Biodiversität
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Anlage von Beeten mit Zwiebelpflanzen
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Biodiversität
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Einsaat einer Blühwiesenmischung auf etwa 1.300 m² entlang der „Johannes-Diekhoff-Straße“ sowie Einsaat einer Blühwiesenmischung auf etwa 250 m² entlang der Straße „Dreekamp“ im Ortsteil Extum.
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Biodiversität
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Bepflanzung mehrerer kleiner Straßenbegleitbeete mit insektenfreundlichen Stauden. Sie wurden am Kreisverkehr am „Dreekamp“ im Ortsteil Extum, an der „Großen Mühlenwallstraße“ sowie am Kreisverkehr an der „Oldersumer Straße“ angelegt.
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Stadtführungen mit der Stadtführervereinigung
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Führungen durchs Mausoleum Mausoleumsführungen werden für Gruppen angeboten. Es wird um vorherige Anmeldung gebeten. Diese nimmt der Verkehrsverein Aurich e. V. unter Tel. 04941/44 64 oder per Mail an verkehrsverein@aurich.de entgegen.
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Stadtführungen mit der Stadtführervereinigung
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Treffpunkt:|Verkehrsverein/ZOB, Norderstraße 32, 26603 Aurich Dauer:|ca. 1,5 Stunden Preis:|pro Person: 5,00 Euro
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Fairtrade-Stadt
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Sie finden hier die Partner der Fairtrade Stadt Aurich. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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Fairtrade-Stadt
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Wasserversorgung
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Name Adresse Kontakt Oldenburg-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße 4 26919 Brake Tel. (04401) 916-0 Kundenservice: 0800 - 1801201 Wasserversorgung 0 1 table table-striped 124
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Der Bebauungsplan mit der Begründung wird im Rathaus der Stadt Aurich im Erdgeschoss, Raum 023, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie bittet die Stadt Aurich um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 18.09.2020 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet sowie gem. § 4a Absatz 4 BauGB unter: https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 18.09.2020 Der Bürgermeister In Vertretung Kuiper
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