Wirksame bzw. rechtskräftige Bauleitpläne 2022

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 333 „Östlich Im Timp“

Der Rat der Stadt Aurich hat am 22.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 333 „Östlich Im Timp“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 333 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 


Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie ist das Rathaus bis auf Weiteres wieder geöffnet. Der Bebauungsplan mit der Begründung kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. In einem solchen Termin wird die Möglichkeit gegeben in einer abgegrenzten Räumlichkeit unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregelungen Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt.

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 21.01.2022 tritt der Bebauungsplan Nr. 333 in Kraft.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2022.html wird hingewiesen.

Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.

Aurich, den 19.01.2022
Der Bürgermeister

Feddermann

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes "Westlich Dornumer Straße" der Stadt Aurich

Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 15.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossene 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 01.02.2022, Az. IV/60.1-2021/220/vge, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Auflagen genehmigt.

Der Geltungsbereich der 29. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 18.02.2022 rechtswirksam.

Das Rathaus ist aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie bis auf Weiteres wieder zugänglich. Die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Die Stadt Aurich bittet um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121.

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2022.html wird hingewiesen.

Des Weiteren wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretene Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich gemacht werden.

Aurich, den 16.02.2022
Der Bürgermeister

Feddermann

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 294 „Westlich Dornumer Straße“

Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 294 „Westlich Dornumer Straße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 294 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Der Bebauungsplan mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Die Stadt Aurich bittet um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Es gelten die allgemein gültigen Corona Regelungen und es sind die Hygienevorschriften zu beachten.

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und der Stadt Emden am 18.03.2022 tritt der Bebauungsplan Nr. 294 in Kraft.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2022.html wird hingewiesen.

Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich gemacht.

Aurich, den 16.03.2022
Der Bürgermeister

Feddermann

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Inkrafttreten der 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. „EG3 (Egels3) Schoolpad/Im Hook“

Der Rat der Stadt Aurich hat am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die 34. Berichtigung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 68 im durch den Bebauungsplan Nr.68/13 Erholungsgebiet Tannenhausen „Reisemobilstellplatz“ überlagertem Bereich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68/13 im Ortsteil Tannenhausen ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Des Weiteren hat der Rat der Stadt Aurich am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 298 sowie der 1.Änderung im durch den Bebauungsplan Nr. 298/2 überlagertem Bereich, beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298/2 im Ortsteil Kernstadt Aurich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Der Rat der Stadt Aurich hat am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. „EG3 (Egels3) Schoolpad/Im Hook“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes EG 3, in dem durch den Geltungsbereich der 1.Änderung des Bebauungsplanes EG 3 überdeckten Teilbereich, beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. EG3/1 (Egels3) im Ortsteil Egels ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Die Bebauungspläne mit den Begründungen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen der Bebauungspläne oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung des dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 01.07.2022 treten die Bebauungspläne Nr. 68/13 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, Nr. 298/2 „Osterstraße“ und Nr. „EG3/1 Egels3 Schoolpad/Im Hook“ in Kraft sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne für die jeweils überlagerten Bereiche.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter www.aurich.de/bauen/wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene/wirksamrechtskraeftig/2022.html wird hingewiesen.
Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Bebauungspläne mit den Begründungen dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal gemäß § 4a Abs. 4 BauGB uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.

Aurich, den 29.06.2022
Der Bürgermeister

Feddermann

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Inkrafttreten der 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. „EG3 (Egels3) Schoolpad/Im Hook“

Der Rat der Stadt Aurich hat am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die 34. Berichtigung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 68 im durch den Bebauungsplan Nr.68/13 Erholungsgebiet Tannenhausen „Reisemobilstellplatz“ überlagertem Bereich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68/13 im Ortsteil Tannenhausen ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Des Weiteren hat der Rat der Stadt Aurich am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 298 sowie der 1.Änderung im durch den Bebauungsplan Nr. 298/2 überlagertem Bereich, beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298/2 im Ortsteil Kernstadt Aurich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Der Rat der Stadt Aurich hat am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. „EG3 (Egels3) Schoolpad/Im Hook“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes EG 3, in dem durch den Geltungsbereich der 1.Änderung des Bebauungsplanes EG 3 überdeckten Teilbereich, beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. EG3/1 (Egels3) im Ortsteil Egels ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Die Bebauungspläne mit den Begründungen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen der Bebauungspläne oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung des dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 01.07.2022 treten die Bebauungspläne Nr. 68/13 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, Nr. 298/2 „Osterstraße“ und Nr. „EG3/1 Egels3 Schoolpad/Im Hook“ in Kraft sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne für die jeweils überlagerten Bereiche.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter www.aurich.de/bauen/wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene/wirksamrechtskraeftig/2022.html wird hingewiesen.
Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Bebauungspläne mit den Begründungen dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal gemäß § 4a Abs. 4 BauGB uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.

Aurich, den 29.06.2022
Der Bürgermeister

Feddermann

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Inkrafttreten der 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. „EG3 (Egels3) Schoolpad/Im Hook“

Der Rat der Stadt Aurich hat am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die 34. Berichtigung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 68 im durch den Bebauungsplan Nr.68/13 Erholungsgebiet Tannenhausen „Reisemobilstellplatz“ überlagertem Bereich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68/13 im Ortsteil Tannenhausen ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Des Weiteren hat der Rat der Stadt Aurich am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 298 sowie der 1.Änderung im durch den Bebauungsplan Nr. 298/2 überlagertem Bereich, beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298/2 im Ortsteil Kernstadt Aurich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Der Rat der Stadt Aurich hat am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. „EG3 (Egels3) Schoolpad/Im Hook“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes EG 3, in dem durch den Geltungsbereich der 1.Änderung des Bebauungsplanes EG 3 überdeckten Teilbereich, beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. EG3/1 (Egels3) im Ortsteil Egels ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Die Bebauungspläne mit den Begründungen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen der Bebauungspläne oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung des dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 01.07.2022 treten die Bebauungspläne Nr. 68/13 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, Nr. 298/2 „Osterstraße“ und Nr. „EG3/1 Egels3 Schoolpad/Im Hook“ in Kraft sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne für die jeweils überlagerten Bereiche.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter www.aurich.de/bauen/wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene/wirksamrechtskraeftig/2022.html wird hingewiesen.
Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Bebauungspläne mit den Begründungen dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal gemäß § 4a Abs. 4 BauGB uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.

Aurich, den 29.06.2022
Der Bürgermeister

Feddermann

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 380 „Gewerbegebiet Middels III“

Der Rat der Stadt Aurich hat am 05.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 380 „Gewerbegebiet Middels III“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 380 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Der Bebauungsplan mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Die Stadt Aurich bittet weiterhin um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Es gelten weiterhin die allgemein gültigen Corona Regelungen sowie die Hygienevorschriften.

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und der Stadt Emden am 08.07.2022 tritt der Bebauungsplan Nr. 380 „Gewerbegebiet Middels III“ in Kraft.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2022.html  wird hingewiesen.

Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter uvp.niedersachsen.de/kartendienste    zugänglich gemacht.

Aurich, den 06.07.2022
Der Bürgermeister

Feddermann

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Inkrafttreten der 34. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Erholungsgebiet Tannenhausen Reisemobilstellplatz“ im Ortsteil Tannenhausen

Der Rat der Stadt Aurich hat die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen-Reisemobilstellplatz“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 17.03.2022 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 35 vom 01.07.2022 trat die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen-Reismobilstellplatz“ in Kraft.

Mit der vollständigen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 19.08.2022 tritt die 34. Berichtigung des Flächennutzungsplans in Kraft.

Der Geltungsbereich der Berichtigung des Flächennutzungsplans ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
 

Die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen-Reisemobilstellplatz“ wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 13a BauGB durchgeführt.

Im Verfahren an eine nachträgliche nachrichtliche Anpassung an den Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren und sich zu der Planung zu äußern.

Im Rahmen der angeführten 34. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplans gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst.

Die 34. Berichtigung des Flächennutzungsplans kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. In einem solchen Termin wird die Möglichkeit gegeben Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Die vollständige Bekanntmachung ist im Aushangkasten des Rathauses und im Internet dauerhaft unter: www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2022.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt.

Aurich, den 17.08.2022
Der Bürgermeister

Feddermann