Die Stadt Aurich hat die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan für einzelne Baugebiete.
Die ortsüblichen Bekanntmachungen der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen können an dieser Stelle angesehen werden.
Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Unter folgendem Link können Sie die Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren der Stadt Aurich einsehen:
-> Übersicht Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren |
Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne
Unter folgenden Links können Sie die wirksamen bzw. rechtskräftigen Bauleitpläne der Stadt Aurich einsehen: