Ersatzwallheckenprogramm

Das Ersatzwallheckenprogramm der Stadt Aurich

Durch das Ersatzwallheckenprogramm der Stadt Aurich besteht seit 2008 das Angebot, dass Privateigentümer mit finanziellen Mitteln für die komplette Neuanlage von Wallhecken durch die Stadt Aurich gefördert werden.

Bei vollständiger Durchführung durch den privaten Grundeigentümer kann eine Kostenbeteiligung durch die Stadt von bis zu 7.050 EUR je 100 m Wallhecken-Neuanlage erfolgen.

Möglich ist auch eine vollständige oder anteilige Herstellung der Wallhecke durch die Stadt Aurich. Dafür werden dann mindestens 1.000 EUR je 100 m Wallhecke für die Flächenbereitstellung und 1.000 EUR je 100 m Länge für die dauerhafte Wallheckenpflege ausgezahlt.

Das städtische Programm wird betreut und abgewickelt über die Niedersächsische Landgesellschaft in Aurich. Es wird durch Einnahmen nach der Satzung der Stadt über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen und durch Einzahlungen von Erschließungsträgern für Ausgleichsmaßnahmen nach städtebaulichen Verträgen für neue Baugebiete in der Stadt Aurich finanziert.

Nach Abstimmung mit dem Amt für Landesentwicklung in Aurich können vor allem Flächen mit geringer landwirtschaftlicher Bedeutung wie Siedlungsrandlagen oder private Grünanlagen sowie Restgrundstücke oder Randstreifen an Gemeindestraßen für solche Ersatzwallheckenanlagen genutzt werden.

Landwirtschaftliche Schläge sollen davon möglichst nicht unterteilt werden.

Auch die offene Landschaft der Moorgebiete soll nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich davon ausgenommen werden.

Bestehende Baugebiete, die Bauflächen des Flächennutzungsplanes und die absehbaren Bauflächen des Siedlungsentwicklungskonzeptes sollen wegen der zu hohen Nutzungskonflikte ebenso nicht einbezogen werden.

Als Gehölzarten sind folgende standortgerechte und in der mittelostfriesischen Geest gebietsheimische Laubgehölze verwendbar:  Schwarzerle, Gewöhnliche Felsenbirne, Sandbirke, Moorbirke, Hainbuche, Haselnuss, Eingriffeliger Weißdorn, Europäisches Pfaffenhütchen, Rotbuche, Faulbaum, Esche, Efeu, Waldgeißblatt, Frühe Traubenkirsche, Schlehe, Stieleiche, Hundsrose, Brombeere, Öhrchenweide, Salweide, Grauweide, Schwarzer Holunder, Vogelbeere und Gemeiner Schneeball.

Es ist eine Anpflanzung von neun Gehölzen je 10 m Walllänge vorgesehen. Die Maßnahmen zur Wallhecken-Neuanlage sind außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel und der Säugetiere durchzuführen. Diese dauert vom 01.04. bis zum 15.07.

In Ergänzung dazu bietet das Wallhecken-Förderprogramm Ostfriesland der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen seit 2007 über die Ostfriesische Landschaft die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung bei der Wallheckenpflege und der Wallheckeninstandsetzung an.