Die Stadt Aurich bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.
Die Stadt Aurich hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:
Mailadressen
Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse info(at)stadt.aurich.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
Dateiformate
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadt Aurich versenden, so beachten Sie bitte, dass die Stadt Aurich nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
- Open Office Formate
- Adobe Acrobat (pdf, pdf/a)
- Bilddateien als jpeg, tif, bmp
Verwenden Sie abweichende Formate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Mails, deren Dateianhänge ausführbare Dateien enthalten, werden nicht bearbeitet. Mails, deren Größe 15 MB überschreitet, können nicht angenommen werden.
Verschlüsselung
Die Stadt Aurich kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
Signatur
Leider kann die Stadt Aurich aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Aurich und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.