Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) sowie bei Satzungen nach § 34 und 35 ist im Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird seit der Änderung des Baugesetzbuches vom 07.07.2023 durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet durchgeführt.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und die Planunterlagen im Internet sowie während der jeweiligen Auslegungsfristen zu den Geschäftszeiten (Mo. - Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 -18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1. OG, Fachdienst Planung, einsehen.

Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind zu beteiligen.

Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1. OG, Fachdienst Planung, persönlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail eingereicht werden. Hierfür hat die Stadt Aurich ein E-Mail-Postfach eingerichtet. Die Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse stellungnahme@stadt.aurich.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ 
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.05.2025 die Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und Hinweisen einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht beschlossen. 

Die Stadt Aurich beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Sanierungsziele zu schaffen. Es ist eine Innenerschließung des Stadtquartiers mit einer zentral gelegenen Grünfläche geplant, die - neben einer extensiv gepflegten Fläche - eine Regenwasserrückhaltung beinhaltet. Im Bereich der Norderstraße sollen die Einzelhandelsnutzungen und in den Randbereichen entlang der Marktstraße, Wallstraße und Kleinen Mühlenwallstraße das Wohnen gestärkt bzw. entwickelt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ in dem Zeitraum 

 

vom 28.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025

 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Südlich Kleine Mühlenwallstraße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

 

Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

  • Planzeichnung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung
  • Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173
  • Umweltbericht zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173
  • Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
  • Oberflächenentwässerungskonzept einschließlich Erläuterung und Anlagen

Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:

  • Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes 173 von 2025 zu Bodenversiegelung, Baumerhaltung und Ersatzbaumpflanzung, Klimaschutz, Stellplatzbefestigung/-begrünung sowie Regenwasserrückhaltung
  • Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 173 von 2025 zu Regenwasserrückhaltung, Baumerhaltung und Ersatzbaumpflanzung sowie zu Stellplatzbefestigung/-begrünung
  • Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 173 mit Auszug Bebauungsplan Nr. 173, Lageplan Bäume und Biotoptypen-Bestandsplan von 2025 zu Bodenschutz, Bodenversiegelung, Grundwasserneubildung, Baumschutz, Baumfällung und Ersatzbaumpflanzung sowie Wieseneinsaat und Staudenpflanzung.
  • Oberflächenentwässerungskonzept von 2025 zu Regenwasserrückhaltung und -versickerung.

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:

  • Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2023
  • Stellungnahme des Entwässerungsverbandes Aurich von 2023

Folgende Schutzgebiete sind betroffen:

  • Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 1 NNatSchG: Acht Laubbäume mit Schutz nach der Baumschutzsatzung.

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 17.07.2025
Der Bürgermeister
Feddermann