Im Stadtgebiet sind nach der Baumschutzsatzung Bäume langlebigerer Arten wie Eiche, Linde, Buche, Esche, Ahorn, Ulme, Rosskastanie, Mammutbaum, Walnuss, Esskastanie, Platane, Eibe, Scheinzypresse und Robinie geschützt, wenn sie mindestens 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe über dem Boden aufweisen. Auch Eigentümer geschützter Gehölze müssen diese regelmäßig auf Verkehrssicherheit und Krankheiten prüfen und nötige Pflegemaßnahmen unter Anwendung der Naturschutzregeln ausführen.