Bekanntmachungen
Sitzungstermine
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates Langefeld/Middels/Spekendorf | |
| Termin: | Mittwoch, 18.02.2026, 19:00 Uhr |
| Ort: | Gaststätte Badberg, Alter Heerweg 38, 26607 Aurich |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 22.10.2025 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| 6. | Kenntnisgaben |
| 7. | Erwerb von Grundstücksteilflächen in Middels-Osterloog, Zum Theestück Vorlage: 25/248 |
| 8. | Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Middels III Vorlage: 25/239 |
| 9. | Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Middels III Vorlage: 25/241 |
| 10. | Berichte, Wünsche, Anregungen |
| 11. | Anfragen an die Verwaltung |
| 12. | Einwohnerfragestunde |
| 13. | Schließung der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verkehr | |
| Termin: | Donnerstag, 19.02.2026, 17:30 Uhr |
| Ort: | ENERGIE ERLEBNIS ZENTRUM Ostfriesland, - Seminarraum 1 -, Osterbusch 2, 26607 Aurich |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 27.11.2025 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| 6. | Kenntnisgaben der Verwaltung |
| 6.1. | Sachstand Klima-Taler |
| 7. | Straßenunterhaltung 2026 im Stadtgebiet Stadt Aurich Vorlage: 26/034 |
| 8. | Dimmkonzept für die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Stadt Aurich Vorlage: 26/037 |
| 9. | Verkehrskonzept Tannenhausen Vorlage: 26/021 |
| 10. | Antrag der Gruppe CDU/FDP, hier. Beleuchtung und Fahrräder am ZOB in Aurich Vorlage: ANTRAG 25/061 |
| 11. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Sicherheitsmaßnahmen auf der von-Jhering-Straße Vorlage: ANTRAG 26/009 |
| 12. | Antrag der AWG-Fraktion, hier: Einrichtung einer Bedarfsampel im Ortskern Wiesens (Kreisstraße 101) Vorlage: ANTRAG 26/004 |
| 13. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Zusätzliche Sitzungen des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verkehr Vorlage: ANTRAG 26/008 |
| 14. | Anfragen an die Verwaltung |
| 15. | Einwohnerfragestunde |
| 16. | Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates Dietrichsfeld/Pfalzdorf/Plaggenburg | |
| Termin: | Dienstag, 24.02.2026, 18:00 Uhr |
| Ort: | Boßelheim in Dietrichsfeld, Großer Moorweg 31, 26607 Aurich |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 02.12.2025 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| 6. | Kenntnisgaben |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung |
| 8. | Informationen zum "neuen" Baurecht |
| 9. | Straßenunterhaltung 2026 im Stadtgebiet Stadt Aurich - Vorlage: 26/034 |
| 10. | Dimmkonzept für die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Stadt Aurich Vorlage: 26/037 |
| 11. | Aufstellung von drei Solarlampen entlang der Straße "Eintriachtweg" |
| 12. | Anbringung von zus. Steckdosen für die Weihnachtsbeleuchtung in Dietrichsfeld |
| 13. | Frühjahrsputz 2026 |
| 14. | Berichte, Wünsche, Anregungen |
| 15. | Anfragen an die Verwaltung |
| 16. | Einwohnerfragestunde |
| 17. | Schließung der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Öffentliche Bekanntmachungen
Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 284 „Erweiterung Industriegebiet Nord“ Teilbereich I und II
Der Rat der Stadt Aurich hat am 02.12.2012 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 284 „Erweiterung Industriegebiet Nord“ bestehend aus dem Teilbereich I und II nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Die Ausfertigung des Bebauungsplans Nr. 284 Teilbereich I und II hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich I und Teil II im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich I und II wird damit rückwirkend zum 01.02.2013 in Kraft gesetzt.
Die Geltungsbereiche (Teilbereich I und II) des Bebauungsplans Nr. 284 sind in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.‑Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 13.02.2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich I und II rückwirkend in Kraft.
Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html wird hingewiesen.
Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht.
Aurich, den 05.02.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 304 „An der Johanniskirche“
Der Rat der Stadt Aurich hat am 28.02.2013 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 304 „An der Johanniskirche“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen.
Die Ausfertigung des Bebauungsplans Nr. 304 „An der Johanniskirche“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird der Bebauungsplan Nr. 304 „An der Johanniskirche“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 304 „An der Johanniskirche“ wird damit rückwirkend zum 28.02.2013 in Kraft gesetzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 304 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.‑Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 13.02.2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 304 „An der Johanniskirche“ rückwirkend in Kraft.
Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html wird hingewiesen.
Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht.
Aurich, den 05.02.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“
Der Rat der Stadt Aurich hat am 18.05.2006 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen.
Die Ausfertigung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ wird damit rückwirkend zum 17.11.2006 in Kraft gesetzt.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.‑Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 13.02.2026 tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Aurich-Nord“ rückwirkend in Kraft.
Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html wird hingewiesen.
Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht.
Aurich, den 09.02.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung
zur Anmeldung der Kann-Kinder
für das Schuljahr 2026/2027 in der Stadt Aurich
Die Anmeldung der Kann-Kinder erfolgt in der Woche vom 16. - 20. Februar 2026 an den unten genannten Grundschulen der Stadt Aurich.
Angemeldet werden können Kinder, die ab dem 01.10.2020 geboren sind und die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Die Eltern, der in Frage kommenden Kann-Kinder, werden von ihrer zuständigen Schule entsprechend benachrichtigt.
Grundschule Lambertischule, Tel. 04941/ 67514
Grundschule Finkenburgschule, Tel. 04941/3474
Grundschule Reilschule, Tel. 04941/ 67511
Grundschule Upstalsboom, Tel. 04941/10663
Grundschule Walle, Tel. 04941/8397
Grundschule Tannen hausen, Tel. 04941/ 71120
Grundschule Sandhorst, Tel. 04941/ 71112
Grundschule Pfälzerschule, Tel. 04941/71453
Grundschule Walling hausen, Tel. 04941/3701
Grundschule Middels, Tel. 04947/ 440
Grundschule Egels, Tel. 04941/ 3955
Grundschule Wiesens, Tel. 04941/3075
Stadt Aurich/Ostfriesland, den 09.02.2026
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Weber
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“
Der Rat der Stadt Aurich hat am 18.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht und den Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit.
Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 06.02.2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ in Kraft.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen.
Aurich, den 28.01.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes „Langefeld / Nördlich Hohehan“
Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 18.09.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene 79. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 05.01.2026, Az. 3061/2025, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Der Geltungsbereich der 79. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit.
Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 06.02.2026 wird die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen.
Aurich, den 28.01.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Stadt Aurich Aurich, den 06.01.2026
Der Bürgermeister
Kindertagesstätten der Stadt Aurich
Der Anmeldeschluss für die Anmeldung und die Eintragung in die Vormerkliste der Regel- und Integrationskinder in den Kindertagesstätten der Stadt Aurich ist für das Kindergartenjahr 2026/2027 auf den 28.02.2026 festgelegt worden.
Dieses gilt sowohl für die Kinder, die einen Kindergarten besuchen möchten, als auch für die Anmeldung in einer Krippe oder in einem Hort.
Die Anmeldung der Kinder erfolgt online bei der Stadt Aurich unter http://kiga-anmeldung.aurich.de. Es ist darauf zu achten, dass nach Absendung der Anmeldung eine automatische Bestätigungsmail eintrifft, nur dann war die Anmeldung auch erfolgreich.
Eine Anmeldung ist nur für Kinder möglich, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Aurich haben.
Bei der Anmeldung des Kindes für einen Integrationskindergarten sollte zusätzlich der Fachdienst Bildung/Soziales/Sport der Stadt Aurich unter der E-Mailadresse kindergartenverwaltung@stadt.aurich.de von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten in Kenntnis gesetzt werden.
Nach dem Anmeldeschluss erfolgt die Weitergabe der Wünsche an die jeweiligen Kindertagesstätten. Die Kontaktaufnahme zu den Eltern erfolgt ebenfalls durch die Kindertagesstätten.
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich
BalWin1 und BalWin2
Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
Die Stadt Aurich weist auf die bestehende Streu- und Räumpflicht der Haus- und Grundstückseigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Aurich hin.
Mehr erfahrenServiceportal
Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren