Stichwortverzeichnis
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S Schulbezirke, Festlegung für Primarbereich Schulbezirke, Festlegung für Sekundarbereich I Schuleinzugsbereiche Seniorenbeirat, Satzung Sondernutzungsgebührensatzung Sondernutzungssatzung, Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten Sportvereine, Richtlinien Förderung Straßenausbaubeitragssatzung, Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG Straßenreinigung, Verordnung über Art, Anzahl und räuml. Ausdehnung Straßenreinigungsgebührensatzung Straßenreinigungssatzung Straßenverzeichnis
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A Abwasserabgabe, Abwälzung Abwasserbeseitigungspflicht, Satzung Abwasserbeseitigungspflicht, Erläuterungen zur Satzung Abwasserbeseitigungssatzung Aufwandsentschädigungen, Rat, Ortsräte und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder Aufwandsentschädigungen, Umlegungsausschuss Ausgleichsmaßnahmen nach § 135 a - c BauGB
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G Geschäftsordnung Gestaltungssatzung Werbeanlagen und private Möblierung im öff. Straßenraum
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Abwasserbeseitigung
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Die Stadt Aurich betreibt eine zentrale öffentliche Abwasseranlage und dezentrale öffentliche Abwasseranlage als öffentliche Einrichtung nach Maßgabe der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Aurich. Die Gebührensatzungen können Sie hier nachlesen: Satzung der Stadt Aurich über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für die dezentrale Abwasserbeseitigung) [PDF] Satzung der Stadt Aurich über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Schmutzwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung) [PDF] Abwasserbeseitigung
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X Y Z Zentrale Schmutzwasserbeseitigung, Abgabensatzung Zweitwohnungsteuer, Satzung
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C D Denkmalpflege, Zuschüsse zur Erhaltung und Wiederherstellung von Kulturdenkmalen Dezentrale Abwasserbeseitigung, Abgabensatzung
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T U Turn- und Sporthallen, Richtlinie zur Vergabe für Sportzwecke Übernachtungsheim für obdachlose Personen, Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren
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Ersatzwallheckenprogramm
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Das städtische Programm wird betreut und abgewickelt über den Fachdienst Planung der Stadtverwaltung Aurich. Es wird durch Einnahmen nach der Satzung der Stadt über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen und durch Einzahlungen von Erschließungsträgern für Ausgleichsmaßnahmen nach städtebaulichen Verträgen für neue Baugebiete in der Stadt Aurich finanziert. Nach Abstimmung mit dem Amt für Landesentwicklung in Aurich können vor allem Flächen mit geringer landwirtschaftlicher Bedeutung wie Siedlungsrandlagen oder private Grünanlagen sowie Restgrundstücke oder Randstreifen an Gemeindestraßen für solche Ersatzwallheckenanlagen genutzt werden. Landwirtschaftliche Schläge sollen davon möglichst nicht unterteilt werden. Bestehende Baugebiete, die Bauflächen des Flächennutzungsplanes und die absehbaren Flächen der Siedlungsentwicklung sollen wegen der hohen Nutzungskonflikte jedoch nicht einbezogen werden.
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Das Ersatzwallheckenprogramm der Stadt Aurich
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Durch das Ersatzwallheckenprogramm der Stadt Aurich besteht seit 2008 das Angebot, dass Privateigentümer mit finanziellen Mitteln für die komplette Neuanlage von Wallhecken durch die Stadt Aurich gefördert werden. Durch § 22 (3) des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes geschützte, verloren gehende Wallhecken sind dabei in einem Verhältnis von 1:2 ausgeglichen. Wallhecken, die im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen neu aufgesetzt werden, erhalten rechtlich nach der Fertigstellung wiederum den Status gesetzlich geschützter Wallhecken. Das dient der Ergänzung dieser für die Ostfriesische Geest typischen parkähnlichen Wallheckenlandschaft, sowie auch der Bewahrung der vielfältigen ökologischen Wertigkeiten von Wallhecken. Bei vollständiger Durchführung durch den privaten Grundeigentümer kann eine Kostenbeteiligung durch die Stadt von bis zu 7.050 EUR je 100 m Wallhecken-Neuanlage erfolgen. Möglich ist auch eine vollständige (oder anteilige) Herstellung der Wallhecke durch die Stadt Aurich. Dafür werden dann mindestens 1.000 EUR je 100 m Wallhecke für die Flächenbereitstellung und 1.000 EUR je 100 m Länge für die dauerhafte Wallheckenpflege ausgezahlt. Das Ersatzwallheckenprogramm der Stadt Aurich
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Förderprogramm des Bundes
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Das Thema "Familie und Beruf" wird gerade in einer Zeit, in der über Fachkäftemangel gesprochen wird, immer wichtiger. Das Förderprogramm des Bundes "Erfolgsfaktor Familie" unterstützt Arbeitgeber dabei, ein betriebliches Angebot für die Kinderbetreuung zu finden, welches zum eigenen Unternehmen passt und finanziell gefördert wird. mehrlink Förderprogramm des Bundes
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