Klima und Klimaveränderung
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Klima und Klimaveränderung
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Unterschied treibhausgasneutral und klimaneutral
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(Netto-)Treibhausgasneutral: Bedeutet, dass alle Treibhausgase, die 2045 noch ausgestoßen werden durch so genannte Senken wieder gebunden werden müssen (Bundesministerin der Justiz und Verbraucherschutz, online). Beispielsweise muss dann für 1 Tonne CO2, die ausgestoßen wird, direkt auch wieder 1 Tonne CO 2 gebunden werden, z. B. durch natürliche Kohlenstoffspeicher wie Wälder und Moore. Dies ist jedoch keinesfalls als Ersatz für die Reduktion und Vermeidung von Treibhausgasemissionen zu sehen (UBA, online 3). Klimaneutral: Klimaneutralität ist ein noch nicht genau definierter Begriff. Grob ist damit gemeint, dass all unsere menschlichen Handlungen dann keinen Effekt mehr auf das Klima haben dürfen. Damit ist nicht nur die komplette Vermeidung von Treibhausgasemissionen gemeint, sondern z. B. auch, dass Flächenversiegelung und dunkle Oberflächen das lokale Klima beeinflussen (UBA, 2021; IPCC, 2018). Unterschied treibhausgasneutral und klimaneutral
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Private Modernisierung
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Im Sanierungsgebiet sind für private Modernisierungsmaßnahmen - unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen - erhöhte steuerliche Abschreibungen möglich. Eine Grundvoraussetzung ist, dass vor Beginn der Baumaßnahme mit der Stadt Aurich eine schriftliche Vereinbarung über die geplanten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen abgeschlossen wird. Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Aurich: Frau Britta Gerdes Fachdienst Planung Tel.: 04941/1221 02 E-Mail: b.gerdes@stadt.aurich.de Private Modernisierung
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Bundesbehörden
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
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Anschrift: Eschener Allee 31 26603 Aurich Telefon: 04941/9 51 - 0 Fax: 04941/9 51 - 100 E-Mail: poststelle-aur@nlstbv.niedersachsen.de Homepage: https://www.strassenbau.niedersachsen.de Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
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Das Wappen von Appingedam
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Das Wappen von Appingedam zeigt ein blaues Schild, auf dem eine goldene Pelikanmutter, mit erhobenen Flügeln stehend und ihre drei Jungen mit ihrem Blut fütternd, zu sehen ist. Auf dem Schild befindet sich eine goldene Krone mit fünf Blättern. Das Wappen ist auf einen religiösen Hintergrund zurückzuführen: Die Überlieferung besagt, dass die Pelikanmutter ihre Jungen tötet und nach drei Tagen mit ihrem Blut wieder zum Leben erweckt. Diese Überlieferung steht als Symbolik für das Leiden und die Auferstehung Jesus Christus. Sein Blut steht in diesem Gleichnis im Mittelpunkt. So wie Jesus mit seinem Blut der Menschheit die Erlösung brachte, so erweckt die Pelikanmutter mit ihrem Blut die Jungen zum Leben. Das Wappen ist entlehnt an das Bürgersiegel der Stadt Appingedam. Das älteste erhaltengebliebene Exemplar datiert aus dem Jahre 1308. Das Wappen von Appingedam
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Landgericht Aurich
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Anschrift: Schloßplatz 3 26603 Aurich Telefon: 04941/99 98-126 Fax: 04941/99 98-116 E-Mail: lgaur-poststelle@justiz.niedersachsen.de Homepage: https://www.landgericht-aurich.niedersachsen.de Landgericht Aurich
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Landkreis Aurich
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Anschrift: Fischteichweg 7-13 26603 Aurich Telefon: 04941 / 16 - 0 Fax: 04941 / 16 - 10 99 E-Mail: info@landkreis-aurich.de Homepage: https://www.landkreis-aurich.de Landkreis Aurich
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