Fahrkostenzuschüsse für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte können nur eingeschränkt am sozialen Leben teilhaben. Eine Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist nicht oder allenfalls mit Hilfe durch Begleitpersonen möglich. Diese Feststellung betrifft auch die Nutzung des Anrufbus-Angebotes. Eine Beförderung Schwerbehinderter ohne Begleitperson ist in der Regel nur mit Spezialfahrzeugen und entsprechend geschultem Personal möglich. Diesen Personenkreis will die Stadt Aurich mit Erstattung der außergewöhnlichen Belastung des Grundpreises (Grundpreis von 15,00 Euro je Fahrt inkl. 5 km Fahrtstrecke) für maximal zwei Fahrten - jeweils einfache Fahrt - pro Monat fördern. Es werden jedoch nur Fahrkosten bezuschusst, für die nicht andere Leistungsträger zuständig sind (z. B. Krankenkassen für Arztbesuche).

Die Gutscheine sollen von den beteiligten Beförderungsunternehmen formlos mit der Stadt Aurich abgerechnet werden. Mit diesen Gutscheinen werden nur Fahrten gefördert, die im Stadtgbiet beginnen oder enden. Tageszeitlich und wochentäglich wird die Nutzung der Gutscheine nicht reglementiert.

Die Zuschüsse werden auf Antrag vergeben. Antragsberechtigt sind Schwerbehinderte mit Hauptwohnsitz in der Stadt Aurich und einem gültigem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) und/oder H (Hilflos) und/oder mindestens dem Pflegegrad 3. Es erfolgt keine Anrechnung von Einkommen und keine Prüfung über die Verfügbarkeit eines eigenen Kraftfahrzeuges. Der Zuschuss wird in Form von Gutscheinen gewährt.

Die Anträge können schriftlich bei der

Stadt Aurich,
Fachdienst Bildung/Soziales/Sport
Bgm-Hippen-Platz 1
26603 Aurich

gestellt werden.

Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich gerne an Frau Bahnes unter Tel. 04941/12-33 19.

Der Schwerbehindertenausweis ist dem Antrag beizufügen bzw. bei persönlicher Antragstellung vorzulegen. Ein Antragsformular steht auch hier zum Download zur Verfügung. Es ist mit der Einwilligungserklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Stadt Aurich einzureichen.

-> Antragsformular [PDF]

-> Einwilligungserklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten [PDF] 


-> Merkblatt [PDF]