Ausschreibungen

Interessenbekundungsverfahren für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet von Aurich
Die Stadt Aurich ist als Flächengemeinde im Herzen Ostfrieslands ein wichtiger Anlaufpunkt. Sowohl die Auricher Behörden als auch die Unternehmen beschäftigen nicht nur Arbeitnehmer aus der Stadt und den direkten Umlandgemeinden, sondern auch von weiter her. Als Einkaufsstandort strahlt Aurich zudem – besonders durch seine zentrale Lage innerhalb Ostfrieslands bedingt – weit über die Stadt und ihre unmittelbaren Nachbargemeinden hinaus.
Neben dem Regionalbusverkehr des Landkreises Aurich verfügte die Stadt Aurich über ein AnrufBus-System, welches das Angebot im ÖPNV ergänzen sollte. Gemäß politischem Beschluss wurde das Angebot Ende Mai 2025 aufgrund geringer Nachfrage eingestellt.
Gegenstand dieses Interessenbekundungsverfahrens ist eine Markterkundung zur Identifikation von Unternehmen, welche nach eigenständig definiertem Konzept Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bzw. On-Demand-Verkehre im Stadtgebiet Aurich einschließlich aller Ortsteile im Rahmen der Leistungsvorgaben erbringen wollen und hierzu auch fachlich und sachlich in der Lage sind. Ziel ist die Auswahl eines potentiellen Konzepts, welches nach Prüfung und ggf. Anpassung die Beförderung der Fahrgäste gemäß den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung gewährleistet und im Folgenden im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden kann.
Öffentliche Ausschreibungen
Hier gelangen Sie zu den öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Aurich! Bitte wählen Sie aus:
ex-post-Transparenz
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind bei Bauaufträgen nach der VOB/A im Anschluss an durchgeführte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Freihändigen Vergaben vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz auf geeignete Weise (z. B. auf Internetportalen) zu veröffentlichen, sofern das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer einen Wert von 25.000,- Euro (bei Beschränkten Ausschreibungen) bzw. 15.000,- Euro (bei Freihändigen Vergaben) übersteigt:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
- gewähltes Vergabeverfahren
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Name des beauftragten Unternehmens
Bei Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A hat der Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder seiner Internetseite zu informieren.
Die der Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A unterliegenden Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Aurich finden Sie hier:
Kontakt
Stadt Aurich
Zentrale Vergabestelle
Technisches Rathaus
Leerer Landstraße 5-9
26603 Aurich
E-Mail: vergabestelle@stadt.aurich.de