Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Aurich gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist durch Beschluss des Rates der Stadt Aurich am 27.06.2019 in Kraft getreten.
Öffentliche Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan der Stadt Aurich
Öffentliche Bekanntmachung
Der Lärmaktionsplan der Stadt Aurich gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist durch Beschluss des Rates der Stadt Aurich am 27.06.2019 in Kraft getreten.
Die Stadt Aurich hat, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, den Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) aufgestellt.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 13.03.2019 in der Zeit vom 18.03.2019 bis einschließlich 15.04.2019 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nach Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen.
Aurich, den 17.07.2019
Der Bürgermeister
Windhorst
Anlagen:
- Anlage 1: Lage der betroffenen Hauptverkehrsstraßen
- Anlage 2: Geltende Grenzwerte
- Anlage 3a: Lärmkartierung Nacht
- Anlage 3a: Lärmkartierung Tag
- Anlage 3b: Lärmberechnung Raster Oldersumer Straße
- Anlage 3b: Lärmberechnung Raster Ortsdurchfahrt Wiesens
- Anlage 4: Lärmschutzmaßnahme Emder Straße
- Anlage 5: Passive Lärmsanierung innerhalb der Ortsdurchfahrten
- Lärmaktionsplan Aurich