Bekanntmachungen

Sitzungstermine

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates Popens

 

Termin:

Donnerstag, 20.08.2026, 19:00 Uhr

 

Ort:

Hotel "Waldquelle" (Clubraum), Egelser Straße 161, 

26605 Aurich

  Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung 
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 07.05.2026
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung
 6.Einwohnerfragestunde
 7.Kenntnisgaben
 8.

Antrag der AWG Aurich Popens - Fehlende Räumlichkeiten 

für den Ortsrat Popens
Vorlage: ANTRAG 26/030

 9.Berichte, Wünsche, Anregungen
 10.Anfragen an die Verwaltung
 11.Einwohnerfragestunde
 12.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs


 

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung

 

Straßen- und Wegebereisung des Ortsrates Extum/Haxtum/Kirchdorf/Rahe

 

Termin:

Donnerstag, 20.08.2026, 16:00 Uhr

 

 

 

         Treffpunkt: Grundschule Upstalsboom

 

Im Auftrage

gez. Friedrichs


 

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 401 „Erneuerbare Energien, Im Extumer Moor“

Der Rat der Stadt Aurich hat am 23.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 401 „Erneuerbare Energien, Im Extumer Moor“ einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 401 „Erneuerbare Energien, Im Extumer Moor“

ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Der Bebauungsplan Nr. 401 „Erneuerbare Energien, Im Extumer Moor“   liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB vor. Der Begründung ist nach § 10a Abs. 1 BauGB eine Zusammenfassende Erklärung beigefügt, außerdem liegen der Umweltbericht und die Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. 

Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht.

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: 

1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
     Formvorschriften

2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
     Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 14.08.2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 401 „Erneuerbare Energien, Im Extumer Moor“ in Kraft.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen.

Aurich, den 04.08.2026

Der Bürgermeister

gez. Feddermann

Feddermann  

 

 

 

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien, Im Extumer Moor“

Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 23.04.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossene 
81. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 05.01.2026, Az. 3061/2025, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Der Geltungsbereich der 81. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

                      

Die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt gem. § 6 Abs. 5 BauGB vor. Der Begründung ist gemäß § 6a Abs. 1 BauGB eine Zusammenfassende Erklärung beigefügt. Die Unterlagen sowie der Umweltbericht liegen zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit.

Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht.

Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
    Formvorschriften 

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des     Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 

3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 14.08.2026 wird die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen.

Aurich, den 04.08.2026

Der Bürgermeister 

gez. Feddermann

Feddermann 

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3  Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 22.06.2026 die Auslegung der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 391 “In der Diere” beschlossen.
Das grundlegende Planungsziel ist die Entwicklung von Gewerbe -und Wohnnutzung sowie Flächen für den Allgemeinbedarf.
 

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                                           Öffentliche Bekanntmachung

                         Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 13. September 2026

Für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Stadt Aurich am 13. September 2026 hat der Stadtwahlausschuss in seiner Sitzung am 23. Juli 2026 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

A. Wahlvorschläge für das Amt der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters

(1) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 
      Jetses, Julian                             Verwaltungsbetriebswirt        *1991      Aurich

(2) Einzelwahlvorschlag Buss 
       Buss, Sarah                              Richterin am Amtsgericht      *1981      Aurich

(3) Einzelwahlvorschlag Meyerholz 
       Dr. Meyerholz, Hans-Hermann    Kinderarzt                            *1964      Aurich

Stadt Aurich
Aurich, den 28.07.2026
Der Stadtwahlleiter

gez.Lücht
 

Für die Stadtratswahl und die Wahl der Ortsräte in den Ortschaften der Stadt Aurich hat der Stadtwahlausschuss in seiner Sitzung am 23.07.2026 folgende Wahlvorschläge zugelassen: 

Wahlvorschläge zur Neuwahl des Rates und der Ortsräte der Stadt Aurich: 

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Bekanntmachung
 

Am 20.08.2026 findet um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Wallinghausen eine Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wallinghausen statt. Auf die Einladung im Aushang des Rathauses weise ich hin.

Aurich, 22.07.2026 Stadt Aurich Der Bürgermeister Im Auftrage Berends

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Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.

Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.

Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.

Übersicht

Bauleitplanungen

Ratsinformation

Serviceportal

Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren