Bürgermeisterwahl

Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters 2026

Termin: 13. September 2026 – Mögliche Stichwahl am 27. September 2026

Der Rat der Stadt Aurich hat in seiner Sitzung am 18. September 2025 beschlossen, dass die Direktwahl der Bürgermeisterin beziehungsweise des Bürgermeisters zusammen mit der Wahl des neuen Stadtrates am Sonntag, 13. September 2026, durchgeführt wird. Eine mögliche Stichwahl ist für den 27. September 2026 vorgesehen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.

Gesetzliche Voraussetzungen für eine Kandidatur

Gemäß § 80 Absatz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz müssen Kandidatinnen oder Kandidaten

 

  • am Wahltag mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt sein
  • nach § 49 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz wählbar und nicht nach § 49 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein
  • die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten

Formale Voraussetzungen für eine Kandidatur

Kandidatinnen und Kandidaten müssen 200 Unterstützungsunterschriften auf vorgeschriebenen Formblättern einreichen. Davon ausgenommen sind der amtierende Bürgermeister sowie Kandidatinnen und Kandidaten, die von einer der folgenden Parteien nominiert werden:
 

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Auricher Wählergemeinschaft (AWG)
  • Gemeinsam für Aurich – Stadt und Landkreis (GFA)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Grün-Alternative Politik (GAP)
  • DIE LINKE. Niedersachen (DIE LINKE.)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Alternative für Deutschland (AfD Niedersachsen)

Sollten Sie für das Amt der Bürgermeisterin beziehungsweise des Bürgermeisters kandieren wollen oder haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro per Mail an wahlen@stadt.aurich.de.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) sowie von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern eingereicht werden. 

Die hierfür erforderlichen Erklärungen sind vollständig und schriftlich bei der Wahlleitung der Stadt Aurich, Sachgebiet Ordnungswesen, Erdgeschoss Zimmer 013/017 einzureichen. Die Einreichungsfrist endet am Montag, 06. Juli 2026, 18:00 Uhr. 

Weitere Informationen sowie einen Leitfaden für Wahlvorschlagsträger erhalten Sie auf der Webseite der Landeswahlleitung

Einzureichende Formulare

  1. Wahlvorschlag für die Direktwahl: Anlage 5a zu § 32 Absatz 1 Satz 1 NKWO [PDF] 
     
  2.  
    a) Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft der Bewerberin oder des Bewerbers: Anlage 8 zu § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 NKWO [PDF]

    oder

    b) Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt - nichtdeutsche Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU: Anlage 9 zu § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 NKWO [PDF] 

     
  3. Bescheinigung der Wählbarkeit: Anlage 10a zu § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 NKWO [PDF] 

    Die Bescheinigung der Wählbarkeit kann jederzeit kurzfristig für Auricher Bürgerinnen und Bürger im Bürgerbüro der Stadt Aurich während der allgemeinen Öffnungszeiten ausgestellt werden. 
     
  4. Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber: Anlage 11a zu § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 NKWO [PDF]
     
  5. Versicherung an Eides statt - Durchführung Versammlung: Anlage 12 zu § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 NKWO [PDF]

Unterstützungsunterschriften

Die Ausgabe von Formblättern für eine Unterstützungsunterschrift mit Bescheinigung des Wahlrechts erfolgt bei der Stadt Aurich, Sachgebiet Ordnungswesen, Erdgeschoss, Zimmer 013/017. 

Für die Einreichung eines Wahlvorschlags zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ist eine Anzahl von Unterstützungsunterschriften erforderlich, die dem Fünffachen der Zahl der Ratsmitglieder der aktuellen Wahlperiode entspricht. In der Stadt Aurich ergibt sich daraus ein Erfordernis von 200 gültigen Unterstützungsunterschriften. 

Übersicht

Kontakt

Stadt Aurich
Wahlbüro
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich

Telefon: 04941 / 12 31 30
E-Mail: wahlen@stadt.aurich.de