Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.aurich.de.

Der Webauftritt der Stadt Aurich ist überwiegend, jedoch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Die nachfolgenden Funktionen werden unterstützt:

  • Ausreichende Kontraste.
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.
  • Vergrößerung Schrift/Darstellung: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern erfolgt bei Windows mit "STRG" und "+" sowie bei Apple mit "cmd" und "+".
  • Verkleinerung Schrift/Darstellung: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern erfolgt bei Windows mit "STRG" und "-" sowie bei Apple mit "cmd" und "-".
  • Responsive Webdesign: Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Gerätes automatisch an.
  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt kurz erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlesesoftware berücksichtigt.
  • Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten wird unterstützt.

Nicht barrierefrei sind folgende Inhalte:

  • Die angebotenen PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die technischen Voraussetzungen können noch nicht zur Verfügung gestellt werden.
  • Die angebotenen PDF-Formulare sind nicht digital ausfüllbar. Die technischen Voraussetzungen für diese Funktion können noch nicht zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte noch nicht realisiert werden. Eine Anpassung ist mittelfristig vorgesehen.
  • Die Kartografie dient als nützliche Ergänzung von Informationen. Da es sich um eine bildliche Darstellung handelt, kann sie den Anforderungen der BITV nicht entsprechen.
  • Eine einfache Sprachgestaltung ist nicht immer möglich. So kann nicht immer auf Fachbegriffe verzichtet werden.

Hinweise:

  • Beim "Ratsinformationssystem" handelt es sich um eine externe Datenbank. Die Stadt Aurich kann keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit dieser Datenbank nehmen.
  • Bei dem "Serviceportal OpenRathaus" handelt es sich um eine externe Datenbank. Die Stadt Aurich kann keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit dieser Datenbank nehmen.
  • Das Portal "Regis online" ist ein Webportal für Unternehmensdaten, Wirtschaftsförderung und Standortmarketing zwischen Ems, Weser und Elbe. Die Stadt Aurich kann keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit dieser Datenbank nehmen.
  • Für die Buchung von Sportstätten wird auf die Internetseite des Unternehmens "Locaboo GmbH" verwiesen. Die Stadt Aurich kann keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit dieser Internetseite nehmen.
  • Bei dem Veranstaltungskalender handelt es sich um eine externe Datenbank. Die Stadt Aurich kann keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit dieser Datenbank nehmen.
  • Für die Terminvergabe im Bürgerbüro wird eine Software des Unternehmens "Kommunix GmbH", Unna, eingesetzt. Die Stadt Aurich kann keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit nehmen. 
  • Es werden Verlinkungen zu externen Internetseiten angeboten. Die Stadt Aurich kann keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit dieser Internetseiten nehmen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 26.08.2020 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 09.10.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Nutzerinnen und Nutzer dieses digitalen Angebotes haben die Möglichkeit, eine Anmerkung oder einen Hinweis zu hinterlassen.

Bitte nehmen Sie über das Formular Kontakt zu uns auf. Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Wir werden innerhalb eines Monats hierauf antworten. Für Ihr Feedback bedanken wir uns!

Oder wenden Sie sich an folgende Stelle:

Stadt Aurich
Bgm-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
Telefon: 04941/12-0
Telefax: 04941/12-1050
E-Mail: webmaster@stadt.aurich.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle – eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen – einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen  Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) stellen.


Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema „Barrierefreiheit in der IT“ beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.


Die Schlichtungsstelle können Sie wie folgt kontaktieren:

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de