Wirtschaftsförderung
Wind, Wirtschaft, Wachstum Gewerbe- und Industriegebiete Aurich hat in den letzten 20 Jahren eine rasante Entwicklung erlebt. In diesem Zeitraum sind rund 10.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstanden. Neben der Windenergie gibt es heute einen vielfältigen Branchenmix, der sich in einer Reihe von neuen Gewerbe- und Industriegebieten entwickelt hat. Insbesondere wurden die Gebiete Aurich-Nord (Sandhorst/Tannenhausen), Aurich-Süd (Schirum) und Aurich-Middels laufend weiterentwickelt, die alle über eine gute verkehrliche Anbindung verfügen. Weitere Informationen finden Sie unter www.regisonline.de Freie Gewerbe- und Industrieflächen Kontaktformular Vorname * Nachname * Straße & Hausnummer PLZ/Ort Telefonnummer E-Mail-Adresse * Anmerkung Absenden Übersicht Informationen Aktuelle Informationen Aurich Wireless Auricher Innenstadt Stadtgutschein Aurich LEADER Nette Toilette Wirtschaftsstandort Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV" Kontakt Unternehmen Branchenbuch Messestadt Seminarstadt Wirtschaftsförderung Übersicht Wirtschaftsstandort / Standortprofil Gewerbe- und Industriegebiete Gewerbeimmobilien Unternehmenssuche Fachkräftesuche Wirtschaftsbroschüre Informationen Stadt Aurich Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Ihr Ansprechpartner: Herr Reinecke Tel.-Nr. (0 49 41) 12 - 12 30 Email: wirtschaft@stadt.aurich.de
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Wochenmarkt
KalaMatthi KalaMatthi aus Oldenburg In der hauseigenen Manufaktur produzieren wir mit viel Liebe und Leidenschaft kulinarische Spezialitäten wie Antipasti, Olivenmischungen, Käsecremes und frische, vegane Pasten. Hochwertige Öle, erlesene Weine, Essige und Seifen runden unser Sortiment ab. All das und unser persönliches Engagement machen unsere Marktstände zu einem ganz besonderen Geschmacks- und Geruchserlebnis. KalaMatthi „Die Mobile Olive“ ist jeden Dienstag und Freitag auf dem Auricher Wochenmarkt.
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Familie & Soziales
Fahrkostenzuschüsse für schwerbehinderte Menschen Fahrkostenzuschüsse für schwerbehinderte Menschen Schwerbehinderte können nur eingeschränkt am sozialen Leben teilhaben. Eine Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist nicht oder allenfalls mit Hilfe durch Begleitpersonen möglich. Eine Beförderung Schwerbehinderter ohne Begleitperson ist in der Regel nur mit Spezialfahrzeugen und entsprechend geschultem Personal möglich. Diesen Personenkreis will die Stadt Aurich mit Erstattung der außergewöhnlichen Belastung des Grundpreises (Grundpreis von 15,00 Euro je Fahrt inkl. 5 km Fahrtstrecke) für maximal zwei Fahrten - jeweils einfache Fahrt - pro Monat fördern. Es werden jedoch nur Fahrkosten bezuschusst, für die nicht andere Leistungsträger zuständig sind (z. B. Krankenkassen für Arztbesuche). Die Gutscheine sollen von den beteiligten Beförderungsunternehmen formlos mit der Stadt Aurich abgerechnet werden. Mit diesen Gutscheinen werden nur Fahrten gefördert, die im Stadtgbiet beginnen oder enden. Tageszeitlich und wochentäglich wird die Nutzung der Gutscheine nicht reglementiert. Die Zuschüsse werden auf Antrag vergeben. Antragsberechtigt sind Schwerbehinderte mit Hauptwohnsitz in der Stadt Aurich und einem gültigem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) und/oder H (Hilflos) und/oder mindestens dem Pflegegrad 3 . Es erfolgt keine Anrechnung von Einkommen und keine Prüfung über die Verfügbarkeit eines eigenen Kraftfahrzeuges. Der Zuschuss wird in Form von Gutscheinen gewährt. Die Anträge können schriftlich bei der Stadt Aurich Fachdienst Bildung/Soziales/Sport Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich gestellt werden. Der Schwerbehindertenausweis ist dem Antrag beizufügen bzw. bei persönlicher Antragstellung vorzulegen. Ein Antragsformular steht auch hier zum Download zur Verfügung. Es ist mit der Einwilligungserklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Stadt Aurich einzureichen. Anträge Antragsformular [PDF] Einwilligungserklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten [PDF] Merkblatt [PDF] Übersicht Ansprechpartner Bürgerservice Kontakt und Öffnungszeiten Bürgersprechstunde Terminvergabe im Bürgerbüro Fundsachen online Informationen zur Grundsteuerreform Meldung defekter Straßenlaternen Was erledige ich wo? Serviceportal Formulare Ortsrecht Übersicht Stichwortverzeichnis Schiedsamt Verwaltung Ausschreibungen Übersicht Interessenbekundungsverfahren für den Erwerb eines Grundstücks zum Bau einer Kindertagesstätte in Aurich - Haxtum, Extum, Rahe Hochbauarbeiten Tiefbauarbeiten Grünflächenarbeiten Lieferungen und Leistungen nach UVgO oder VgV ex-post-Transparenz Bekanntmachungen Stellenangebote Übersicht Leiter*in (m/w/d) des Sachgebietes Ordnungswesen Sachbearbeiter*in (m/w/d) in der Stabsstelle Bürgermeister Reinigungskraft (m/w/d) für die sanitären Anlagen am Auricher Hafen Sachbearbeiter*in (m/w/d) für den Vollstreckungsinnendienst Vergütete Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit Pädagogische Assistenz- und Fachkräfte (m/w/d) Raumpfleger*innen (m/w/d) Initiativbewerbung - Verwaltungsfachangestellte/Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (m/w/d) Initiativbewerbung - Verwaltungsfachwirt*in/Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (m/w/d) (ehem. gehobener Dienst) (m/w/d) Aushilfen Saunamitarbeiter/innen (m/w/d) bzw. Rettungsschwimmer/innen (m/w/d) Ausbildung Übersicht Vergütete Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit Haushalt Organigramm aktuell [PDF] Datenschutzbeauftragter Gleichstellungsbeauftragte Übersicht Aktuelles Arbeitsfelder Bericht nach § 9 NKomVG Gleichstellungsplan Hilfsangebote Netzwerke in Aurich frauenORT Aurich FrauenLeben in Ostfriesland Plattdeutschbeauftragte Politik Rat/Sitzungskalender Übersicht Login für Ratsmitglieder Login swa Login EAE Login abh Bürgerinfoportal Bundestagswahl 2025 Familie & Soziales Behindertenbeirat Ermäßigungskarte Fahrkostenzuschüsse für schwerbehinderte Menschen Kinderbetreuungsangebote Kindertagesstätten und Spielkreise Kita-Anmeldesystem Kinderferienbetreuung Familiengerechte Kommune Schul- und Bildungswesen Jugend- und Familienzentrum Prävention für Aurich e. V. Kontakt Stadt Aurich Fachdienst Bildung/Soziales/Sport Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Geckel Tel.: 04941/12-33 09 E-Mail: geckel@stadt.aurich.de Frau Walter Tel.: 04941/12-3310 E-Mail: k.walter@stadt.aurich.de
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Bauleitplanung
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026 Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Sandhorster Loog“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 18.01.1999 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Sandhorster Loog“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen. Die Ausfertigung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Sandhorster Loog“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Sandhorster Loog“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Sandhorster Loog“ wird damit rückwirkend zum 04.06.1999 in Kraft gesetzt. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.‑Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 20.02.2026 tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Sandhorster Loog“ rückwirkend in Kraft. Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht. Aurich, den 12.02.2026 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 70 Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rahe/Boomweg“ Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 19.06.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene 78. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 08.10.2025, Az. 1515/2024, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Geltungsbereich der 78. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 - 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 20.02.2026 wird die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 11.02.2026 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes Abwägung der Entwurfsauslegung Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans VE 08 „Rahe/Boomweg“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 19.06.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan VE 08 „Rahe/Boomweg“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans VE 08 Rahe/Boomweg“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Der Bebauungsplan VE 08 „Rahe/Boomweg“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht und den Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter: https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 20.02.2026 tritt der Bebauungsplan VE 08 „Rahe/Boomweg“ in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 11.02.2026 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: Bebauungsplan VE 08 “Rahe/Boomweg” Begründung zum Bebauungsplan VE 08 “Rahe/Boomweg” Umweltbericht Abwägung der Entwurfsauslegung Entwässerungskonzept Vorhaben- und Erschließungsplan Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 18.05.2006 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen. Die Ausfertigung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ wird damit rückwirkend zum 17.11.2006 in Kraft gesetzt. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.‑Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 13.02.2026 tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ rückwirkend in Kraft. Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht. Aurich, den 09.02.2026 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 86 Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 304 „An der Johanniskirche“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 28.02.2013 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 304 „An der Johanniskirche“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen. Die Ausfertigung des Bebauungsplans Nr. 304 „An der Johanniskirche“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 304 „An der Johanniskirche“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 304 „An der Johanniskirche“ wird damit rückwirkend zum 28.02.2013 in Kraft gesetzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 304 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.‑Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 13.02.2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 304 „An der Johanniskirche“ rückwirkend in Kraft. Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht. Aurich, den 05.02.2026 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: Bebauungsplan Nr. 304 “An der Johanniskirche” Begründung zum Bebauungsplan Nr. 304 “An der Johanniskirche” Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 284 „Erweiterung Industriegebiet Nord“ Teilbereich I und II Der Rat der Stadt Aurich hat am 02.12.2012 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 284 „Erweiterung Industriegebiet Nord“ bestehend aus dem Teilbereich I und II nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Die Ausfertigung des Bebauungsplans Nr. 284 Teilbereich I und II hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich I und Teil II im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich I und II wird damit rückwirkend zum 01.02.2013 in Kraft gesetzt. Die Geltungsbereiche (Teilbereich I und II) des Bebauungsplans Nr. 284 sind in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.‑Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 13.02.2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich I und II rückwirkend in Kraft. Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht. Aurich, den 05.02.2026 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich I “Erweiterung Industriegebiet Nord” - Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich I “Erweiterung Industriegebiet Nord” - Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich I “Erweiterung Industriegebiet Nord” - Verfahrensvermerke Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich II “Erweiterung Industriegebiet Nord” - Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich II “Erweiterung Industriegebiet Nord” - Verfahrensvermerke Begründung Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes „Langefeld / Nördlich Hohehan“ Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 18.09.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene 79. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 05.01.2026, Az. 3061/2025, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Geltungsbereich der 79. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 06.02.2026 wird die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 28.01.2026 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: 79. Flächennutzungsplanänderung Begründung zur 79. Flächennutzungsplanänderung Umweltbericht Abwägung der Entwurfsauslegung Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 18.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht und den Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 06.02.2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 28.01.2026 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: Bebauungsplan Nr. 399 “Langefeld / Nördlich Hohehan” Begründung zum Bebauungsplan Nr. 399 “Langefeld / Nördlich Hohehan” Umweltbericht Abwägung der Entwurfsauslegung Biotoptypenplan Oberflächenentwässerungskonzept Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 06.11.2025 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und den Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 23.01.2026 tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 13.01.2026 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 “Südlich Kleine Mühlenwallstraße” Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 Zusammenfassende Erklärung Erläuterungsbericht des Entwässerungskonzeptes mit Anlagen Bauleitplanung Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017 Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018 Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2019 Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020 Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021 Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022 Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2023 Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2024 Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025 Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
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Rathaus
Neujahrsempfang Neujahrsempfang 2026 Am Sonntag, den 4. Januar 2026 verwandelte sich die Eingangshalle des ENERGIE ERLEBNIS ZENTRUM Ostfriesland zu einem lebendigen Treffpunkt: Rund 500 Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung zum Neujahrsempfang. Die zahlreichen Vereine, Einrichtungen, Initiativen und Gemeinschaften sowie die Gäste und die Moderatorin Annie Heger machten die Veranstaltung zu einem vollen Erfolg. Moderatorin Annie Heger startete den Veranstaltungsbeginn spontan mit einem Rudelsingen und führte unterhaltsam durch den Vormittag. Im Mittelpunkt des Neujahrsempfangs stand die Rede von Bürgermeister Horst Feddermann, in der er einen „Jahresrückblick 2025 mit Ausblick auf das kommende Jahr“ ankündigte. In seinen Worten betonte Bürgermeister Feddermann, wie wichtig Mut, Risikobereitschaft und ein starkes Gemeinschaftsgefühl seien. Zugleich mahnte er, den Blick stärker auf die Lösungen zu richten, die vor uns liegen. Im Anschluss an die Rede folgte ein Gespräch zwischen Moderatorin Annie Heger und Bürgermeister Feddermann, in dem es um weitere Themen rund um die Stadt Aurich ging. Ein bewegender Teil der Veranstaltung waren die Auszeichnungen für Bürgerinnen und Bürger mit außergewöhnlichem Einsatz für die Stadt Aurich: - Heinz Hollwedel, Stadtbrandmeister, wurde für mehr als 22 Jahre unermüdlichen Dienst geehrt. - Die Auricher Jazz-Band „Garden City Company“ erhielt eine Ehrung für 50 Jahre musikalisches Wirken. - Melly Doden, organisierte 10 Jahre den Auricher CSD, wurde für ihr jahrzehntelanges Engagement für Vielfalt und Akzeptanz ausgezeichnet. - Die Pfadfindergruppe „Stamm Vaganten“ wurde als Vorbild für Toleranz und gemeinschaftliches Handeln geehrt. - Kurt Kunert, Schiedsmann der Stadt Aurich, erhielt Anerkennung für 20 Jahre gelebte Streitschlichtung. Moderiert wurden die Ehrungen von Fachbereichsleiterin Katja Lorenz. Wir danken allen Gästen, Vereine, Einrichtungen, Initiativen und Gemeinschaften, den Musikern, allen Helfenden und der Moderatorin Annie Heger für diesen gelungen Start ins neue Jahr. Zum Nachlesen - Jahresrückblick 2025 mit Ausblick auf das kommende Jahr [PDF] - Rede des Bürgermeisters Horst Feddermann [PDF] Übersicht Ansprechpartner Bürgerservice Kontakt und Öffnungszeiten Bürgersprechstunde Terminvergabe im Bürgerbüro Fundsachen online Informationen zur Grundsteuerreform Meldung defekter Straßenlaternen Was erledige ich wo? Serviceportal Formulare Ortsrecht Übersicht Stichwortverzeichnis Schiedsamt Verwaltung Ausschreibungen Übersicht Interessenbekundungsverfahren für den Erwerb eines Grundstücks zum Bau einer Kindertagesstätte in Aurich - Haxtum, Extum, Rahe Hochbauarbeiten Tiefbauarbeiten Grünflächenarbeiten Lieferungen und Leistungen nach UVgO oder VgV ex-post-Transparenz Bekanntmachungen Stellenangebote Übersicht Leiter*in (m/w/d) des Sachgebietes Ordnungswesen Sachbearbeiter*in (m/w/d) in der Stabsstelle Bürgermeister Reinigungskraft (m/w/d) für die sanitären Anlagen am Auricher Hafen Sachbearbeiter*in (m/w/d) für den Vollstreckungsinnendienst Vergütete Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit Pädagogische Assistenz- und Fachkräfte (m/w/d) Raumpfleger*innen (m/w/d) Initiativbewerbung - Verwaltungsfachangestellte/Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (m/w/d) Initiativbewerbung - Verwaltungsfachwirt*in/Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (m/w/d) (ehem. gehobener Dienst) (m/w/d) Aushilfen Saunamitarbeiter/innen (m/w/d) bzw. Rettungsschwimmer/innen (m/w/d) Ausbildung Übersicht Vergütete Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit Haushalt Organigramm aktuell [PDF] Datenschutzbeauftragter Gleichstellungsbeauftragte Übersicht Aktuelles Arbeitsfelder Bericht nach § 9 NKomVG Gleichstellungsplan Hilfsangebote Netzwerke in Aurich frauenORT Aurich FrauenLeben in Ostfriesland Plattdeutschbeauftragte Politik Rat/Sitzungskalender Übersicht Login für Ratsmitglieder Login swa Login EAE Login abh Bürgerinfoportal Bundestagswahl 2025 Familie & Soziales Behindertenbeirat Ermäßigungskarte Fahrkostenzuschüsse für schwerbehinderte Menschen Kinderbetreuungsangebote Kindertagesstätten und Spielkreise Kita-Anmeldesystem Kinderferienbetreuung Familiengerechte Kommune Schul- und Bildungswesen Jugend- und Familienzentrum Prävention für Aurich e. V.
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Umwelt
Klima-Taler Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft Mit der Einführung des Klima-Talers setzt die Stadt Aurich ein klares Zeichen für mehr Klimaschutz und nachhaltiges Handeln im Alltag. Klimaschutz kann so einfach sein und wird sogar noch belohnt! So macht umweltfreundliches Verhalten Spaß und stärkt gleichzeitig den lokalen Handel. Nachhaltiges Handeln wird belohnt Auricherinnen und Auricher können Klima-Taler sammeln, indem sie klimafreundlich unterwegs sind – zum Beispiel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder indem sie auf ihre Gas-, Wasser- und Stromverbräuche achten. Die gesammelten Klima-Taler lassen sich bei teilnehmenden Auricher Geschäften, Gastronomiebetrieben und Einrichtungen einlösen. So bleibt die Wertschöpfung vor Ort und kommt der gesamten Stadt zugute. Der Klima-Taler verbindet Klimaschutz mit Lebensqualität: Er motiviert zu bewussten Entscheidungen im Alltag, fördert die Gesundheit und stärkt das Miteinander in Aurich. Die Teilnahme ist freiwillig, unkompliziert und für alle Altersgruppen geeignet – ein niedrigschwelliger Beitrag für eine lebenswerte und zukunftsfähige Stadt. Die Stadt Aurich lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, die Klima-Taler-App auszuprobieren und aktiv mitzumachen. Die App kann im App-Store oder bei Google Play kostenlos heruntergeladen werden. Jeder gesammelte Klima-Taler ist ein kleiner Schritt mit großer Wirkung für Umwelt, Klima und unsere Stadt Aurich. Mehr erfahren Teams für Unternehmen, Schulen und Vereine Ähnlich wie auch beim STADTRADELN können Sie beim Klima-Taler Ihr eigenes Team anmelden: Ob als Schule, Unternehmen oder Verein. Seien Sie dabei und messen Sie sich im monatlichen Ranking mit anderen teilnehmenden Teams aus ganz Deutschland! Für die Meldung eines Teams schreiben Sie einfach eine Mail an support@klima-taler.com . Für Händler Sie sind Händler und interessiert, ein Angebot zum Tausch gegen Klima-Taler zu erstellen? Mit einem Angebot im Händlerportal der Klima-Taler App zeigen Sie Ihr Engagement im kommunalen Klimaschutz, werden sichtbar und stärken Ihr Geschäft! So gewinnen Sie neue Kundschaft und binden bestehende - ganz ohne Kosten für Sie! Mehr erfahren Das haben wir in Aurich schon erreicht: Klimaschatzkarte Auf der Klimaschatzkarte finden sich nachhaltige Orte in Aurich im Überblick und auch die, an denen Klima-Taler eingetauscht werden können: Umwelt Baumschutz Biodiversität Frühjahrsputz Ersatzwallheckenprogramm Energiebericht Erneuerbare Energien Kommunale Wärmeplanung Klimaschutz Übersicht Aufgaben Klima und Klimaveränderung Übersicht Klima vs. Wetter Treibhausgase Klimaveränderung Klimaschutz-Ziele Schutz vor Hitze CO2-Fußabdruck Strategiepapier Kommunaler Klimaschutz in der Stadt Aurich Unterstützung der Klimaschutzarbeit Anpflanzung von Klima-Baumarten zur Klimawandel-Anpassung Klimawandelanpassungskonzept Klima-Taler Refill Solarkataster Vorgarten- & Balkonwettbewerb Kontakt Stadt Aurich Stabstelle Klima und Mobilität Technisches Rathaus Leerer Landstraße 5-9 26603 Aurich Ihre Ansprechpartnerin: Frau Neumann Tel.-Nr.: 04941/12-26 05 E-Mail: neumann@stadt.aurich.de Informationen → Informationsflyer zum Klima-Taler [PDF] → Informationen für Händler [PDF]
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Wirtschaftsförderung
Gewerbeimmobilien Möchten auch Sie freie Gewerbeimmobilien kostenlos inserieren, dann melden Sie sich unter folgendem Link ganz einfach an: Gewerbeimmobilien inserieren Diese Seite wird derzeit überarbeitet. Bitte senden Sie Ihre Anfragen vorübergehend per E-Mail an theesfeld@stadt.aurich.de Übersicht Informationen Aktuelle Informationen Aurich Wireless Auricher Innenstadt Stadtgutschein Aurich LEADER Nette Toilette Wirtschaftsstandort Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV" Kontakt Unternehmen Branchenbuch Messestadt Seminarstadt Wirtschaftsförderung Übersicht Wirtschaftsstandort / Standortprofil Gewerbe- und Industriegebiete Gewerbeimmobilien Unternehmenssuche Fachkräftesuche Wirtschaftsbroschüre Informationen Stadt Aurich Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Ihre Ansprechpartnerin: Frau Theesfeld Tel.-Nr. (0 49 41) 12 - 18 05 Email: theesfeld@stadt.aurich.de
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Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsstandort / Standortprofil Übersicht Informationen Aktuelle Informationen Aurich Wireless Auricher Innenstadt Stadtgutschein Aurich LEADER Nette Toilette Wirtschaftsstandort Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV" Kontakt Unternehmen Branchenbuch Messestadt Seminarstadt Wirtschaftsförderung Übersicht Wirtschaftsstandort / Standortprofil Gewerbe- und Industriegebiete Gewerbeimmobilien Unternehmenssuche Fachkräftesuche Wirtschaftsbroschüre
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Umwelt
Energiebericht Energiebericht Energiebericht der Stadt Aurich Der Energiebericht ist das Kernelement des kommunalen Energiemanagements. Er erfasst systematisch, wie viel Energie die öffentlichen Gebäude und die weiteren Liegenschaften verbrauchen und welche Kosten und Treibhausgasemissionen dabei entstehen. Den Energiebericht der Stadt Aurich für den Betrachtungszeitraum 2020-2022 können Sie hier nachlesen: Energiebericht 2020-2022 der Stadt Aurich [PDF] Umwelt Baumschutz Biodiversität Frühjahrsputz Ersatzwallheckenprogramm Energiebericht Erneuerbare Energien Kommunale Wärmeplanung Klimaschutz Übersicht Aufgaben Klima und Klimaveränderung Übersicht Klima vs. Wetter Treibhausgase Klimaveränderung Klimaschutz-Ziele Schutz vor Hitze CO2-Fußabdruck Strategiepapier Kommunaler Klimaschutz in der Stadt Aurich Unterstützung der Klimaschutzarbeit Anpflanzung von Klima-Baumarten zur Klimawandel-Anpassung Klimawandelanpassungskonzept Klima-Taler Refill Solarkataster Vorgarten- & Balkonwettbewerb Kontakt: Stadt Aurich Stabstelle Klima und Mobilität Technisches Rathaus Leerer Landstraße 5-9 26603 Aurich
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Umwelt
Kommunale Wärmeplanung Was ist die kommunale Wärmeplanung? Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, mit dem Ziel, den Wärmebedarf der Stadt Aurich methodisch zu prognostizieren, um die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene ganzheitlich zu planen. Ziel ist die Gewährleistung einer treibhausgasneutralen, sicheren und kostengünstigen Wärmeversorgung in der Zukunft. Der Wärmeplan ist spezifisch auf die Stadt Aurich zugeschnitten, um die lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Warum lässt die Stadt Aurich eine kommunale Wärmeplanung erstellen? Die Stadt Aurich hat im Klimaschutzkonzept von 2022 das Ziel erklärt, bis 2045 klimaneutral zu sein und setzt dabei auf Erneuerbare Energien. Darüber hinaus ist die Stadt Aurich durch § 20 NKlimaG gesetzlich dazu verpflichtet, bis Ende 2026 einen Wärmeplan zu erstellen und diesen alle fünf Jahre fortzuschreiben. In dem Plan sind Maßnahmen zur Umsetzung des Plans beschrieben. Mit der Umsetzung fünf dieser Maßnahmen muss die Stadt Aurich innerhalb von fünf Jahren ab Veröffentlichung des Wärmeplans beginnen. Was beinhaltet die Kommunale Wärmeplanung? Bei der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans werden 4 Schritte durchlaufen: 1. Bestandsanalyse Datenerhebung des aktuellen Wärmebedarfs, der THG-Emissionen und Erfassung der Gebäude- und Versorgungsstruktur 2. Potentialanalyse Ermittlung Potenziale: Erneuerbare Energien, Abwärme, Effizienzsteigerung Gebäudezustand 3. Aufstellung Zielszenario Szenario für die Jahre 2030 und 2040: Darstellung der notwendigen Versorgungsstruktur, Ziel: klimaneutrale Bedarfsdeckung 4. Wärmewendestrategie Erstellung eines Transformationspfades: Maßnahmenkatalog, Umsetzung von mind. fünf Maßnahmen in den ersten 5 Jahren Zusätzlich wird der Prozess mit Veranstaltungen zur Information und Beteiligung von Politik, wichtigen Akteuren und der Öffentlichkeit begleitet. Was ist ein digitaler Zwilling? Eine Besonderheit des Projektes ist die Nutzung eines sogenannten „digitalen Zwillings“ für die Planerstellung. Es handelt sich um ein spezialisiertes digitales Kartentool, welches ein virtuelles, gebäudescharfes Abbild des Projektgebiets darstellt. Dieses bildet nicht nur die Grundlage für die Analysen, sondern dient zugleich als zentraler Ort für die Datenhaltung im Projekt. Dies bietet mehrere Vorteile wie eine homogene Datenqualität, die für fundierte Analysen und Entscheidungen unabdingbar ist, erleichtert die Zusammenarbeit im Projektteam und ermöglicht eine effizientere Prozessgestaltung. Verpflichtet mich die Kommunale Wärmeplanung nun zu einem Austausch meiner alten Öl- oder Gasheizung? Nein. Der kommunale Wärmeplan löst keine Pflicht zum Austausch fossiler Heizsysteme aus. Beim Heizungstausch sind u. a. die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu beachten. Informationen dazu finden sie hier Wie heizen die AuricherInnen heute? 95 % der Auricher Haushalte werden zur Zeit mit den fossilen Brennstoffen Gas und Öl versorgt. Der Umstieg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung trägt maßgeblich dazu bei, das Ziel der Stadt Aurich, bis 2045 klimaneutral zu sein, zu erreichen. Was bedeutet die Wärmeplanung für die Auricher BürgerInnen? Zunächst einmal hat die Wärmeplanung keine unmittelbaren Auswirkungen für die BürgerInnen. Im Rahmen der Erstellung wurden die AuricherInnen im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen an der Wärmeplanung beteiligt. Der Wärmplan gibt eine Übersicht, welche Wärmeversorgungsarten voraussichtlich zur Verfügung stehen werden. EigentümerInnen von Grundstücken und Gebäuden können somit frühzeitig planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie sinnvoll ist und welche Art der Versorgung in Frage kommt. Förderungen Nutzen Sie gerne die Links und informieren Sie sich, ob ein Förderprogramm für eine Sanierung oder Beratung für Sie in Frage kommt: - Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude - Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Bundesförderung für effiziente Gebäude, BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude, KfW Informationen Weitere Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung erhalten Sie auf der Internetseite der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen . Umwelt Baumschutz Biodiversität Frühjahrsputz Ersatzwallheckenprogramm Energiebericht Erneuerbare Energien Kommunale Wärmeplanung Klimaschutz Übersicht Aufgaben Klima und Klimaveränderung Übersicht Klima vs. Wetter Treibhausgase Klimaveränderung Klimaschutz-Ziele Schutz vor Hitze CO2-Fußabdruck Strategiepapier Kommunaler Klimaschutz in der Stadt Aurich Unterstützung der Klimaschutzarbeit Anpflanzung von Klima-Baumarten zur Klimawandel-Anpassung Klimawandelanpassungskonzept Klima-Taler Refill Solarkataster Vorgarten- & Balkonwettbewerb Kontakt Stadt Aurich Stabstelle Klima und Mobilität Technisches Rathaus Leerer Landstraße 5-9 26603 Aurich Ihre Ansprechpartnerin: Frau Neumann Tel.-Nr.: 04941/12-26 05 Informationen Abschlussbericht für die Stadt Aurich [PDF]
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