Hinweise zur Briefwahl

Allgemeine Hinweise

Wahlberechtigte der Stadt Aurich haben die Möglichkeit, per Briefwahl ohne Vorliegen eines Grundes bereits vor dem Wahltag ihre Stimme abzugeben. Die Briefwahl kann online ab dem 04.08.2026 oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Ab KW 33 können die Bürgerinnen und Bürger die Briefwahlunterlagen ebenfalls über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, ab dem 17.08.2026 die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Aurich zu beantragen und die Stimmabgabe anschließend direkt vor Ort vorzunehmen.

Der Wahlbrief mit Wahlschein und Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag muss spätestens bis zum 13.09.2026 um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein. Der Wahlbrief kann dort auch persönlich abgegeben werden.

Wird der Antrag auf Briefwahlunterlagen durch eine andere Person gestellt, ist hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person erforderlich. Zudem darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

 

Übersicht

Kontakt

Stadt Aurich
Wahlbüro
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich

Telefon: 04941 / 12 31 30
E-Mail: wahlen@stadt.aurich.de