Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) sowie bei Satzungen nach § 34 und 35 ist im Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird seit der Änderung des Baugesetzbuches vom 07.07.2023 durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet durchgeführt.

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und die Planunterlagen im Internet sowie während der jeweiligen Auslegungsfristen zu den Geschäftszeiten (Mo. - Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 -18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1. OG, Fachdienst Planung, einsehen.

Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind zu beteiligen.

Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1. OG, Fachdienst Planung, persönlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail eingereicht werden. Hierfür hat die Stadt Aurich ein E-Mail-Postfach eingerichtet. Die Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse stellungnahme@stadt.aurich.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.


Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung zum Bebauungsplan VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und die 84. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 23.02.2026 die Auslegung des Bebauungsplans VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und die 84. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Das grundlegende Planungsziel ist die Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPV) für die Ortsteile Georgsfeld und Tannenhausen. Die geplante FFPV Anlage soll an diesem Standort errichtet werden, da die Fläche aufgrund der bereits bestehenden Windkraftanlagen (Hybridpark) sowie der vorhandenen Netzinfrastruktur gut für die nachhaltige Energieerzeugung geeignet ist.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Zeitraum 

 

vom 09.03.2026 bis einschließlich 15.04.2026

 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 –12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplans VE 12

Geltungsbereich 84. Änderung Flächennutzungsplan

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

  • Planzeichnung zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Begründung zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes VE 12
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes VE 12
  • Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
  • Erfassung Brutvögel und Biotoptypen

 

Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:

  • Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes zu Biotoptypen, Brutvögeln, Moorböden, Grundwasser, Landschaft, Waldflächen, Blendwirkungen und Gehölzpflanzungen von 2026
  • Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VE12 zu Höhenbeschränkungen für PV-Module, Gehölz- und Röhrichtpflanzungen und Extensivgrünlandentwicklung mit örtlichen Bauvorschriften nach NBauO zu Einfriedungen und Leuchtwerbung von 2026
  • Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VE12 zu Biotoptypen, Bodenversiegelung, Brutvögeln, Moorböden, Grundwasser, Landschaft, Waldflächen, Blendwirkungen, Gehölz- und Röhrichtpflanzungen, Extensivgrünlandentwicklung sowie Externausgleich Extensivgrünland für Kiebitze in Westerholt von 2026
  • Brutvogelkartierung von 2013 und von 2025
  • Biotoptypenkartierung von 2025

 

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:

  • Stellungnahme vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Emden vom 06.10.2025
  • Stellungnahme von PLEdoc vom 07.10.2025
  • Stellungnahme von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 20.10.2025
  • Stellungnahme von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 20.10.2025
  • Stellungnahme vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen vom 24.10.2025
  • Stellungnahme vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz vom 07.08.2025
  • Stellungnahme vom OOWV vom 27.10.2025
  • Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft vom 21.10.2025
  • Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten vom 28.10.2025
  • Stellungnahme des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 04.11.2025
  • Stellungnahme des Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 05.11.2025
  • Stellungnahmen vom Landkreis Aurich vom 04.11.2025
  • Stellungnahme der ev.-luth. Kirchengemeinde Tannenhausen-Georgsfeld vom 05.11.2025

 

Folgende Schutzgebiete sind betroffen:

  • Gesetzlich geschützter Biotop Naturnahes nährstoffreiches Stillgewässer nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 24 Absatz 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz: ca. 80 qm am Ostrand des Plangebietes

 

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 02.03.2026
Der Bürgermeister
Feddermann