Das Ersatzwallheckenprogramm der Stadt Aurich
Die Neuartigkeit des Ersatzwallheckenprogrammes der Stadt Aurich besteht darin, dass mit finanziellen Mitteln die komplette Neuanlage von Wallhecken gefördert wird. Im Gegensatz dazu bietet das schon länger etablierte Wallhecken-Förderprogramm Ostfriesland der EU und des Landes Niedersachsen die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung bei der Wallheckenpflege und -instandsetzung.
Bei vollständiger Durchführung durch den Grundeigentümer kann eine Kostenerstattung von bis zu 5.450 EUR je 100 m Wallhecke erfolgen.
Möglich ist auch eine vollständige oder anteilige Herstellung der Wallhecke durch die Stadt. Dafür werden dann 1.000 EUR je 100 m Wallhecke für die Flächenbereitstellung und 800 EUR je 100 m Länge für die Wallheckenpflege ausgezahlt.
Das städtische Programm wird betreut, abgewickelt und finanziert über die Niedersächsische Landgesellschaft und das Planungsbüro Wiese-Liebert, Aurich. Es wird durch Einnahmen nach der Satzung der Stadt über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen und durch Einzahlungen von Erschließungsträgern für Ausgleichsmaßnahmen nach städtebaulichen Verträgen für neue Baugebiete gesichert.
Nach Abstimmung mit dem Amt für Landentwicklung Aurich können Flächen mit geringer landwirtschaftlicher Bedeutung wie Siedlungsrandlagen oder private Grünanlagen sowie Restgrundstücke oder Randstreifen an Gemeindestraßen für solche Ersatzwallheckenanlagen genutzt werden. Landwirtschaftliche Schläge sollen davon möglichst nicht unterteilt werden. Bestehende Baugebiete, die Bauflächen des Flächennutzungsplanes und die absehbaren Flächen der Siedlungsentwicklung sollen wegen der hohen Nutzungskonflikte jedoch nicht einbezogen werden.
Als Gehölzarten sind folgende standortgerechte und in der mittelostfriesischen Geest heimische Laubgehölze verwendbar: Schwarzerle, Sandbirke, Moorbirke, Haselnuss, Eingriffeliger Weißdorn, Faulbaum, Schlehe, Stieleiche, Hundsrose, Öhrchenweide, Salweide, Schwarzer Holunder, Vogelbeere, Europäisches Pfaffenhütchen, Gemeiner Schneeball und Gewöhnliche Felsenbirne. Es ist eine Anpflanzung von 9 Gehölzen je 10 m Walllänge vorgesehen. Die Maßnahmen sind außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit vom 01.04. bis 31.07. durchzuführen.
Informationen
Hier können Sie sich weitere Informationen zum Ersatzwallheckenprogramm herunterladen: