Bekanntmachungen

Sitzungstermine

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung
 

 

 

Straßen- und Wegebereisung des Ortsrates Egels/Wallinghausen

 

Termin:

Mittwoch, 07.10.2026, 15:00 Uhr

 

 

 

 

Treffpunkt: „Haus der Vereine“, Wallinghausener Straße 195, 26605 Aurich

 

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung
 

 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates Egels/Wallinghausen

 

Termin:

Mittwoch, 07.10.2026, 19:00 Uhr

 

Ort:

"Haus der Vereine" (Dorfgemeinschaftshaus), Wallinghausener Straße 195, 26605 Aurich

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung 
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 08.09.2026
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben
 7.Bebauungsplan Nr. 409 "Nahversorgung Wallinghausen" - Aufstellungsbeschluss- und 38. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 244 im überdeckten Bereich
Vorlage: 26/145
 8.Ernennung des Ortsbrandmeisters sowie des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Wallinghausen
Vorlage: 26/175
 9.Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung
 10.Berichte, Wünsche, Anregungen
 11.Anfragen an die Verwaltung
 12.Einwohnerfragestunde
 13.Schließung der Sitzung

 

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung
 

 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates für den Bereich der Kernstadt Aurich

 

Termin:

Donnerstag, 08.10.2026, 18:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung 
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 31.08.2026
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben
 7.Auricher Wochenmarkt
Vorlage: 26/172
 8.Berichte, Wünsche, Anregungen
 9.Anfragen an die Verwaltung
 10.Einwohnerfragestunde
 11.Schließung der Sitzung

 

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Öffentliche Bekanntmachungen

Stadt Aurich                                                                                                                                                                                  Aurich, den 29.09.2026
Der Bürgermeister
AZ: 12 / 20 25 10 – 2023

 

Bekanntmachung

Jahresabschluss der Stadt Aurich für das Haushaltsjahr 2023 sowie Erteilung der Entlastung 
des Bürgermeisters gemäß § 129 NKomVG

 

Der Rat der Stadt Aurich hat gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in seiner Sitzung am 24.09.2026 den nachstehenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Nachstehend die Bilanz in der komprimierten Darstellungsform zur Veröffentlichung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 3 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO).
 


Bilanz der Stadt Aurich zum 31.12.2023

 

Aktiva

31.12.2022

31.12.2023

Passiva31.12.202231.12.2023
 

-Euro-

-Euro-

 -Euro--Euro-
      
1. Immaterielles Vermögen

 17.942.745,08

 18.666.775,47

 1. Nettoposition203.167.631,01272.730.882,04
 

 

 

 1.1 Basisreinvermögen135.164.484,79135.164.484,79
2. Sachvermögen

136.982.823,89

342.483.160,46

 1.2 Rücklagen  29.578.826,61  52.302.820,57
 

 

 

 1.3 Jahresergebnis    5.877.376,31       520.466,60
3. Finanzvermögen

165.783.616,93

38.406.178,39

 1.4 Sonderposten  32.546.943,30  84.743.110,08
 

 

 

   
4. Liquide Mittel

  5.218.468,37

  4.518.178,36

 2. Schulden94.676.933,57103.086.042,41
    2.1 Geldschulden88.743.689,5895.315.085,17
    2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften                  0,00                 0,00
    2.3 Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen
  1.620.115,23  4.748.936,38
    2.4 Transferverbindlichkeiten  1.493.876,49  1.753.741,12
    2.5 Sonstige Verbindlichkeiten  2.819.252,27  1.268.279,74
      
    3. Rückstellungen27.887.809,0028.306.467,00
      
5. Aktive Rechnungsabgrenzung

124.212,06

269.979,99

4. Passive Rechnungsabgrenzung      319.492,75      220.881,22
      
Bilanzsumme326.051.866,33404.344.272,67Bilanzsumme326.051.866,33404.344.272,67

 

Der Jahresabschluss 2023 der Stadt Aurich wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss inklusive Anhang zum 31.12.2023 und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Stellungnahme des Bürgermeisters liegen in der Zeit vom 05.10.2026 bis einschließlich 13.10.2026 während der Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, Zimmer 106, aus. Es wird um eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 04941/12-1221 oder der E-Mail-Adresse meyer@stadt.aurich.de gebeten.

Aurich, den 29. September 2026

Stadt Aurich

Der Bürgermeister
In Vertretung
Vorwerk

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“

Der Rat der Stadt Aurich hat am 25.06.2026 in öffentlicher Sitzung die 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der Begründung als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Überschlägige Umweltprüfung nach Anlage 2 des BauGB hat keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben. 

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

 

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“   liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung und den Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. 

Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. 

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten 
    Verfahrens- und Formvorschriften 

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des 
    Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 02.10.2026 tritt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ in Kraft. 

Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen.

Aurich, den 22.09.2026
Der Bürgermeister 

Feddermann 

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aurich führe ich (bei trockenem Wetter) die Versteigerung von Fundsachen durch am

 

Donnerstag, 15.10.2026, um 13:00 Uhr.

 

Versteigerungsort: 
Ehemalige Nebenstelle der Staatsanwaltschaft Aurich (Innenhof), Emder Straße 3, 26603 Aurich

Zu versteigernde Gegenstände:
u.a. Fahrräder, Makita Werkzeuge, Parfüm, Bekleidung, Alu-Leiter etc.

gez. H. Barsuhn
Obergerichtsvollzieher
bei dem Amtsgericht Aurich

Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.

Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.

Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.

Übersicht

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Ratsinformation

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