Bekanntmachungen
Sitzungstermine
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Beteiligungen | |
| Termin: | Mittwoch, 19.11.2025, 17:00 Uhr |
| Ort: | Ratssaal des Rathauses |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| 6. | Kenntnisgaben der Verwaltung |
| 7. | Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Kostendeckung der Parkplätze in der Stadt Aurich Vorlage: ANFRAGE 25/007/1 |
| 8. | Erlass der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2026/2027 - Einbringung des Verwaltungsentwurfes Vorlage: 25/196 |
| 9. | Stellungnahme der Stadt Aurich zur Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes 2026 Vorlage: 25/240 |
| 10. | Antrag auf Änderung des Nutzungszweckes für ein Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Schirum III B Vorlage: 25/207 |
| 11. | Anfragen an die Verwaltung |
| 12. | Einwohnerfragestunde |
| 13. | Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates Popens | |
| Termin: | Donnerstag, 20.11.2025, 19:00 Uhr |
| Ort: | Gaststätte "Lindenhof", Egelser Straße 141a, 26605 Aurich |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 23.10.2025 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| 6. | Kenntnisgaben |
| 7. | Berichte, Wünsche, Anregungen |
| 8. | Seniorenweihnachtsfeier 2025 |
| 9. | Anfragen an die Verwaltung |
| 10. | Einwohnerfragestunde |
| 11. | Schließung der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales | |
| Termin: | Donnerstag, 20.11.2025, 17:00 Uhr |
| Ort: | Ratssaal des Rathauses |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 30.10.2025 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| 6. | Kenntnisgaben der Verwaltung |
| 7. | Übernachtungsheim |
| 7.1. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Nutzung des Hauses Hasseburger Straße 7 i.R. des "Konzeptes Wohnungslosigkeit" Vorlage: ANTRAG 25/046 |
| 7.2. | Standort Kreihüttenmoorweg |
| 7.2.1. | Antrag der Fraktion DIE LINKE, hier: Standort/Übernachtungsheim (multifunktionale Obdachlosenunterkunft) - Vorlage 25/220 Vorlage: ANTRAG 25/057 |
| 7.2.2. | Standort Übernachtungsheim Vorlage: 25/220 |
| 7.3. | Satzung |
| 7.3.1. | Antrag der Fraktion DIE LINKE, hier: Übernachtungsheim -Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren, Hausordnung und Kooperationsvertrag mit Kommunen und Landkreis Aurich (zur Vorlage 25/225) Vorlage: ANTRAG 25/058 |
| 7.3.2. | Übernachtungsheim, hier: Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren, Hausordnung und Kooperationsvertrag mit Kommunen und Landkreis Aurich Vorlage: 25/225 |
| 8. | Selbsthilfefond 2025 Vorlage: 25/236 |
| 9. | Zum Haushalt 2026/2027 |
| 9.1. | Antrag des MTV Aurich, hier: Förderung des Spitzensports im MTV Aurich Vorlage: 25/212 |
| 9.2. | Antrag der Gruppe CDU/FDP, hier: Unterstützung von Vereinen der 1. und 2. Bundesliga Vorlage: ANTRAG 25/037 |
| 9.3. | Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für die Mobilitätshilfen (Taxischeine) für Menschen mit Behinderung Vorlage: 25/242 |
| 9.4. | Unterstützung für den Verein Gedenkstätte KZ-Engerhafe e.V. Vorlage: 25/246 |
| 9.5. | Antrag Deutscher Kinderschutzbund - Zuschuss 2026 für KiJu-Treff Vorlage: 25/247 |
| 9.6. | Vorratsbeschlüsse zum Haushalt 2026/2027; hier, Anträge zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" Vorlage: 25/244 |
| 10. | Anfragen an die Verwaltung |
| 11. | Einwohnerfragestunde |
| 12. | Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Sanierung | |
| Termin: | Mittwoch, 26.11.2025, 17:00 Uhr |
| Ort: | Ratssaal des Rathauses |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 28.10.2025 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| 6. | Kenntnisgaben der Verwaltung |
| 7. | Erlass der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2026/2027 - Einbringung des Verwaltungsentwurfes Vorlage: 25/196 |
| 8. | Bebauungsplan Nr. 129 4. Änderung "Wohnmobilstellplatz am Hafen" - Auslegungsbeschluss Vorlage: 25/252 |
| 9. | Vorstellung Bauturbo Vorlage: 25/251 |
| 10. | Anfragen an die Verwaltung |
| 11. | Einwohnerfragestunde |
| 12. | Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Öffentliche Bekanntmachungen
Stadt Aurich
Der Stadtwahlleiter Aurich, den 18.11.2025
Bekanntmachung
Der durch den Tod von Herrn Hermann Ihnen frei gewordene Sitz im Rat der Stadt Aurich ist an den Ersatzbewerber des Wahlvorschlags der GFA im Wahlbereich II, Herrn Erik Antonczyk, Ol Streek 73, 26607 Aurich, übergegangen. Herr Antonczyk hat die Annahme der Wahl zum Vertreter im Rat der Stadt Aurich entsprechend erklärt.
gez.
Lücht
Stadt Aurich Aurich, den 11.11.2025
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Aurich hat am 06.11.2025 die Änderung der Satzung der Stadt Aurich über die Satzung der Stadtbibliothek Aurich über die „Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Aurich" beschlossen.
Gleichzeitig wird diese Satzung durch Aushang an der öffentlichen Aushangtafel des Rathauses und auf der Internetseite der Stadt Aurich, unter www.aurich.de bekanntgemacht. Hierauf weise ich hiermit hin.
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung zum Bebauungsplan PO 11/N „Egelser Straße/Popenser Straße/Husteder Weg“
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans PO 11/N „Egelser Straße/Popenser Straße/Husteder Weg“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und Hinweisen einschließlich der Begründung beschlossen.
Die Stadt Aurich beabsichtigt, für das obengenannte Plangebiet das bestehende städtebauliche Erfordernis einer Nahverdichtung in Form einer rückwärtigen Bebauung der Grundstücke zu schaffen. Hierfür sollen die städtebaulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass sich zukünftige Bauvorhaben in die bestehende Struktur und die Charakteristik des Ortes einfügen. Die Baugrenzen werden dafür so angepasst, dass das Nachverdichtungspotential auf den Grundstücken vollständig ausgeschöpft werden kann. Im westlichen Teil des Plangebiets ist eine Überplanung des kleinen Waldstücks mit Wohnbebauung vorgesehen. Als Kompensation für die Waldfläche wird eine entsprechende Ausgleichsmaßnahme in Spekendorf textlich festgesetzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes PO 11/N wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Es wurde eine Umweltprüfungs-Vorprüfung gem. § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt, wonach keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes PO 11/N „Egelser Straße/Popenser Straße/Husteder Weg“ in dem Zeitraum
vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. PO 11/N „Egelser Straße/Popenser Straße/Husteder Weg“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich des Bebauungsplans PO 11/N
|
Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. PO 11/N mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und
örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans PO 11/N nebst Umweltprüfungs-Vorprüfung
- Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplans Nr. PO 11/N
- Erläuterungsbericht des Entwässerungskonzeptes im Entwurf mit Anlagen
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 06.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 396 „Bestattungswald Popens“ und die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 396 „Bestattungswald Popens“ und die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Stadt Aurich beabsichtigt, den zunehmenden Wunsch nach Bestattungsmöglichkeiten in einem Bestattungswald nachzukommen. Um geeignete Flächen zu finden, hat die Stadt Aurich verschiedene bestehende Waldflächen im Stadtgebiet Aurichs in Augenschein genommen. Als geeignete Fläche für die Ausweisung eines Bestattungswaldes kristallisierten sich die Flächen des Popenser Gehölzes heraus.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 396 „Bestattungswald Popens“ und der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Zeitraum
vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 –12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 396 „Bestattungswald Popens“ und der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 396
|
Geltungsbereich 74. Änderung Flächennutzungsplan
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Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 396
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 396
- Umweltbericht
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Bodengutachten
- Brutvogelkartierung mit Anlagen
- Fledermauskartierung mit Anlagen
Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Begründung zum Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Brutvögeln, Fledermäusen,
Gehölzpflege, Trinkwasserschutz und Bodenschutz von 2025
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 396 zu Grundwasserschutz und Flächenbefestigungen
von 2025
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 396 mit Brutvögeln, Fledermäusen, Gehölzpflege,
Trinkwasserschutz und Bodenschutz von 2025
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 396 und zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes mit
Brutvögeln, Fledermäusen, Gehölzpflege, Trinkwasserschutz und Bodenschutz von 2025
- Bodengutachten mit Grundwasserstandsmessung von 2024
- Brutvogelkartierung mit Anlagen von 2025
- Fledermauskartierung mit Anlagen von 2025
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:
- Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten Forstamt Neuenburg von 2024
- Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2024
- Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2024
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Aurich von 2024
- Stellungnahme der Entwässerungsverbandes Aurich von 2024
- Stellungnahme der Jägerschaft Aurich von 2024
Folgende Schutzgebiete sind betroffen:
- Landschaftsschutzgebiet LSG AUR 9 „Popenser Gehölz und Umgebung“ nach § 26 BNatSchG und § 19
NNatSchG im gesamten Plangebiet.
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 10.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Stadt Aurich beabsichtigt, die geplante FFPV Anlage an diesem Standort zu errichten, da die Fläche aufgrund der bereits bestehenden Windkraft- und Photovoltaikanlagen sowie der vorhandenen Netzinfrastruktur gut für die nachhaltige Energieerzeugung geeignet ist.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Zeitraum
vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 –12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 401
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Geltungsbereich 81. Änderung Flächennutzungsplan
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Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 401
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 401
- Umweltbericht
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Kurzbericht zur Brutvogelkartierung im Frühjahr 2025
- Plan: Nachkartierung von Brutvögeln im Frühjahr 2025
- Bericht zur Brut- und Gastvogelkartierung
- Plan: Brutvogelerfassung 2021
- Plan: Gastvogelerfassung 2021
- Rastvogelauswertung Frühjahr 2021
- Bestandserfassung Fledermäuse
- Blendgutachten
Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Begründung zum Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes zu Extensivgrünland und Bodenschutz von
2025
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 401 zu Ausgleichsmaßnahmen, Wallheckenschutz,
Gehölzpflanzungen und Extensivgrünland von 2025
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 401 zu Blendwirkungen, Bodenversiegung,
Ausgleichsmaßnahmen, Wallheckenschutz, Gehölzpflanzungen und Extensivgrünland von 2025
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 401 und zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes zu
Bodenversiegelung, Ausgleichsmaßnahmen, Brutvögeln, Fledermäusen, Wallheckenschutz, Gehölzpflanzungen,
Landschaftsbild, Extensivgrünland und Bodenschutz von 2025
- Brut- und Gastvogelkartierung mit Anlagen von 2021
- Wiesenvogelkartierung mit Anlagen von 2025
- Blendgutachten zu Photovoltaik-Modulen von 2025
- Fledermauskartierung mit Anlagen von 2021
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:
- Stellungnahme Bürgerin 1 von 2025
- Stellungnahme Bürgerin 2 von 2025
- Stellungnahme Bürger 1 von 2025
- Stellungnahme Bürger 1 Bürger 2 Bürger 3 Bürger 4 Bürgerin 6 von 2025
- Stellungnahme Bürgerin 3 von 2025
- Stellungnahme Bürgerin 4 von 2025
- Stellungnahme Bürgerin 5 von 2025
- Stellungnahme Jagdgenossenschaft Extum von 2025
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau Energie und Geologie von 2025
- Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2025
- Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2025
- Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes Emden von 2025
- Stellungnahme der Ersten Entwässerungsverbandes Emden von 2025
- Stellungnahme der Jägerschaft Aurich von 2025
Folgende Schutzgebiete sind betroffen:
- Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 22 Absatz 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz: ca. 620 m
Wallhecken im Plangebiet
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 10.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sandabbau“ im Stadtgebiet
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung der 55. Flächennutzungsplanänderung „Sandabbau“ im Stadtgebiet beschlossen.
Das grundlegende Planungsziel ist die städtebauliche Steuerung des Sandabbaues für eine mittel- bis langfristige Absicherung der Ziele der Stadtentwicklung.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sandabbau“ im Stadtgebiet in dem Zeitraum
vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 –12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sandabbau“ im Stadtgebiet ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung sind, grau umrandet dargestellt. Die nicht als Sandabbau dargestellten Flächen im Stadtgebiet werden nach § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB vom Sandabbau ausgeschlossen.
Geltungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Standortkonzept zur planerischen Steuerung des Rohstoffabbaus von Sanden und Kiessanden –
Erläuterungsbericht von April 2021
- Anlage 1 zum Standortkonzept: Ermittlung Abbaumengen – Restvolumen bestehender Bodenabbaustätten
- Anlage 2 zum Standortkonzept: Bodenuntersuchung Sandabbau Pfalzdorfer Moorstraße
- Anhänge zum Standortkonzept:
- Karte 1a harte Tabuzonen – Siedlung und Flächennutzung
- Karte 1b harte Tabuzonen – Infrastruktur
- Karte 1c harte Tabuzonen – Natur und Landschaft
- Karte 1d harte Tabuzonen – Raumordnung und Regionalplanung
- Karte 1e harte Tabuzonen – Gesamtdarstellung
- Karte 2a weiche Tabuzonen – Siedlung und Flächennutzung
- Karte 2b weiche Tabuzonen – Infrastruktur
- Karte 2c weiche Tabuzonen – Natur und Landschaft
- Karte 2d weiche Tabuzonen – Raumordnung, Regionalplanung und weitere pauschale
Steuerungskriterien
- Karte 2e weiche Tabuzonen – Gesamtdarstellung
- Karte 3: nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen verbleibende Potenzialflächen
- Karte 4: ausgewählte Belange der Einzelfallbetrachtung
- Karte 5: zusammenfassende Bewertung der Potenzialflächen
- Ermittlung Abbaumengen Standortkonzept Sandabbau
Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Begründung zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht zu
Grundwasserschutz, Verkehrslärm, Staubflug, Brut- und Gastvögeln und Sandlagerstätten sowie
Biotoptypenkartierungen der Sandabbauflächen von 2025
- Standortkonzept Erläuterungsbericht zu Grundwasserschutz, Schutzgebieten, Moorerhaltung, Lärmschutz
und Brut- und Gastvögeln von 2021
- Standortkonzept Karte 1c Natur und Landschaft harte Kriterien, Karte 2c Natur und Landschaft weiche
Kriterien und Karte 4 Belange der Einzelfallbetrachtung zu Schutzgebieten, Moorerhaltung und
Walderhaltung von 2021
- Standortkonzept Anlage 2 Bodenuntersuchung Sandabbau Pfalzdorfer Moorstraße von 2021
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:
- Gesamtstellungnahme des Landkreises Aurich von 2025
- Stellungnahme des Landkreises Aurich Untere Wasserbehörde von 2025
- Stellungnahme des NLWKN Aurich von 2025
- Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft von 2025
- Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2025
- Stellungnahme des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes von 2025
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Aurich von 2025
- Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten Forstamt Neuenburg von 2025
- Stellungnahme der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Magdeburg von 2025
- Stellungnahme des Wasserstraßen- u. Schifffahrtsamts Ems-Nordsee Emden von 2025
Folgende Schutzgebiete sind betroffen:
- geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 3 NNatSchG: Wallhecken auf den
Sandabbauflächen in Tannenhausen, Dietrichsfeld, Langefeld, Middels, Wiesens und Brockzetel
- Naturdenkmal ND AUR 121 „Heidemoor Brockzetel“ nach § 28 BNatSchG und § 21 NNatSchG: westlich
Landreiterweg
- Naturschutzgebiet NSG WE 257 „Kollrunger Moor“ nach § 23 BNatSchG und § 16 NNatSchG: Brockzetel
südlich Meerweg.
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 10.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“
Der Rat der Stadt Aurich hat am 22.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO (Niedersächsische Bauordnung) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 393 „Ehemalige-Blücher-Kaserne“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht und den Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit.
Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2025.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 14.11.2025 tritt der Bebauungsplan Nr. 393 „Ehemalige Blücher-Kaserne“ in Kraft.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen.
Aurich, den 04.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung
Einladung zur Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Plaggenburg am Dienstag, den 25.11.2025 um 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Plaggenburg
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Geschäftsstelle Aurich
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Öffentliche Bekanntmachung in der vereinfachten Flurbereinigung Engerhafe
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 389 „Weizenstraße“ und die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 389 „Weizenstraße“ und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Das grundlegende Planungsziel ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Kirchdorf.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 389 „Weizenstraße“ und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum
vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 389 „Weizenstraße“ und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 389
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Geltungsbereich der 73. Änderung Flächennutzungsplan
Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389
- Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 389 und zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 389
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 389
- Biotoptypenkartierung zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
- Brutvogelkartierung zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
- Oberflächenentwässerungsplan
- Schallgutachten Verkehrslärm von 2022
- Schallgutachten Verkehrslärm von 2025
- Verkehrsgutachten
- Wohnverkehre Nord
- Wohnverkehre Süd
- Lageplan Kompensation
Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 389 zu Verkehrslärm, Baumerhalt Gehölzpflanzungen, Wallhecken,
Bodenversiegelung, Regenrückhaltebecken von 2025
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 389 zu Verkehrslärm, Baumerhaltung, Wallhecken,
Bodenversiegelungen, Oberflächenentwässerung von 2025
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 389 und zur 73. Änderung Flächennutzungsplan zu
- Brutvögeln, artenreichem Grünland, Waldameisen, Wallhecken, Fledermäusen, Baumerhalt, Gehölzpflanzungen,
Bodenversiegelung, Grundwasser, Oberflächenentwässerung von 2025
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu Grünlandvegetation, Brutvogel-, Fledermaus- und Insektenschutz,
Waldameisenumsiedlung und Wallheckenbepflanzung von 2025,
- Karte Biotoptypen von 2022
- Karte Brutvögel von 2022
- Kompensationspool Extumer Hammrich, Karte zum Externausgleich von 2025
- Oberflächenentwässerungs-Plan von 2025
- Schalltechnische Immissionsprognose Verkehrslärm von 2022
- Stellungnahme Straßenverkehrslärm von 2025
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehe zur Einsicht zur Verfügung:
- Stellungnahme fünf private Anwohner von 2024
- Stellungnahme ein privater Anwohner von 2024
- Stellungnahme zwei private Anwohner von 2024
- Stellungnahme ein privater Anlieger von 2024
- Stellungnahme zwei private Anlieger von 2024
- Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2024
- Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2024
- Stellungnahme-Ergänzung des Naturschutzbundes Aurich von 2024
- Stellungnahme des Nieders. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz von 2024
- Stellungnahme des BUND Ostfriesland von 2024
- Siedlungsentwicklungskonzept Biotoptypenkartierung Weizenstraße Schwarzes Fehn von 2017 und Nachkartierung von 2020.
Schutzgebiete und Schutzobjekte im Bereich möglicher Umweltauswirkungen der Planung:
- Gesetzlich nach § 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz geschützte Biotope: 2,17 ha artenreiches mesophiles
Grünland im Südteil des Plangebietes
- Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 22 Absatz 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz: 654 m Wallhecken
im Plangebiet
- Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 22 Absatz 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz: eine Stieleiche am
Westrand mit Schutz nach der städtischen Baumschutzsatzung
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 04.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich, Stadt
BalWin1 und BalWin2
Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
Mehr erfahrenLandkreis Aurich
Bekanntmachung
Schau der Gewässer III. Ordnung im Landkreis Aurich
Unterhaltung der Verbandsgewässer im Jahr 2025
Bekanntmachung zur Ankündigung der Gewässerunterhaltung, Erster Entwässerungsverband Emden
Serviceportal
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