Bekanntmachungen

Sitzungstermine

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Sanierung

 

Termin:

Mittwoch, 08.04.2026, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 11.02.2026
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben der Verwaltung
 7.Erneuerung der Burgstraße -Abschnitt Bahnhofstraße bis KNP Julianenburger Straße- im Rahmen der Altstadtsanierung
Vorlage: 26/017
 8.55. Flächennutzungsplanänderung "Sandabbau" - Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Vorlage: 26/018
 9.81. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan 401 "Erneuerbare Energien Extumer Moor" - Abwägungsbeschluss- Feststellungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage: 26/074
 10.36. Berichtigung des Flächennutzungsplanes und Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. PO 11 N "Egelser Straße / Popenser Straße / Husteder Weg".
Vorlage: 26/067
 11.37. Berichtigung des Flächennutzungsplanes und Auslegungsbeschluss - 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 55 „Am Deepstück“
Vorlage: 26/075
 12.86. Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Schirum V“ und Bebauungsplan Nr. 407 „Gewerbegebiet Schirum V“ – Aufstellungsbeschlüsse und Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 404 und Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 316, 178, 178/ 1. und 178/ 3. Änderung
Vorlage: 26/064
 13.Aufstellungsbeschluss - 87. Änderung des Flächennutzungsplans „Erweiterung Wohnbaugebiet Stiegelhörner Weg“ und
Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan Nr. 405 „Erweiterung Wohnbaugebiet Stiegelhörner Weg“
Vorlage: 26/066
 14.Aufhebung eingeleiteter Bauleitplanverfahren für den Ortsrat Kernstadt
Vorlage: 25/260
 15.Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 266 „Windpark Georgsfeld“ – Aufhebungsbeschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 1 Abs. 8 BauGB
Vorlage: 26/077
 16.Errichtung einer Toilettenanlage - Antrag 25/056
Vorlage: 26/068
 17.Anfragen an die Verwaltung
 18.Einwohnerfragestunde
 19.Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche Sitzung des Ortsrates Walle

 

Termin:

Mittwoch, 08.04.2026, 18:00 Uhr

 

Ort:

Sportheim bei der Grundschule in Walle, Wallster Loog, 26607 Aurich

  Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 11.02.2026
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Beratung und Beschlussfassung über die Straßen- und Wegebereisung
 6.Einwohnerfragestunde
 7.Kenntnisgaben
 8.Straßenunterhaltung 2026 im Stadtgebiet Stadt Aurich
Vorlage: 26/034
 9.Dimmkonzept für die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Stadt Aurich
Vorlage: 26/037
 10.81. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan 401 "Erneuerbare Energien Extumer Moor" - Abwägungsbeschluss- Feststellungs- und Satzungsbeschluss - Vorlage: 26/074
 11.Sachstand Beleuchtung Wallster Pflug
 12.Organisation Maibaum
 13.Berichte, Wünsche, Anregungen
 14.Anfragen an die Verwaltung
 15.Einwohnerfragestunde
 16.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung

 

 

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kultur

 

Termin:

Donnerstag, 09.04.2026, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

  Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls  vom 29.01.2026
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben der Verwaltung
 7.Vorstellung Jahresbericht Schulen 2025
 8.Vorstellung Jahresbericht 2025 Stadtbibliothek
Vorlage: 26/011
 9.Antrag auf finanzielle Unterstützung des 5tägigen Ganztagsangebotes der Grundschule Middels
Vorlage: 26/065
 10.Erhöhung der Eintrittspreise des Historischen Museums anlässlich einer Sonderausstellung
Vorlage: 26/083
 11.Anfragen an die Verwaltung
 12.Einwohnerfragestunde
 13.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Sandhorst

 

Termin:

Donnerstag, 09.04.2026, 19:00 Uhr

 

Ort:

ENERGIE ERLEBNIS ZENTRUM Ostfriesland,
- Seminarraum 1 -, Osterbusch 2, 26607 Aurich

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolle vom 22.10.2025 und 12.02.2026
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Informationen über die Waldarbeiten im Sandhorster Forst
 7.Kenntnisgaben
 8.Dimmkonzept für die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Stadt Aurich
Vorlage: 26/037
 9.Straßenunterhaltung 2026 im Stadtgebiet Stadt Aurich
Vorlage: 26/034
 10.Sachstand Nutzung Dorfplatz Sandhorst
 11.Maibaum 2026
 12.Berichte, Wünsche, Anregungen
 13.Anfragen an die Verwaltung
 14.Einwohnerfragestunde
 15.Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Beteiligungen

 

Termin:

Dienstag, 14.04.2026, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 10.03.2026
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben der Verwaltung
 7.Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Prüfung über die Einführung einer Verpackungssteuer für Aurich - Mehrweg statt Einweg
Vorlage: ANTRAG 26/018
 8.Haushaltsoptimierung
 9.Anfragen an die Verwaltung
 10.Einwohnerfragestunde
 11.Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales

 

Termin:

Mittwoch, 15.04.2026, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 27.01.2026
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben der Verwaltung
 7.Jahresbericht 2025 Fachdienst Bildung/Soziales/Sport
 8.Schützenverein "Gut Ziel" Middels e.V. - Antrag auf Zuschuss für eine neue Heizungsanlage
Vorlage: 26/081
 9.TUS Aurich-Ost e.V. - Übernahme Kosten für die Anschaffung einer Wettkampfmatte für Ju-Jutsu
Vorlage: 26/082
 10.Antrag Ortsrat Brockzetel/Wiesens, hier: Herstellung eines Boule-Platzes im Ortsteil Wiesens
Vorlage: 25/254
 11.Antrag Ortsrat Walle, hier: Herstellung eines Boule-Spielfeldes in Walle
Vorlage: 26/022
 12.Antrag der Ratsfrau Sarah Buss, hier: Jugendparlament in der Stadt Aurich
Vorlage: ANTRAG 26/006
 13.Antrag der Fraktion GFA,  hier: Einstellung von Personen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdis) in den Auricher Kindertagesstätten
Vorlage: ANTRAG 26/013
 14.Anfragen an die Verwaltung
 15.Einwohnerfragestunde
 16.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung
 

 

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verkehr

 

Termin:

Donnerstag, 16.04.2026, 17:00 Uhr

 

Ort:

ENERGIE ERLEBNIS ZENTRUM Ostfriesland,  - Seminarraum 1 -, Osterbusch 2, 26607 Aurich

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 19.02.2026
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben der Verwaltung
 6.1.Erstellung eines nachhaltigen Mobilitätsplans für die Stadt Aurich – hier: Ergebnisse der Grundlagenarbeit und Erhebungen
Vorlage: 26/054
 6.2.Klimaanpassungskonzept - Zwischenstand
Vorlage: 26/072
 6.3.Sanierung Steganlage im Auricher Hafen
 7.Neuerrichtung der Radabstellanlage ZOB
Vorlage: 26/053
 8.Trinkwasserbrunnen
 8.1.Anschaffung von zwei Trinkwasserbrunnen
Vorlage: 25/190/1
 8.2.Stellungnahme der Gruppe GFA/P.Specken zur Vorlage 25/190 - Anschaffung von Trinkwasserbrunnen
Vorlage: 25/201
 9.Widmung einer Verkehrsfläche – Zweckbestimmung: Straßenverkehrsfläche - hier: Bebauungsplangebiet Nr. 351
Vorlage: 26/058
 10.Antrag der Ratsfrau Sarah Buss, hier: Aufbringung von "Rüttelstreifen" zur Schulwegsicherung
Vorlage: ANTRAG 26/007
 11.Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der Von-Jhering-Straße
 11.1.Einspruch des Bürgermeisters gemäß § 88 Abs. 1 S.2 NKomVG gegen die Beschlussfassung des Rates zum Antrag 25/030 vom 19.06.2025 (Tempo 30 Von-Jhering-Straße)
Vorlage: 26/073
 11.2.Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 19.06.2025 (Tempo 30 Von-Jhering-Straße) zum Antrag 25/030 sowie Entscheidung über das weitere Vorgehen
Vorlage: 26/080
 11.3.Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hier: Prüfung von Voraussetzungen zur Einführung von Tempo 30 auf der Von-Jhering-Straße
Vorlage: ANTRAG 26/017
 12.Anfragen an die Verwaltung
 13.Einwohnerfragestunde
 14.Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

Öffentliche Bekanntmachungen

Anmeldung
zur Einschulung der Schulanfänger
Schuljahr 2027 / 2028 in der Stadt Aurich


Schulanfänger
Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 geboren sind, werden von der zuständigen Grundschule schriftlich über die Anmelderegularien informiert. Die zur Anmeldung erforderlichen Formulare werden zugeschickt. 

Die Rückgabe der Unterlagen hat in der Zeit vom 04.05. bis zum 29.05.2026 zu erfolgen. Kopien der Geburtsurkunde und des Impfausweises sind beizufügen. Die aus rechtlichen Gründen notwendige Vorlage der Originaldokumente wird zu gegebener Zeit von der jeweiligen Schule nachgefordert. 

Für Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist bis zum 01.05.2026 gegenüber der Schule abzugeben. 

Kinder, die ab dem 01.10.2021 geboren sind ("Kann-Kinder"), können erst im Februar 2027 angemeldet und zum Beginn des Schuljahres 2027/2028 aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.

Stadt Aurich / Ostfriesland, den 26.02.2026
Der Bürgermeister
Im Auftrage
-Weber-

Ankündigung von Vorarbeiten für Netzausbauvorhaben 

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich

BalWin1 und BalWin2

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Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58c Soldatengesetz

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Am Dienstag, den 07. April 2026, findet im Dorfgemeinschaftshaus in Brockzetel um 20.00 Uhr eine Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Brockzetel statt. 

Tagesordnung: 

1. Eröffnung der Versammlung 
2. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 
3. Verlesung und Bestätigung des Protokolls der letzten Versammlung 
4. Bericht über die Kassenprüfung 
5. Entlastung des Vorstandes 
6. Wahl eines Kassenprüfers 
7. Verschiedenes 

Der Vorstand

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 298 „Osterstraße“ einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplans 
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB 

Aufgrund eines fehlerhaften Geltungsbereichs in der Bekanntmachung vom 18.09.2025 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits ausgelegten Planunterlagen inhaltlich nicht verändert wurden und die bisher eingegangen Stellungnahmen ihre Gültigkeit behalten. 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.05.2025 die Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und Hinweisen mit der Begründung einschließlich der 35. Flächennutzungsplanberichtigung beschlossen. 

Die Stadt Aurich beabsichtigt, die städtische Fläche des ursprünglich geplanten Parkhauses als öffentliche Parkfläche festzusetzen. Es werden ca. 45 ebenerdige, öffentliche Stellplätze nördlich des Georgswalls entstehen können. Eine weitere Planänderung betrifft das eingeschossige Speichergebäude südlich des Grundstückes Osterstraße 26. Dieses Gebäude ist als Baudenkmal zu erhalten und wird entsprechend festgesetzt. Da zusätzlich noch zwei Großbäume südwestlich des Speichergebäudes im Planänderungsverfahren als zu erhalten festgesetzt werden, wird die verkehrliche Erschließung des Plangebietes verändert.

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 „Osterstraße“ einschließlich der 35. Flächennutzugsplanberichtigung in dem Zeitraum 

vom 23.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

Geltungsbereich 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298

 

 


Die Auslegungsunterlagen bestehen aus

- Planzeichnung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung 
- Begründung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
- Schalltechnische Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298
- Übersicht der Überlagerung rechtskräftiger Bebauungspläne 

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. 

Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister

Feddermann

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 24.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ beschlossen. 

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine Überarbeitung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 173, der durch das Planverfahren im überlagertem Bereich aufgehoben wird. Die Planaufstellung erfolgt auf der Grundlage der Rahmenplanung der Altstadtsanierung und dient u.a. dem Ziel, die Art und das Maß der baulichen Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches neu zu regeln. Insbesondere soll das Wohnen in den Randlagen und Obergeschossen gestärkt werden. Für bestimmte Bereiche soll in dem Stadtquartier das Planungsrecht für ebenerdige Stellplätze/ Bewohnerstellplätze geschaffen werden. Außerdem werden örtliche Bauvorschriften analog der bereits bestehenden Sanierungsbebauungspläne festgesetzt und denkmalschutzrechtliche Festsetzungen - insbesondere im Bereich der Nürnburger Straße - aufgenommen. 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum

vom 23.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. 
 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 366

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

- Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
- Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
- Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.

Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister

Feddermann

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 08.12.2025 die Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ beschlossen. 

Die Stadt Aurich beabsichtigt, am Standort Kreuzung Hasseburger Straße / Tannenbergstraße in unmittelbarer Nähe zum Auricher Hafen eine Fläche von circa 0,13 ha für die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen planungsrechtlich zu sichern. 

Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 mit den mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum 

vom 16.03.2026 bis einschließlich 22.04.2026 

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift). 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. 

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 129/4 

Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:
- Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 
- Begründung zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129
- Schalltechnische Stellungnahme 

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden. 

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. 

Ebenso ist die Planung im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar. 

Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister 

Feddermann

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung zum Bebauungsplan VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und die 84. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 23.02.2026 die Auslegung des Bebauungsplans VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und die 84. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Das grundlegende Planungsziel ist die Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPV) für die Ortsteile Georgsfeld und Tannenhausen. Die geplante FFPV Anlage soll an diesem Standort errichtet werden, da die Fläche aufgrund der bereits bestehenden Windkraftanlagen (Hybridpark) sowie der vorhandenen Netzinfrastruktur gut für die nachhaltige Energieerzeugung geeignet ist.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Zeitraum 

vom 09.03.2026 bis einschließlich 15.04.2026

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 –12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.

Geltungsbereich des Bebauungsplans VE 12

 

 

Geltungsbereich 84. Änderung Flächennutzungsplan

 

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes VE 12
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes VE 12
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Erfassung Brutvögel und Biotoptypen

Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes zu Biotoptypen, Brutvögeln, Moorböden, Grundwasser, Landschaft, Waldflächen, Blendwirkungen und Gehölzpflanzungen von 2026
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VE12 zu Höhenbeschränkungen für PV-Module, Gehölz- und Röhrichtpflanzungen und Extensivgrünlandentwicklung mit örtlichen Bauvorschriften nach NBauO zu Einfriedungen und Leuchtwerbung von 2026
- Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VE12 zu Biotoptypen, Bodenversiegelung, Brutvögeln, Moorböden, Grundwasser, Landschaft, Waldflächen, Blendwirkungen, Gehölz- und Röhrichtpflanzungen, Extensivgrünlandentwicklung sowie Externausgleich Extensivgrünland für Kiebitze in Westerholt von 2026
- Brutvogelkartierung von 2013 und von 2025
- Biotoptypenkartierung von 2025

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:
- Stellungnahme vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Emden vom 06.10.2025
- Stellungnahme von PLEdoc vom 07.10.2025
- Stellungnahme von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 20.10.2025
- Stellungnahme von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 20.10.2025
- Stellungnahme vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen vom 24.10.2025
- Stellungnahme vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz vom 07.08.2025
- Stellungnahme vom OOWV vom 27.10.2025
- Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft vom 21.10.2025
- Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten vom 28.10.2025
- Stellungnahme des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 04.11.2025
- Stellungnahme des Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 05.11.2025
- Stellungnahmen vom Landkreis Aurich vom 04.11.2025
- Stellungnahme der ev.-luth. Kirchengemeinde Tannenhausen-Georgsfeld vom 05.11.2025 

Folgende Schutzgebiete sind betroffen:
- Gesetzlich geschützter Biotop Naturnahes nährstoffreiches Stillgewässer nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 24 Absatz 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz: ca. 80 qm am Ostrand des Plangebietes

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden. 

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. 

Aurich, den 02.03.2026
Der Bürgermeister 

Feddermann

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für den Neubau und Betrieb der +/-525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und 2,
hier: Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis Raum Bösel, Planfeststellungsabschnitt 1

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Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich
BalWin1 und BalWin2
Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung

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Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.

Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.

Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.

Übersicht

Bauleitplanungen

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