Bekanntmachungen
Sitzungstermine
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| Straßen- und Wegebereisung des Ortsrates Extum/Haxtum/Kirchdorf/Rahe
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| Termin: | Dienstag, 19.05.2026, 16:00 Uhr |
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Treffpunkt: Grundschule Upstalsboom (Haxtum)
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aurich | |
| Termin: | Donnerstag, 21.05.2026, 17:00 Uhr |
| Ort: | Ratssaal des Rathauses |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 23.04.2026 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| 6. | Erhöhung der Eintrittspreise des Historischen Museums anlässlich einer Sonderausstellung - Vorlage: 26/083 |
| 7. | Annahme einer Schenkung von zwei Flurstücken Vorlage: 26/092 |
| 8. | Antrag der Fraktion GFA, hier: Pachten von Parkplätzen für Angestellte der Innenstadt - Vorlage: ANTRAG 26/002 |
| 9. | Antrag der Fraktion GFA, hier: Einstellung von Personen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdis) in den Auricher Kindertagesstätten Vorlage: ANTRAG 26/013 |
| 10. | Antrag der Fraktion GFA, hier: Böllerverbot innerhalb der Stadt Aurich Vorlage: ANTRAG 26/014 |
| 11. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Prüfung über die Einführung einer Verpackungssteuer für Aurich - Mehrweg statt Einweg Vorlage: ANTRAG 26/018 |
| 12. | Berichte und Erklärungen der Fraktionen und Gruppen |
| 13. | Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt |
| 14. | Beantwortung von Anfragen gemäß § 16 der Geschäftsordnung |
| 15. | Einwohnerfragestunde |
| 16. | Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Internes | |
| Termin: | Dienstag, 26.05.2026, 16:30 Uhr |
| Ort: | Ratssaal des Rathauses |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 01.12.2025 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| 6. | Kenntnisgaben der Verwaltung |
| 7. | Erlass der 1. Nachtragssatzung für den Doppelhaushalt 2026/2027 - Stellenplan 2026/2027 |
| 7.1. | Vorstellung der Veränderungsliste des Stellenplans für die 1. Nachtragssatzung für den Doppelhaushalt 2026/2027 |
| 7.2. | Antrag der SPD-Fraktion, hier: zusätzliche Stelle für die Stadtbibliothek Aurich Vorlage: ANTRAG 26/015 |
| 7.3. | Erlass der 1. Nachtragssatzung für den Doppelhaushalt 2026/2027 - Stellenplan 2026/2027 Vorlage: 26/093/1 |
| 8. | Anfragen an die Verwaltung |
| 9. | Einwohnerfragestunde |
| 10. | Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Georgsfeld/Tannenhausen | |
| Termin: | Montag, 01.06.2026, 17:00 Uhr |
| Ort: | AWO-Stube in Tannenhausen, Am Stadion 20, 26607 Aurich |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 07.04.2026 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| 6. | Kenntnisgaben |
| 7. | Erlass der 1. Nachtragssatzung für den Doppelhaushalt 2026/2027 Vorlage: 26/093 |
| 8. | 82. Änderung des Flächennutzungsplanes "FFPV Moordorfer Straße" und Bebauungsplan Nr. VE 10 "FFPV Moordorfer Straße" - Informations- und Beschlussvorlage Vorlage: 26/103 |
| 9. | 84. Änderung des Flächennutzungsplanes "FFPV Meerhusener Moor" und Bebauungsplan Nr. VE 12 "FFPV Meerhusener Moor" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss Vorlage: 26/104 |
| 10. | Errichtung und Betrieb einer Höchstspannungsgleichstromleitung Netzanbindung BalWin1 und BalWin2 Vorlage: 26/086 |
| 11. | Einziehung eines Teilstückes der Straße Armoorweg (Tannenhausen) hier: Einziehung nach §8 Abs. 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG) Vorlage: 26/100 |
| 12. | Berichte, Wünsche, Anregungen |
| 13. | Anfragen an die Verwaltung |
| 14. | Einwohnerfragestunde |
| 15. | Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Öffentliche Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachunq
und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters am 13. September 2026
Am 13. September 2026 wird im Wahlgebiet der Stadt Aurich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die hauptamtliche Bürgermeisterin/der hauptamtliche Bürgermeister gewählt. Auf eine eventuell notwendig werdende Stichwahl für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters am 27.09.2026, ebenfalls in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, wird hingewiesen.
1. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Das Wahlgebiet der Stadt Aurich besteht aus einem Wahlbereich und wird gemäß § 8 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) für die Stimmabgabe in 47 Wahlbezirke aufgeteilt.
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Nach §§ 45a, 45b Abs. 4 NKWG i.V.m. § 32 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters aufgefordert.
Wahlvorschläge können nach §§ 45a, 45d, 21 NKWG von Parteien, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerberinnen/Einzelbewerber) eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein.
Jeder Wahlvorschlag darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.
3. Unterschriften für Wahlvorschläge (§ 45d Abs. 3 NKWG)
Die Wahlvorschläge für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters müssen nach § 45d Abs. 3 NKWG zusätzlich von mindestens fünfmal so viel Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein,wie der Vertretung Abgeordnete angehören. Dementsprechend sind mindestens 200 Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Das Erfordernis der Unterstützungsunterschriften gilt nach § 45d Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 10 NKWG nicht für folgende Parteien und Wählergruppen:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Auricher Wählergemeinschaft (AWG)
Gemeinsam für Aurich — Stadt und Landkreis (GFA)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Grün-Alternative Politik (GAP)
DIE LINKE. Niedersachen (DIE LINKE.)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Alternative für Deutschland (AfD Niedersachsen)
4. Inhalt und Form der Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Hierzu wird insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 21 ff. i. V. m. § 45a, 45d NKWG und der §§ 32 if. NKWO hingewiesen.
5. Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Einreichungsfrist endet gemäß § 45d Abs. 6 NKWG am 69. Tag vor der Wahl um 18:00 Uhr. Die Frist endet somit am Montag, 06.07.2026, um 18:00 Uhr.
6. Wahlanzeige
Die unter §§ 45a i.V.m. § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige-hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 90. Tag vor der Wahl (15.06.2026) bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffsgraben 12, 30159 Hannover einzureichen.
Aurich, 13.05.2026
Stadt Aurich
Der Stadtwahlleiter
Lücht
Wahlbekanntmachung
und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl und Ortsratswahlen am 13. September 2026
Am 13. September 2026 werden im Wahlgebiet der Stadt Aurich ein neuer Stadtrat sowie neue Ortsräte gewählt.
1. Zahl der Vertreter:
a) Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder beträgt 40.
b) Die Zahl der zu wählenden Ortsratsmitglieder beträgt in den Ortschaften:
Aurich (Kernstadt): 11 Vertreter/innen
Brockzetel/Wiesens: 5 Vertreter/innen
Egels/Wallinghausen: 7 Vertreter/innen
Extum/Haxtum/Kirchdorf/Rahe: 7 Vertreter/innen
Dietrichsfeld/Pfalzdorf/Plaggenburg: 5 Vertreter/innen
Georgsfeld/Tannenhausen: 5 Vertreter/innen
Langefeld/Middels/Spekendorf: 5 Vertreter/innen
Popens: 5 Vertreter/innen
Schirum: 5 Vertreter/innen
Sandhorst: 7 Vertreter/innen
Walle: 7 Vertreter/innen
2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Das Wahlgebiet der Stadt Aurich wird in 3 Wahlbereiche eingeteilt:
Wahlbereich I: Stadtteil Aurich (Kernstadt)
Wahlbereich II: Ortsteile Schirum, Extum, Haxtum, Kirchdorf, Rahe, Walle, Georgsfeld, Tannenhausen, Sandhorst
Wahlbereich Ill: Ortsteile Dietrichsfeld, Plaggenburg, Pfalzdorf, Langefeld, Middels, Spekendorf, Brockzetel, Wiesens, Egels, Wallinghausen, Popens
3. Höchstzahl der Bewerber (§ 21 Nds. Kommunalwahlqesetz - NKWG)
a) Rat:
Der Wahlvorschlag einer Partei oder einer Wählergruppe darf höchstens 17 Bewerber/innen enthalten. Die Wahlvorschläge gelten jeweils für einen Wahlbereich.
b) Ortsrat:
Auf jeden Vorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf höchstens die folgende Anzahl an Bewerbern / Bewerberinnen benannt werden:
Aurich (Kernstadt): 16 Bewerber
Brockzetel/Wiesens: 10 Bewerber
Egels/Wallinghausen: 12 Bewerber
Extum/Haxtum/Kirchdorf/Rahe: 12 Bewerber
Dietrichsfeld/Pfalzdorf/Plaggenburg: 10 Bewerber
Georgsfeldfrannenhausen: 10 Bewerber
Langefeld/Middels/Spekendorf: 10 Bewerber
Popens: 10 Bewerber
Schirum: 10 Bewerber
Sandhorst: 12 Bewerber
Walle: 12 Bewerber
c) Einzelbewerber
Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten.
4. Unterschriften für Wahlvorschläge (§ 21 Abs. 9 NKWG)
Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein.
Die Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates müssen zusätzlich von mindestens 30 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 9 NKWG). Folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber sind von diesen Unterschriften gem. § 21 Abs. 10 NKWG befreit:
Christlich-Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
DIE LINKE. Niedersachsen (Die LINKE.)
Alternative für Deutschland (AfD)
Auricher Wählergemeinschaft (AWG)
Gemeinsam für Aurich — Stadt und Landkreis (GFA)
Grün-Alternative Politik (GAP)
Die Wahlvorschläge für die Wahlen der folgenden Ortsräte müssen zusätzlich von mindestens 20 Wahlberechtigten des jeweiligen Ortsrates unterzeichnet sein:
Aurich (Kernstadt)
Egels/Wallinghausen
Extum/Haxtum/Kirchdorf/Rahe
Dietrichsfeld/Pfalzdorf/Plaggenburg
Langefeld/Middels/Spekendorf
Sandhorst
Walle.
Folgende Ortsräte benötigen mindestens 10 Unterschriften von Wahlberechtigten des jeweiligen Ortsrates:
Brockzetel/Wiesens
Georgsfeld/Tannenhausen
Popens
Schirum
Folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber sind von diesen Unterschriften gem. § 21 Abs. 10 NKWG befreit:
Christlich-Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
DIE LINKE. Niedersachsen (Die LINKE.)
Alternative für Deutschland (AfD)
Auricher Wählergemeinschaft (AWG)
Gemeinsam für Aurich — Stadt und Landkreis (GFA)
Grün-Alternative Politik (GAP)
5. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretungen müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und § 32 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.
6. Einreichungsfrist
Die Einreichungsfrist endet gemäß § 21 Abs. 2 NKWG am 55. Tag vor der Wahl.
Die Wahlvorschläge sind somit spätestens bis zum 20. Juli 2026 um 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, Erdgeschoss, Zimmer 013 oder Zimmer 017, einzureichen. Eine möglichst frühzeitige Einreichung der Wahlvorschläge ist zweckmäßig.
7. Wahlanzeige
Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist nach der näheren Regelung der vorgenannten Bestimmung bis zum 90. Tage vor der Wahl
(15. Juni 2026) bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffsgraben 12, 30159 Hannover, einzureichen. Die Vorschriften des § 22 NKWG und 34 NKWO sind zu beachten.
Aurich, 13.05.2026
Stadt Aurich
Der Stadtwahlleiter
Lücht
Bekanntmachung
Am 02.06.2026 findet um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Wiesens eine Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wiesens statt. Auf die Einladung im Aushang des Rathauses weise ich hin.
Aurich, 21.04.2026
Stadt Aurich
Der Bürgermeister
Im Auftrage
Berends
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Am Deepstück“ einschließlich der 37. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 13.04.2026 die Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Am Deepstück“ beschlossen.
Die Stadt Aurich überarbeitet alte, rechtsverbindliche Bebauungspläne im Stadtgebiet und der umliegenden Ortsteile. Innerhalb des Geltungsbereiches des bestehenden Bebauungsplanes sind fast ausschließlich allgemeine Wohngebiete in zweigeschossiger Bauweise festgesetzt worden. Entgegen der festgesetzten Ausnutzbarkeit ist im überwiegenden Teil des Plangebietes eine eingeschossige Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern entstanden. Die bereits bestehenden textlichen Festsetzungen lassen insgesamt bauliche Ausnutzungen zu, die sich aus städtebaulicher Sicht nicht in die vorhandenen Strukturen einfügen. Daher sollen die textlichen Festsetzungen überarbeitet werden, um die Einfügung zu ermöglichen.
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Satz 2 und Anlage 2 zum BauGB durchgeführt.
Die Vorprüfung des Einzelfalls wurde gem. 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt, wonach keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum
vom 27.04.2026 bis einschließlich 05.06.2026
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 55/3
Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:
- Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55
- Begründung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55
- Schalltechnische Stellungnahme
- Verkehrsgutachten
- Vorprüfung des Einzelfalls
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Ebenso ist die Planung im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar.
Aurich, den 14.04.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Stadt Aurich
Der Bürgermeister
Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft
Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Das freie Laufenlassen von Hunden ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. In diesem Zeitraum ist die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der das Wild sowie die sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigung besonders zu schützen sind.
Ausnahmen gibt es für Jagdhunde, Rettungs- oder Hütehunde, Hunde der Polizei und der Bundespolizei oder des Zolls, wenn sich diese Hunde im Einsatz befinden. Eine Ausnahme gilt ferner für ausgebildete Blindenführhunde.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Leinenpflicht mit einer Geldbuße geahndet werden.
Anmeldung
zur Einschulung der Schulanfänger
Schuljahr 2027 / 2028 in der Stadt Aurich
Schulanfänger
Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 geboren sind, werden von der zuständigen Grundschule schriftlich über die Anmelderegularien informiert. Die zur Anmeldung erforderlichen Formulare werden zugeschickt.
Die Rückgabe der Unterlagen hat in der Zeit vom 04.05. bis zum 29.05.2026 zu erfolgen. Kopien der Geburtsurkunde und des Impfausweises sind beizufügen. Die aus rechtlichen Gründen notwendige Vorlage der Originaldokumente wird zu gegebener Zeit von der jeweiligen Schule nachgefordert.
Für Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist bis zum 01.05.2026 gegenüber der Schule abzugeben.
Kinder, die ab dem 01.10.2021 geboren sind ("Kann-Kinder"), können erst im Februar 2027 angemeldet und zum Beginn des Schuljahres 2027/2028 aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.
Stadt Aurich / Ostfriesland, den 26.02.2026
Der Bürgermeister
Im Auftrage
-Weber-
Ankündigung von Vorarbeiten für Netzausbauvorhaben
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich
BalWin1 und BalWin2
Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.
Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.
Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.
Serviceportal
Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren