Interessenbekundungsverfahren für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet von Aurich
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Interessenbekundungsverfahren für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet von Aurich
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Ausschreibungen
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Für Arbeitgeber*innen
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Informationen zum Verfahren
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Nachfolgend sind die Vergabeunterlagen zum Verfahren “FD26-525-01 Interessenbekundungsverfahren für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Stadtgebiet von Aurich” mit der Bitte, bei Interesse eine Interessensbekundung abzugeben, angefügt. Bitte beachten Sie folgendes: Der Schlusstermin für die Einreichung einer Interessensbekundung ist am 06.10.2025. Die Interessensbekundung ist bis zum 06.10.2025 entweder per E-Mail an vergabestelle@stadt.aurich.de oder schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, welcher mit dem beigefügten Kennzettel versehen ist, bei der Vergabestelle der Stadt Aurich einzureichen. Fragen zum Verfahren können Sie über die E-Mail vergabestelle@stadt.aurich.de einreichen. Die Beantwortung Ihrer Fragen wird dann als Bieterinformation auf dieser Internetseite öffentlich zur Verfügung gestellt. Telefonische Auskünfte erfolgen nicht. Hinweise zur Einreichung per E-Mail: Aufgrund der begrenzten Kapazitäten für Dateianhänge bei E-Mails werden für die Einreichung der Interessenbekundungen Cloud-Zugänge von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage werden dann der Link sowie das dazugehörige Passwort für jedes Unternehmen einzeln vergeben. In diesem Cloud-Ordner können Sie dann Ihre Unterlagen bis zum o.g. Schlusstermin hochladen. Danach können Sie nicht mehr auf den Ordner zugreifen. Dies dient dazu nachträgliche Manipulationen vorzubeugen. Informationen zum Verfahren
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Für Schenker*innen
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Der Stadtgutschein kann zu jeder Zeit online gekauft und direkt über WhatsApp & Co. verschickt oder am PC ausgedruckt werden. Er ist zusätzlich analog im praktischen Visitenkartenformat in den Verkaufsstellen (ON/OZ Media Store und Verkehrsverein Aurich) erhältlich. Der Gutschein kann bei allen teilnehmenden Händlern, Gastronomen und lokalen Dienstleistern eingelöst werden und bietet damit eine große Vielfalt an Möglichkeiten. Mit dem Stadtgutschein steht es einem frei, wo oder für was er eingelöst wird. Er muss nicht im Ganzen eingelöst werden, der Gutschein ist auch in Teilbeträgen einlösbar. Wer ein besonderes Geschenk sucht, kann den Gutschein mit einem individuellen Bild und Text noch persönlicher gestalten. Eine Stärkung der Geschäfte vor Ort und eine tolle Geschenkidee zugleich! mehrlink Für Schenker*innen
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Förderprogramm des Bundes
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Das Thema "Familie und Beruf" wird gerade in einer Zeit, in der über Fachkäftemangel gesprochen wird, immer wichtiger. Das Förderprogramm des Bundes "Erfolgsfaktor Familie" unterstützt Arbeitgeber dabei, ein betriebliches Angebot für die Kinderbetreuung zu finden, welches zum eigenen Unternehmen passt und finanziell gefördert wird. mehrlink Förderprogramm des Bundes
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