Stadtplan für sehbehinderte und blinde Menschen
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Auf der Grundlage des Stadtplans von Aurich für Menschen mit Behinderung wurde auch ein Stadtplan für sehbehinderte und blinde Menschen herausgebracht. Der Stadtplan hat eine Größe von ca. 33 x 40 cm. Aufgedruckt sind der Innenstadtbereich mit den wichtigsten Straßen, Plätzen und Gebäuden. Anhand einer Kunststofffolie, auf der die Informationen in Blindenschrift geprägt sind, kann der Plan ertastet werden. Der Stadtplan weist auch die Standorte von Ampeln und Taxiständen aus. Zum Stadtplan gibt es ein Heft mit Erklärungen zu Aurichs Sehenswürdigkeiten, natürlich in der Brailleschrift. Herausgegeben wurde der Stadtplan vom Verkehrsverein Aurich/Ostfriesland e. V., dem Behindertenbeirat (Bärbel Pieschke), dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen/Ortsverein Aurich (Hannelore Folkerts) und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Aurich. Hergestellt wurde der Plan in Handarbeit von der Deutschen Zentralbücherei für Blinde (DZB) in Leipzig. Der spezielle Stadtplan kann gegen ein Pfand bei der Stadt Aurich, beim Verkehrsverein Aurich/Ostfriesland e. V., beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen/Ortsverein Aurich sowie beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Aurich ausgeliehen werden. Stadtplan für sehbehinderte und blinde Menschen
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Aus der Arbeit des Behindertenbeirates
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In der Vergangenheit konnte der Behindertenbeirat bereits einige Erfolge verzeichnen: Aus der Arbeit des Behindertenbeirates
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Aktuelle Nachweise über den Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII, dem Wohngeldgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz Soweit keine der o. g. Leistungen bezogen werden, sind dem Antrag folgende Nachweise beizufügen : Ein lückenloser Nachweis des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate für alle im Haushalt des Antragstellers lebenden Personen Der Einkommensbescheid bei Einkünften aus selbständiger Arbeit Nachweis über den Bezug von ALG I Bei sog. Zählkindern ist ein Kindergeldbescheid vorzulegen Nachweis über den Bezug von Unterhalt/ Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Aktueller Rentenbescheid/ letzte Rentenerhöhungsmitteilung Nachweis über die Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung Nachweis über Einkünfte aus Kapitalvermögen Sonstige Einkünfte Zusätzlich ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich. Welche Unterlagen werden benötigt?
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Offene Kinder- und Jugendarbeit
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Zum sozialen Angebot der Stadt Aurich gehört auch die Offene Kinder- und Jugendarbeit. Sie hat zwei Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 27 Jahren: Das Jugendzentrum in der Kernstadt Aurich und den Kinder- und Jugendtreff „Haus 23“ im Ortsteil Popens. Beide Einrichtungen bieten ein umfangreiches Freizeitangebot an. Zudem gibt es die mobile Straßensozialarbeit und es werden Hilfestellungen bei Fragen und Themen wie z. B. Umgang mit Behörden, persönliche Konfliktlösung und Integration angeboten. Das Projekt JUGA – Jugend gestaltet Aurich – ermöglicht es jungen Menschen sich partizipatorisch an Prozessen der Stadtentwicklung zu beteiligen. zu den Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Offene Kinder- und Jugendarbeit
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Private Modernisierung
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Im Sanierungsgebiet sind für private Modernisierungsmaßnahmen - unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen - erhöhte steuerliche Abschreibungen möglich. Eine Grundvoraussetzung ist, dass vor Beginn der Baumaßnahme mit der Stadt Aurich eine schriftliche Vereinbarung über die geplanten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen abgeschlossen wird. Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Aurich: Frau Britta Gerdes Fachdienst Planung Tel.: 04941/1221 02 E-Mail: b.gerdes@stadt.aurich.de Private Modernisierung
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Stadtentwicklung
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Stadtentwicklung
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Einzelhandelskonzept
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Der Rat der Stadt Aurich hat am 16.06.2016 das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Grundlage des Einzelhandelskonzeptes bilden umfangreiche Strukturdatenerhebungen und empirische Untersuchungen des Einzelhandels im Stadtgebiet Aurich. Die Ergebnisse sind detailliert im Einzelhandelskonzept dargelegt. Im Rahmen des Konzepts wurden Leitlinien für die mittelfristige Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet Aurich entwickelt. Wesentliche Zielsetzungen der künftigen Einzelhandelsentwicklung betreffen die Weiterentwicklung, insbesondere des großflächigen Einzelhandels, in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt. Der zentrale Versorgungsbereich im planungsrechtlichen Sinn ist der Innenstadtbereich Aurichs. Darüber hinaus sind im Stadtgebiet Aurich die Versorgungsschwerpunkte Aurich-Süd und Aurich-West angesiedelt. Bei diesen Versorgungsschwerpunkten handelt es sich um Fachmarktzentren mit hoher Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit Einzelhandelsgütern. Die Fachmarktzentren weisen jedoch nicht den erforderlichen Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiemix auf, der planungsrechtlich für zentrale Versorgungsbereiche erforderlich ist. Insbesondere durch die Novellierung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) 2017 wurden neue Rahmenbedingungen und Bewertungsgrundlagen für die Einzelhandelsentwicklung eingeführt. Dabei wurden vor allem die Regelungen zu großflächigen Einzelhandelsprojekten und mögliche Ausnahmeregelungen im Rahmen der LROP Änderung 2017 angepasst. Die Teilfortschreibung dient der Ergänzung des bestehenden Einzelhandelskonzepts 2015 hinsichtlich der Beurteilung der Nahversorgungsstandorte und greift damit die möglichen Ausnahmeregelungen im Rahmen des LROP auf.
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Behindertenbeirat
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Der Behindertenbeirat der Stadt Aurich wurde am 24.02.1994 gegründet und vertritt als unabhängiges Gremium die besonderen Belange und Interessen der in der Stadt Aurich wohnenden Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit gegenüber allen verantwortlichen Institutionen. Das Gremium besteht aus Personen mit verschiedenen Handycaps und nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Gleichstellung und gesellschaftliche Zusammenarbeit der Stadt Aurich teil. Der Behindertenbeirat beschäftigt sich mit verschiedenen Themen aus dem Leben von Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung sind nach wie vor leider immer noch vielen Benachteiligungen ausgesetzt. Für sie ist es oft schwieriger, eine Arbeit oder eine nach ihren Bedürfnissen ausgestattette Wohnung zu finden. Probleme gibt es häufig auch bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Oftmals sind Menschen mit Behinderung dem Besuch von Regelschulen vielfältigen Problemen ausgesetzt. Die Benachteiligungen von behinderten Menschen sind sehr vielfältig und gehen über die genannten Beispiele hinaus. Mit seiner Arbeit leistet der Behindertenbeirat einen wichtigen Beitrag zur Normalisierung des Lebens von Menschen mit Behinderung in der Stadt Aurich.
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