Hinweise zur Briefwahl
Allgemeine Hinweise
Wahlberechtigte der Stadt Aurich haben die Möglichkeit, per Briefwahl ohne Vorliegen eines Grundes bereits vor dem Wahltag ihre Stimme abzugeben. Die Briefwahl kann online ab dem 04.08.2026 oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Ab KW 33 können die Bürgerinnen und Bürger die Briefwahlunterlagen ebenfalls über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, ab dem 17.08.2026 die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Aurich zu beantragen und die Stimmabgabe anschließend direkt vor Ort vorzunehmen.
Der Wahlbrief mit Wahlschein und Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag muss spätestens bis zum 13.09.2026 um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein. Der Wahlbrief kann dort auch persönlich abgegeben werden.
Wird der Antrag auf Briefwahlunterlagen durch eine andere Person gestellt, ist hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person erforderlich. Zudem darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Durchführung der Briefwahl
Seit dem 17.08.2026 besteht die Möglichkeit, gleich an Ort und Stelle im Erdgeschoss des Rathauses der Stadt Aurich (Raum 001, 002 oder 018 ) zu wählen. Die Möglichkeit zur Briefwahl endet am Freitag, den 11.09.2025 um 13.00 Uhr.
Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Abholung oder zum Versand kann online hier erfolgen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen kann auf Grund der zahlreichen Anträge einige Tage in Anspruch nehmen.
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