Bekanntmachungen
Sitzungstermine
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| Straßen- und Wegebereisung des Ortsrates Egels/Wallinghausen | |
| Termin: | Mittwoch, 07.10.2026, 15:00 Uhr |
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Treffpunkt: „Haus der Vereine“, Wallinghausener Straße 195, 26605 Aurich
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates Egels/Wallinghausen | |
| Termin: | Mittwoch, 07.10.2026, 19:00 Uhr |
| Ort: | "Haus der Vereine" (Dorfgemeinschaftshaus), Wallinghausener Straße 195, 26605 Aurich |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung | |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 08.09.2026 | |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung | |
| 5. | Einwohnerfragestunde | |
| 6. | Kenntnisgaben | |
| 7. | Bebauungsplan Nr. 409 "Nahversorgung Wallinghausen" - Aufstellungsbeschluss- und 38. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 244 im überdeckten Bereich Vorlage: 26/145 | |
| 8. | Ernennung des Ortsbrandmeisters sowie des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Wallinghausen Vorlage: 26/175 | |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung | |
| 10. | Berichte, Wünsche, Anregungen | |
| 11. | Anfragen an die Verwaltung | |
| 12. | Einwohnerfragestunde | |
| 13. | Schließung der Sitzung | |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates für den Bereich der Kernstadt Aurich | |
| Termin: | Donnerstag, 08.10.2026, 18:00 Uhr |
| Ort: | Ratssaal des Rathauses |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung | |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 31.08.2026 | |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung | |
| 5. | Einwohnerfragestunde | |
| 6. | Kenntnisgaben | |
| 7. | Auricher Wochenmarkt Vorlage: 26/172 | |
| 8. | Berichte, Wünsche, Anregungen | |
| 9. | Anfragen an die Verwaltung | |
| 10. | Einwohnerfragestunde | |
| 11. | Schließung der Sitzung | |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Öffentliche Bekanntmachungen
Stadt Aurich Aurich, den 29.09.2026
Der Bürgermeister
AZ: 12 / 20 25 10 – 2023
Bekanntmachung
Jahresabschluss der Stadt Aurich für das Haushaltsjahr 2023 sowie Erteilung der Entlastung
des Bürgermeisters gemäß § 129 NKomVG
Der Rat der Stadt Aurich hat gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in seiner Sitzung am 24.09.2026 den nachstehenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Nachstehend die Bilanz in der komprimierten Darstellungsform zur Veröffentlichung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 3 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO).
Bilanz der Stadt Aurich zum 31.12.2023
| Aktiva | 31.12.2022 | 31.12.2023 | Passiva | 31.12.2022 | 31.12.2023 |
-Euro- | -Euro- | -Euro- | -Euro- | ||
| 1. Immaterielles Vermögen | 17.942.745,08 | 18.666.775,47 | 1. Nettoposition | 203.167.631,01 | 272.730.882,04 |
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| 1.1 Basisreinvermögen | 135.164.484,79 | 135.164.484,79 | |
| 2. Sachvermögen | 136.982.823,89 | 342.483.160,46 | 1.2 Rücklagen | 29.578.826,61 | 52.302.820,57 |
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| 1.3 Jahresergebnis | 5.877.376,31 | 520.466,60 | |
| 3. Finanzvermögen | 165.783.616,93 | 38.406.178,39 | 1.4 Sonderposten | 32.546.943,30 | 84.743.110,08 |
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| 4. Liquide Mittel | 5.218.468,37 | 4.518.178,36 | 2. Schulden | 94.676.933,57 | 103.086.042,41 |
| 2.1 Geldschulden | 88.743.689,58 | 95.315.085,17 | |||
| 2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften | 0,00 | 0,00 | |||
| 2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.620.115,23 | 4.748.936,38 | |||
| 2.4 Transferverbindlichkeiten | 1.493.876,49 | 1.753.741,12 | |||
| 2.5 Sonstige Verbindlichkeiten | 2.819.252,27 | 1.268.279,74 | |||
| 3. Rückstellungen | 27.887.809,00 | 28.306.467,00 | |||
| 5. Aktive Rechnungsabgrenzung | 124.212,06 | 269.979,99 | 4. Passive Rechnungsabgrenzung | 319.492,75 | 220.881,22 |
| Bilanzsumme | 326.051.866,33 | 404.344.272,67 | Bilanzsumme | 326.051.866,33 | 404.344.272,67 |
Der Jahresabschluss 2023 der Stadt Aurich wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Jahresabschluss inklusive Anhang zum 31.12.2023 und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses mit Stellungnahme des Bürgermeisters liegen in der Zeit vom 05.10.2026 bis einschließlich 13.10.2026 während der Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, Zimmer 106, aus. Es wird um eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 04941/12-1221 oder der E-Mail-Adresse meyer@stadt.aurich.de gebeten.
Aurich, den 29. September 2026
Stadt Aurich
Der Bürgermeister
In Vertretung
Vorwerk
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“
Der Rat der Stadt Aurich hat am 25.06.2026 in öffentlicher Sitzung die 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der Begründung als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Überschlägige Umweltprüfung nach Anlage 2 des BauGB hat keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung und den Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit.
Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 02.10.2026 tritt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ in Kraft.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen.
Aurich, den 22.09.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aurich führe ich (bei trockenem Wetter) die Versteigerung von Fundsachen durch am
Donnerstag, 15.10.2026, um 13:00 Uhr.
Versteigerungsort:
Ehemalige Nebenstelle der Staatsanwaltschaft Aurich (Innenhof), Emder Straße 3, 26603 Aurich
Zu versteigernde Gegenstände:
u.a. Fahrräder, Makita Werkzeuge, Parfüm, Bekleidung, Alu-Leiter etc.
gez. H. Barsuhn
Obergerichtsvollzieher
bei dem Amtsgericht Aurich
Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.
Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.
Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.
Serviceportal
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