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Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV" Projektbeschreibung Zusammenfassung Die Stadt Aurich beabsichtigt die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV (siehe Abbildung 1) sowie die Anbindung des Gesamtgebietes an das überregionale Verkehrsnetz und der Errichtung von Kommunikationsverbindungen. Damit soll die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken in der Region bedient werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 335 umfasst ca. 11,1 ha. Brutto und 8,5 ha Nettogewerbeflächen. Das Planungsgebiet befindet sich ca. 3 Kilometer südlich vor dem Stadtzentrum der Stadt Aurich, im Ortsteil Schirum. Die bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche umschließt zudem einen landwirtschaftlichen Hof und mehrere Wallhecken. Das Planungsgebiet grenzt im Osten an die Bundesstraße B72 und im Westen an den Mooräckerschloot mit dahinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen. Im Norden verläuft die einspurige Erschließungsstraße "Bengenkampsweg" an die angeschlossen wird. Südlich wird die Planungsfläche durch die VOST (Verein Ostfriesischer Stammviehzüchter), einen geplanten Regenrückhaltebecken sowie bestehender Wohnbebauung begrenzt. Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt aus Richtung Osten über den bestehenden "lehmdobbenweg", der an der Bundesstraße B72 anschließt. Weiterhin ergeben sich zwei Anschlusspunkte an das umliegende Straßennetz. Richtung Süden an den "Lehmdobbenweg" und Richtung Norden an den "Bengenkampsweg". Die innere Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über eine Haupterschließungsstraße mit einer abzweigenden Verbindungsstraße sowie zwei Erschließungsstichen die am Ende jeweils mit einer Wendeanlage ausgestattet sind. Für den östlichen Bereich, der für die gewerbliche Nutzung vorgesehen ist, sind Nebenanlagen für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Im weiteren Planungsgebiet sind Nebenanlagen vorerst nicht vorgesehen. Optional besteht allerdings die Möglichkeit die Versorgungsstraßen perspektivisch als Geh-und Radwege auszubauen. Der bestehende Lehmdobbenweg wird auf einen Teilabschnitt, mit einer Länge von ca. 240 m zurückgebaut. Das Industrie- und Gewerbegebiet Schirum besteht bisher aus den Teilgewerbegebieten Schirum I bis III. Die Grundstücksflächen des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum I und II sind bereits vollständig vermarktet. Im Gewerbegebiet Schirum III stehen derzeit noch rd. 7 ha. Nettobaufläche in der Vermarktung. Weitere Gewerbeflächen sin zurzeit in den Industrie- und Gewerbegebieten Aurichs nicht verfügbar. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 5,00 Mio. Euro brutto. In der Finanzplanung wird davon ausgegangen, dass sich das Land an den förderfähigen Kosten in Höhe von rd. 2,40 Mio. Euro mit 60 %, mithin rd. 1,44 Mio. Euro beteiligt. Die restlichen Kosten werden als Eigenanteil über den Haushalt 2019 ff. der Stadt Aurich abgedeckt. Projektträger und -management Die in der Mitte Ostfrieslands gelegene Stadt Aurich (ca. 42.000 Einwohner, Kreisstadt) hat im Rahmen ihrer nach dem Kommunalverfassungsrecht verankerten Allzuständigkeit die Aufgabe, die erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang kommt der Schaffung ausreichender und bedarfsorientierter wirtschaftsnaher Infrastruktur eine besondere Bedeutung zu. Als selbständige Stadt verfügt die Stadt Aurich über die erforderliche Verwaltungskraft, um das beabsichtigte Projekt erfolgsorientiert umsetzen zu können. Seit Mitte des vorherigen Jahrzehnts konnten mehrere Großprojekte durch die Stadt Aurich erfolgreich umgesetzt werden. Aufbauend auf die in diesem Zusammenhang erworbenen Erfahrungen darf von einer erfolgreichen Umsetzung des hier in Rede stehenden Projekts ausgegangen werden. Zudem lebt sie das Leitbild einer wirtschaftsfreundlichen Kommune. Projekt Gegenstand des Projektes ist die Erschließung von Erweiterungsflächen des Industrie- und Gewerbegebiets Schirum IV in Aurich-Schirum. Der Grund für die Erschließung liegt in der starken Nachfrage nach Industrie- und Gewerbeflächen in Aurich. Es stehen derzeit noch rund 7 ha Gewerbeflächen zur Verfügung. Über einen großen Teil dieser Flächen werden bereits Verkaufsgespräche geführt. Das geplante Industrie-und Gewerbegebiet umfasst 11,5 ha. Brutto und 8,5 ha Nettogewerbeflächen entlang der Bundesstraße. Für die beantragte Zuwendung ist die Fläche 3 (siehe Abbildung 2) von ca. 6,1 ha Brutto zugrunde gelegt. Dieser Bereich des Gewerbegebietes Schirum IV soll weitgehend als uneingeschränktes Gewerbegebiet entwickelt werden. Unternehmen, die die KMU Voraussetzungen erfüllen sollen bevorzugt werden. In dem nicht zuwendungsfähigen Bereich (Fläche 1) soll insbesondere die Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistungen aus dem medizinischen Bereich angestrebt werden. Ein entsprechender Kreuzungsbereich ist bereits vorhanden. Die Erschließung des Gewerbegebiets umfasst 5 Straßenabschnitte. Die zentrale Erschließung erfolgt über die Planstraße A und dem Lehmdobbenweg. Die Planstraße B erschließt die Fläche 1. Innerhalb der Fläche 3 werden die Planstraßen C und D erschlossen. Die Kostenverteilung ist entsprechend den Flächen 1 bis 3 zugeordnet. Für den Antrag sind nur die Kosten der Fläche 3 und anteilig der Fläche 2 berücksichtigt worden. Aurich nennt sich die "Stadt der regenerativen Energie". Zurückzuführen ist das auf den Standort der Fa. ENERCON. Weiterhin spiegelt sich dort die "rechnerische" Versorgung der Stadt Aurich mit regenerativem Strom wieder. Über 80 % des benötigten Stroms wird bereits im Stadtgebiet erzeugt. So wird ein Großteil des Industrie-und Gewerbegebietes Aurich-Nord bereits durch BHKW versorgt. Im Gebiet Schirum IV soll dieser Grundgedanke ebenfalls Einzug erhalten. Ein Teil der neuen Betriebsgebäude wird sich regenerativ bewirtschaften oder einen Betrag dazu leisten. Aurich ist sehr stark durch die Ansiedlung des Industrieunternehmens ENERCON geprägt. Es wird jedoch für wichtig erachtet, KMU die Möglichkeiten der Entfaltung zu geben. Damit wird die KMU-Struktur in der Region gestärkt werden. Die Telekom Deutschland GmbH hat bereits Zusage für die Breitbandversorgung mittels FTTH-Technik im Plangebiet erteilt. Dadurch erhält die Unternehmensansiedlung einen erhöhten Stellenwert. Die Umsetzung des Projektes beginnt im Frühjahr 2019 und die endgültige Fertigstellung ist für den Sommer 2021 vorgesehen. Die zu verlagernde Betriebe haben an den aktuellen Standorten keine Entwicklungsperspektiven. Aufgrund erhöhter Anfragen stehen keine alternativen Flächen zur Verfügung. Dieses inne liegende Projekt ist ein wesentlicher Baustein in der Strategie der Stadt Aurich, die Region Aurich im Nordwesten als zukunftsorientierten Standort zu erhalten und weiter zu entwickeln. Der Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen ist in Aurich in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Der Erfolg spiegelt sich letztendlich über die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze wieder. Neben der Verlagerung von Firmen, sollen auch durch Neuansiedlungen weitere neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Marktanalyse Der überwiegend ländlich geprägte Bereich Ostfrieslands hat bis zur Jahrhundertwende eine eher zurückhaltende wirtschaftliche Entwicklung genossen. Die einst periphere Lage hat durch die EU-Osterweiterung und der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung einer seeseitigen Anbindung an das weltweite Warennetz eine erhebliche positive Veränderung erfahren. Zudem hat der Bereich der Erneuerbaren Energien durch die Firma Enercon einen nachhaltigen Schub ausgelöst. Durch eine wirtschaftsgerechte Ansiedlungspolitik erfolgte nicht nur die Ansiedlung des Unternehmens Enercon, sondern es siedeln sich seit mehreren Jahren zunehmend Zulieferbetriebe in der Region an. Hinzu kommt eine Entwicklung der Wertschöpfungskette im "Kielwasser" dieses Industriezweiges. Innerhalb dieser Wertschöpfungskette und auch in anderen Bereichen (z.B. Chemie, Elektro, Bauen, Recycling, etc.) konnte sich eine Reihe von Unternehmen positiv entwickeln. Das Angebot an geeigneten Gewerbegebietsflächen in der näheren Umgebung ist aktuell durchaus als zurückhaltend zu bewerten. Wie sich aus der nachstehenden Aufstellung ergibt, stehen im Landkreis Aurich, verteilt auf viele Standorte, lediglich ca. 50 ha zur Verfügung. Dabei muss die Größe noch dadurch relativiert werden, dass die größtmögliche Fläche des jeweiligen Gebiets in der Regel nicht die vom Unternehmen gewünschte optimale Fläche erreicht. Insofern stehen unter Ausblendung dieser "kleinen Restflächen" weitaus weniger Grundstücke zur Verfügung. Marketing Die Vermarktung der erschlossenen Gewerbegebietsflächen geschieht über folgende Wege: - Messen Ostfrieslandschau Leer Wohnforum / Energieforum Aurich Weser-Ems-Ausstellung Jobbörsen etc. - Netzwerkarbeit Ems-Achse im Rahmen der Mitgliedschaft EDR im Rahmen der Mitgliedschaft Kontaktpflege mit Unternehmen - KOMSIS Das Kommunale Standortinformationssystem www.komsis.de ist eine weitere kontinuierliche und über das Medium Internet abrufbare Recherchemöglichkeit. Die neuen Gewerbegebietsflächen werden dort gelistet sein. - Printmedien / Imagefilm Es werden Printmedien in Form eines Flyers sowie als Standortbroschüre für die Vermarktung eingesetzt. - Persönliche Ansprache Weiterhin ist vorgesehen, die im Raum Aurich bereits am Markt befindlichen Unternehmen dahingehend anzusprechen und zu sensibilisieren, dass diese ihre Zulieferer pp. durch die eigene Zufriedenheit und der sich aus einer örtlichen Nähe ergebenden Synergieeffekte zu einem Standortwechsel, respektive zur Gründung von Tochterunternehmen zu bewegen. Fachliche Qualitätskriterien Gespräche mit potenziellen Investoren lassen nach vorsichtiger Schätzung mit rund 50 bis 150 sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für das neue Gebiet erwarten. Davon werden ca. 50% gesichert. Es wird angestrebt, das über 50 % der Fläche vom KMU genutzt wird. Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Aurich liegt in der Entwurfsfassung von 2018 vom 12.10.2018 bis zum 12.11.2018 aus. Der Entwurf des in Aufstellung befindlichen Regionale Raumordnungsprogramm ist als Ziel der Raumordnung zu betrachten und somit als sonstiges Erfordernis der Raumordnung bereits zu berücksichtigen. Im Entwurf für das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich wird der Geltungsbereich vorliegender Planänderung als Vorranggebiet für industrielle Anlagen und Gewerbe darstellt. Die direkt am Geltungsbereich vorbeilaufende B 72 "Leerer Landstraße" ist als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Darüber hinaus werden in der beschreibenden Darstellung des RROP die nachfolgend aufgeführten Aussagen getroffen. Das Mittelzentrum Aurich soll in seiner Funktion als Standort für die gewerbliche Entwicklung gesichert und weiterentwickelt werden. Aurich ist als Standort für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten festgelegt. Hier ist ein entsprechendes Angebot an Arbeitsstäten zu sichern und zu entwickeln, dabei soll eine funktional sinnvolle Zuordnung zu den Wohngebieten angestrebt werden. Die räumlichen Rahmenbedingungen sollen die Wirtschaftskraft des Landkreises nachhaltig stärken und weiterentwickeln, dabei soll das Beschäftigungsniveau erhöht und die Arbeitslosenquote unter den Landesdurchschnitt gebracht werden. Dies soll u.a. durch die Ansiedelung neuer Betriebe, insbesondere des produzierenden Gewerbes, erreicht werden. Wirtschaftliches Wachstum, Verringerung der Arbeitslosenquote und Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe bedürfen eines ausreichenden Angebots an Gewerbebauflächen. Nur durch die ausreichende Ausweisung gewerblicher Bauflächen kann das gewünschte wirtschaftliche Wachstum mit Konsolidierung der Beschäftigtensituation erreicht werden. Die Entwicklung des Plangebiets zu Flächen für Gewerbebetriebe entspricht den Maßgaben der sonstigen Erfordernisse der Raumordnung des Landkreises Aurich. Folglich besteht kein Konflikt zwischen Raumordnung und verbindlichen Bauleitplanung. Schon die Ausweisung Aurichs als Mittelzentrum in der niedersächsischen Landesraumordnung unterstreicht die Wichtigkeit einer gewerblichen Entwicklung für die allgemeine Wirtschaft, Arbeitsmarktsituation sowie die niedersächsische Standortwettbewerbsfähigkeit im Allgemeinen. Weiterhin wird der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Aurich als Vorranggebiet für industrielle Anlagen und Gewerbeflächen dargestellt. Insgesamt betrachtet erfüllt die vorliegende Planung die Ziele der Raumordnung, verhindert eine Zersiedelung, trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung Aurichs bei und ermöglicht dadurch eine geordnete Städtebauliche Entwicklung. Der gesamte Geltungsbereich ist im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Damit liegt diese Fläche planungsrechtlich im ungeplanten Außenbereich (gem. § 35 BauGB), wonach eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen wird. Um eine Gewerbegebietserweiterung umzusetzen ist daher eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan notwendig. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Aurich wird für den Änderungsbereich überplant. Das Plangebiet wird in der 52. Änderung als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt. Die Stadt Aurich entwickelt zusammen mit der Firma B.A.U.M. Consult GmbH ein Strategiepapier "kommunaler Klimaschutz in der Stadt Aurich". In Beratung und Abstimmung werden Konzepte entwickelt und umgesetzt, um einen Beitrag zum Klimaschutz und damit zum Umweltschutz in unserer Region zu leisten. Kontakt: Stadt Aurich Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Ihr Ansprechpartner: Herr Reinecke Tel.: 04941/12-12 30 E-Mail: reinecke@stadt.aurich.de
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Stadtführungen
Kostümierte Stadtführungen Vom Biedermeier zur Dancing Queen Lernen Sie Aurichs wechselvolle Stadtgeschichte auf anschauliche Weise anhand von humorvollen Szenen und erstaunlichen Anekdoten kennen. In wechselnden Rollen und Kostümen entführen die „Kulturgesichter“ Sie zu einer rasanten Zeitreise und lassen vergangene Jahrhunderte vor Ihren Augen wieder lebendig werden. Pracht und Prunk in Aurich Rasant geht es durch die Stadt Aurich, bis hin zum Mausoleum, auf den Spuren des absurden und wechselvollen Lebens der Cirksena. Lassen Sie sich überraschen, was die Barockzeit in Aurich für Sie bereithält. Königliche Privilegien, wahrhafte Frauen, die die Zeit prägten, Luxus aus dem fernen Orient und eine verhängnisvolle Liebschaft, die bis zur Hinrichtung führte. Nachtwächter, Liebestrank und ein Märchen Des Nachtwächters Weib macht sich gemeinsam mit einem verruchten Weibsbild auf die Suche nach dem verschollenen Nachtwächter. Begleiten Sie die beiden auf ihrem Weg durch die mittelalterliche Stadtgeschichte Aurichs. Es erwarten Sie verblüffende historische Hintergründe, schaurige Geschichten und Überraschungen. Zum Sterben zu schön! Schlendern Sie mit uns Kulturgesichtern über den Auricher Lamberti-Friedhof. Unterhaltsam erzählen wir von der Auricher Lokal-Prominenz, Anekdoten, Aberglaube und Traditionen an einem friedlichen Ort, an dem Erinnerung und Vergessen auf natürliche Weise ineinander gehen. Der Friedhof mit Mausoleum, seinen Begräbnisstätten und Grabsteinen ist das Gedächtnis unserer Stadt und hält einige Überraschungen für Sie bereit. Museumsspektakel "Was für ein Theater" Kostümierte Museumsführung Es sind die Geschichten hinter den Objekten, die verborgen im Museum schlummern. Zwischen den Jahrhunderten, die mal pompös und mal schlicht waren, werden Gegenstände und Personen lebendig. Lassen Sie sich verzaubern in eine Welt, die nicht vergessen werden soll! Termine Die Termine für die vorgenannten kostümierten Stadtführungen können Sie dem Veranstaltungskalender der Stadt Aurich entnehmen. -> zum Veranstaltungskalender der Stadt Aurich Treffpunkt: Historisches Museum Aurich, Burgstraße 25, 26603 Aurich Preise: Alle Führungen kosten bei öffentlichen Führungen 10 € pro Person, Gruppenführungen 150 € (bis max. 15 Personen, jede weitere Person 7 €). Anmeldungen: Telefonisch unter 04941/12-3600 oder 12-3608, per E-Mail an hist-museum@stadt.aurich.de oder an der Museumskasse. Kostümierte Kinderstadtführungen Gemeinsam geht es kreuz und quer durch Aurich mit sagenumwogenen, absurden und lustigen Geschichten im Gepäck. Im Zwiegespräch erforschen wir gemeinsam die Stadt, wobei die Kinder immer aktiv mit einbezogen werden. Die kostümierten Kinderstadtführungen werden ständig erweitert und sind dem Alter entsprechend angepasst. Lassen Sie sich gerne beraten! Dauer: ca. 90 Minuten Anzahl der Teilnehmer: Bis zu 25 Kinder Preis: 3,50 € pro Kind (Kooperationsschulen haben Sonderkonditionen!) Informationen: Telefonisch unter 04941/12-3600 oder 12-3608, per E-Mail an hist-museum@stadt.aurich.de oder an der Museumskasse. Verzwickter Handel - gepfefferte Preise Auf unserem Weg durch das mittelalterliche Aurich erfahrt Ihr, warum Pfeffer wertvoller war als Gold, die Pestmaske Kräuter enthielt und der Handel verzwickt war. Dauer: ca. 75 Minuten. Workshop für Kinder im Historischen Museum Auf dem Marktplatz wird gehandelt, gefeilscht und getauscht. Die Kinder spielen und erarbeiten den Alltag zur Zeit der Hanse im Mittelalter. Vor wem oder was mussten sie sich fürchten und was hatte das mit den Sieben Seelanden zu tun? Dauer: ca. 75 Minuten. Kontakt Historisches Museum der Stadt Aurich Burgstraße 25, 26603 Aurich Tel. 04941/12-3600 E-Mail: hist-museum@stadt.aurich.de oder kulturgesichter@stadt.aurich.de Homepage: https://www.museum-aurich.de
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Bauleitplanung
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2023 Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 372 „nördlich und südlich Graf-Ulrich-Straße“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 372 „nördlich und südlich Graf-Ulrich-Straße“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung als Satzung beschlossen. Des Weiteren werden die Bebauungspläne 41/1 inkl. 41/1, 1. -2. Änderung sowie Nr. 63 im überplanten Bereich des Bebauungsplans Nr. 372 „nördlich und südlich Graf-Ulrich-Straße“ aufgehoben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 372 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, 2. OG eingesehen werden. Die Stadt Aurich bittet weiterhin um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und der Stadt Emden am 17.02.2023 tritt der Bebauungsplan Nr. 372 „nördlich und südlich Graf-Ulrich-Straße“ in Kraft sowie die Aufhebung der oben angeführten Bebauungspläne für die jeweils überlagerten Bereiche. Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2023.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich gemacht. Aurich, den 15.02.2023 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: Bebauungsplan Nr. 372 [PDF] Begründung zum Bebauungsplan Nr. 372 [PDF] Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 372 [PDF]
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Klimaschutz
Anpflanzung von Klima-Baumarten zur Klimawandel-Anpassung Die Stadtverwaltung möchte Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gewerbetreibende und Bauherren bei der Anpflanzung geeigneter Baumarten, die trotz der zunehmenden Hitze und Trockenheit im Zuge des Klimawandels auch auf der ostfriesischen Geest dauerhaft wachsen können, beraten. Dazu wurden - in Umsetzung der Maßnahme K1 des integrierten Klimaschutzkonzeptes - Listen mit Klimabaumarten erarbeitet. Diese Arten tragen am besten zur Verbesserung des Stadtklimas durch Beschattung und Kühlung, zur Förderung der Biodiversität, zur CO2-Bindung und zur langfristigen Sicherung und Entwicklung des Gehölzbestandes bei. Es sollten möglichst viele verschiedene Arten bei der Anpflanzung von neuen Bäumen verwendet werden. Die Listen berücksichtigen die unterschiedlichen Standortbedingungen für diese sechs typischen Verwendungsbereiche: Hausgärten (zusammenhängende private Grünflächen) [PDF] Parkanlagen (zusammenhängende öffentliche Grünflächen) [PDF] Stadtbebauung (Grünflächen in überwiegend versiegelten Bereichen) [PDF] Ausgleich/Baumschutz (nur gebietsheimische Arten entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz [PDF] Alleebäume (ausreichend breite Grünstreifen, außenorts nur gebietsheimische Arten) [PDF] Straßenbäume (in versiegelten Bereichen, außenorts möglichst gebietsheimische Arten) [PDF] Grundlage für die Auswahl der klimaangepassten Arten war die Untersuchung von Andreas Roloff von der TU Dresden zum „Trockenstress bei Bäumen“ von 2021 (Quelle & Meyer Verlag, Wiebelsheim). Ausgewertet wurde dazu auch die Liste der Straßenbäume der Gartenamtsleiterkonferenz von 2023, die mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich 2022 abgestimmte Liste der in der mittelostfriesischen Geest gebietsheimischen Baumarten und die Arten-Referenzliste der Gefäßpflanzen für Niedersachsen und Bremen des NLWKN von 2021. Kontakt Stadt Aurich Fachdienst Planung Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich Ihr Ansprechpartner: Herr Wulle Tel.-Nr.: 04941/12-21 10
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Stadtführungen
Stadtführungen mit der Stadtführervereinigung Unterwegs mit der Stadtführervereinigung Aurich Sie spazieren über die noch teilweise vorhandene Stadtbefestigung und durch die Fußgängerzone mit ihrer besonderen Atmosphäre: Gut erhaltene Häuser, restaurierte Fassaden aus verschiedenen Jahrhunderten und wunderschöne Giebel. Sie sehen aber auch das neue Aurich und eine bemerkenswerte Komposition aus alt und neu, wie den Marktplatz, die "gute Stube" Aurichs. Wann dürfen wir Sie begrüßen? Wir freuen uns! Fußgängerzone Marstall Mausoleum Stadtführung An folgenden Terminen werden jeweils um 10:00 Uhr Stadtführungen angeboten: 04.07.2026 11.07.2026 18.07.2026 25.07.2026 01.08.2026 08.08.2026 22.08.2026 Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 4 Personen pro Führung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt: Verkehrsverein/ZOB, Norderstraße 32, 26603 Aurich Dauer: ca. 1,5 Stunden Preis: pro Person: 5,00 Euro Führungen durchs Mausoleum Mausoleumsführungen werden an folgenden Terminen angeboten: 03.04.2026 01.05.2026 05.06.2026 03.07.2026 07.08.2026 04.09.2026 02.10.2026 Treffpunkt ist am Haupteingang des Friedhofes (Torbogen, Von-Jhering-Straße) jeweils um 16.00 Uhr. Es werden Führungen für Gruppen angeboten. Es wird um vorherige Anmeldung gebeten. Diese nimmt der Verkehrsverein Aurich e. V. unter Tel. 04941/44 64 oder per Mail an verkehrsverein@aurich.de entgegen. Treffpunkt: Friedhof, Von-Jhering-Straße, 26603 Aurich Dauer: ca. 1 Stunde Preis: 75,00 Euro für Gruppen, bis 15 Personen Gruppenangebote Führungen für Gruppen werden ganzjährig nach vorheriger Vereinbarung angeboten. Zusätzlich können Busbegleitungen durch die hiesige Region ganzjährig gebucht werden. Entdecken Sie auch die weiteren Angebote! Mehr erfahren Buchungen und Informationen Verkehrsverein Aurich/Ostfriesland e. V. Norderstraße 32 26603 Aurich Tel. 04941 / 44 64 Fax 04941 / 1 06 55 Email: verkehrsverein@aurich.de Internet: www.aurich-tourismus.de
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Bürgerservice
Terminvergabe im Bürgerbüro Für persönliche Anliegen im Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Hierdurch sollen lange Wartezeiten vermieden werden. Wer beispielsweise einen neuen Personalausweis benötigt, sich ummelden muss oder eine Fundsache beim Bürgerbüro abholen möchte, muss sich im Vorfeld einen Termin über den Online-Service auf der Internetseite der Stadt Aurich buchen. Dort ist eine aktuelle Übersicht aller in den nächsten fünf Wochen verfügbaren Termine einzusehen: Termin reservieren Nach Bestätigung des Termins erhalten die Bürgerinnen und Bürger per E-Mail eine Terminkennung und einen QR-Code, mit denen man sich dann kurz vor Terminbeginn im Foyer des Rathauses am Anmeldeterminal anmelden kann. Diese E-Mail enthält auch eine Übersicht, welche Unterlagen jeweils zum Termin mitgebracht werden müssen. Nach der Anmeldung werden die Bürgerinnen und Bürger automatisch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros aufgerufen. Für Kurzentschlossene lohnt es sich, am frühen Vormittag noch einmal in den Online-Terminkalender reinzuschauen, denn freiwerdende Termine stellt die Stadtverwaltung im Laufe des Tages wieder im Kalender bereit. Termine können zu folgenden Zeiten gebucht werden: Montag - Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Kontakt Stadt Aurich Bürgerbüro Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Tel.-Nr. (0 49 41) 12 - 32 40 Hinweis Ein persönliches Vorsprechen ohne Termin ist nicht möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin nicht online buchen können, haben die Möglichkeit, telefonisch unter der Telefonnummer 04941/12-3240 oder persönlich an der Information des Rathauses einen Termin zu buchen.
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Informationen
Nette Toilette Die nette Toilette Die Wort-/Bildmarke "Nette Toilette" und das dahinter stehende Konzept ist Ihnen bei der Suche nach einer öffentlichen Toilette behilflich und wurde bereits von mehr als 400 Städten und Gemeinden deutschlandweit übernommen. Auch in Aurich beteiligen sich Betriebe an dem System. Sie erkennen diese an einem entsprechenden Aufkleber im Eingangsbereich. Behilflich bei der Suche nach einer "Netten Toilette" ist auch eine App. Die Besucherinnen und Besucher der Stadt haben die Möglichkeit, die Örtlichkeiten der gekennzeichneten Betriebe kostenlos zu benutzen. Erfahren Sie mehr im Internet unter https://www.die-nette-toilette.de. Teilnehmende Betriebe in Aurich 1 Modehaus Silomon Burgstraße 4-8 26603 Aurich 2 Cafe Philipp Burgstraße 28 26603 Aurich 3 Gaststätte "Zur Börse" Burgstraße 50 26603 Aurich 4 Gaststätte "Pinte" Carolinengang 3 26603 Aurich 5 Gaststätte "Brasserie" (Raucher) Marktpassage 3 26603 Aurich 6 Schnellrestaurant Kochlöffel Marktplatz 11 26603 Aurich 7 Begegnungsstätte "Das Eckhaus" Osterstraße 41 26603 Aurich 8 Gaststätte "Kukelorum" Boomweg 25 26605 Aurich 9 Bootsportverein Wiesens e. V. Ems-Jade-Kanal-Schleuse Wiesens 26605 Aurich 10 Gaststätte "Dörpkroog" Osterfeldstraße 20 26605 Aurich 11 Gaststätte "Hirsch" Carolinengang 4 26603 Aurich Informationen Stadt Aurich Fachdienst Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Ihre Ansprechpartnerin: Frau Theesfeld Tel.: 04941/12-18 05 E-Mail: wirtschaft@stadt.aurich.de
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Umwelt
Erneuerbare Energien Erneuerbare Energien Freiflächen-Photovoltaik Potenzialstudie Zur Erfüllung der Vorgaben des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) hat die Stadt Aurich über das Büro Thalen Consult eine Potenzialstudie beauftragt und durchgeführt. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Politik wurde dabei eine Potenzialfläche ermittelt, die fortan als Suchraum für Bauvorhaben zur solaren Stromerzeugung in der Freifläche dient. Zwei wesentliche Dokumente sind dabei: der Erläuterungsbericht [PDF] die Karte der Potenzialflächen [PDF] Innerhalb der Potenzialflächen kann über eine allgemeine Bauvoranfrage der Prozess zur Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans angestoßen werden. Weitere Informationen hierzu werden in Kürze auf dieser Seite veröffentlicht. Kontakt Stadt Aurich Stabstelle Klima und Mobilität Technisches Rathaus Leerer Landstraße 5-9 26603 Aurich Ihre Ansprechpartnerin: Frau Neumann Tel.-Nr.: 04941/12-26 05
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Wohnbaugebiete
Plaggenburg Esenser Straße/Alter Weg Bebauungsplan-Nummer 234 "Esenser Straße/Alter Weg" Verfahrensstand rechtsverbindlich (seit 05.11.2021) Gesamtzahl Grundstücke/Wohneinheiten ~ 10 Grundstücke Kontakt Erschließungsträger: Herr Georg Janssen Ol Streek 14 26607 Aurich Ansprechpartner: Herr Janssen Telefon-Nr.: 04941 - 9 91 96 60 E-Mail: info(a)janssen-bauunternehmung.de Alle Angaben ohne Gewähr! Lage des Baugebietes Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Bauplätzeübersicht Zurück zur Bauplatzkarte -> Lage des Baugebietes [PDF] -> Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 234 [PDF]
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Bauleitplanung
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022 Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 333 „Östlich Im Timp“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 22.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 333 „Östlich Im Timp“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 333 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie ist das Rathaus bis auf Weiteres wieder geöffnet. Der Bebauungsplan mit der Begründung kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. In einem solchen Termin wird die Möglichkeit gegeben in einer abgegrenzten Räumlichkeit unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregelungen Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 21.01.2022 tritt der Bebauungsplan Nr. 333 in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2022.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 19.01.2022 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: Bebauungsplan Nr. 333 [PDF] Begründung des Bebauungsplans Nr. 333 [PDF] Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 333 [PDF] Umweltbericht Baumbestand zum Bebauungsplan Nr. 333 [PDF] Umweltbericht Biotoptypenplan zum Bebauungsplan Nr. 333 [PDF] Umweltbericht Wallhecken zum Bebauungsplan Nr. 333 [PDF] Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan Nr. 333 [PDF] Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes "Westlich Dornumer Straße" der Stadt Aurich Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 15.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossene 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 01.02.2022, Az. IV/60.1-2021/220/vge, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Auflagen genehmigt. Der Geltungsbereich der 29. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 18.02.2022 rechtswirksam. Das Rathaus ist aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie bis auf Weiteres wieder zugänglich. Die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Die Stadt Aurich bittet um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121 . Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2022.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretene Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich gemacht werden. Aurich, den 16.02.2022 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: 29. Änderung des Flächennutzungsplanes "Westlich Dornumer Straße" [PDF] Begründung 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aurich [PDF] Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 294 "Westlich Dornumer Straße" und der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aurich [PDF] Biotoptypenbestandsplan zum Umweltbericht [PDF] Zusammenfassende Erklärung 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aurich [PDF] Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 294 „Westlich Dornumer Straße“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 294 „Westlich Dornumer Straße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 294 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Der Bebauungsplan mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Die Stadt Aurich bittet um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121 . Es gelten die allgemein gültigen Corona Regelungen und es sind die Hygienevorschriften zu beachten. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und der Stadt Emden am 18.03.2022 tritt der Bebauungsplan Nr. 294 in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2022.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich gemacht. Aurich, den 16.03.2022 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 294 Westlich Dornumer Straße [PDF] Begründung zum Bebauungsplan Nr. 294 Westlich Dornumer Straße [PDF] Biotope Bebauungsplan Nr. 294 Westlich Dornumer Straße [PDF] Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 294 Westlich Dornumer Straße und der 29. Änderung Flächennutzungsplan [PDF] Übersichtskarte der Kompansationsflächen zum Bebauungsplan Nr. 294 Westlich Dornumer Straße [PDF] Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan Nr. 294 Westlich Dornumer Straße [PDF] Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten der 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. „EG3 (Egels3) Schoolpad/Im Hook“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die 34. Berichtigung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 68 im durch den Bebauungsplan Nr.68/13 Erholungsgebiet Tannenhausen „Reisemobilstellplatz“ überlagertem Bereich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68/13 im Ortsteil Tannenhausen ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Aurich am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 298 sowie der 1.Änderung im durch den Bebauungsplan Nr. 298/2 überlagertem Bereich, beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298/2 im Ortsteil Kernstadt Aurich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Der Rat der Stadt Aurich hat am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. „EG3 (Egels3) Schoolpad/Im Hook“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes EG 3, in dem durch den Geltungsbereich der 1.Änderung des Bebauungsplanes EG 3 überdeckten Teilbereich, beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. EG3/1 (Egels3) im Ortsteil Egels ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Die Bebauungspläne mit den Begründungen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen der Bebauungspläne oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung des dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 01.07.2022 treten die Bebauungspläne Nr. 68/13 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, Nr. 298/2 „Osterstraße“ und Nr. „EG3/1 Egels3 Schoolpad/Im Hook“ in Kraft sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne für die jeweils überlagerten Bereiche. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen/wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene/wirksamrechtskraeftig/2022.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Bebauungspläne mit den Begründungen dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal gemäß § 4a Abs. 4 BauGB uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 29.06.2022 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 [PDF] Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 [PDF] Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten der 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. „EG3 (Egels3) Schoolpad/Im Hook“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die 34. Berichtigung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 68 im durch den Bebauungsplan Nr.68/13 Erholungsgebiet Tannenhausen „Reisemobilstellplatz“ überlagertem Bereich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68/13 im Ortsteil Tannenhausen ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Aurich am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 298 sowie der 1.Änderung im durch den Bebauungsplan Nr. 298/2 überlagertem Bereich, beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298/2 im Ortsteil Kernstadt Aurich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Der Rat der Stadt Aurich hat am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. „EG3 (Egels3) Schoolpad/Im Hook“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes EG 3, in dem durch den Geltungsbereich der 1.Änderung des Bebauungsplanes EG 3 überdeckten Teilbereich, beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. EG3/1 (Egels3) im Ortsteil Egels ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Die Bebauungspläne mit den Begründungen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen der Bebauungspläne oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung des dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 01.07.2022 treten die Bebauungspläne Nr. 68/13 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, Nr. 298/2 „Osterstraße“ und Nr. „EG3/1 Egels3 Schoolpad/Im Hook“ in Kraft sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne für die jeweils überlagerten Bereiche. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen/wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene/wirksamrechtskraeftig/2022.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Bebauungspläne mit den Begründungen dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal gemäß § 4a Abs. 4 BauGB uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 29.06.2022 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 [PDF] Begründung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 [PDF] Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten der 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. „EG3 (Egels3) Schoolpad/Im Hook“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die 34. Berichtigung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 68 im durch den Bebauungsplan Nr.68/13 Erholungsgebiet Tannenhausen „Reisemobilstellplatz“ überlagertem Bereich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68/13 im Ortsteil Tannenhausen ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Aurich am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 298 sowie der 1.Änderung im durch den Bebauungsplan Nr. 298/2 überlagertem Bereich, beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298/2 im Ortsteil Kernstadt Aurich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Der Rat der Stadt Aurich hat am 17.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. „EG3 (Egels3) Schoolpad/Im Hook“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes EG 3, in dem durch den Geltungsbereich der 1.Änderung des Bebauungsplanes EG 3 überdeckten Teilbereich, beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. EG3/1 (Egels3) im Ortsteil Egels ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Die Bebauungspläne mit den Begründungen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen der Bebauungspläne oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung des dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 01.07.2022 treten die Bebauungspläne Nr. 68/13 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, Nr. 298/2 „Osterstraße“ und Nr. „EG3/1 Egels3 Schoolpad/Im Hook“ in Kraft sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne für die jeweils überlagerten Bereiche. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen/wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene/wirksamrechtskraeftig/2022.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Bebauungspläne mit den Begründungen dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal gemäß § 4a Abs. 4 BauGB uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 29.06.2022 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: 1. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EG3 [PDF] 2. Begründung zum Bebauungsplan Nr. EG3/1 [PDF] 3. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. EG3/1 [PDF] 3a. Anlage 1 zum Umweltbericht: Bestandsplan Biotoptypen [PDF] 3b. Anlage 2 zum Umweltbericht: Auszug aus dem Bebauungsplan EG3 [PDF] 3c. Anlage 4 zum Umweltbericht: Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor [PDF] 4. Zusammenfassende Erklärung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. EG3 [PDF] Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 380 „Gewerbegebiet Middels III“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 05.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 380 „Gewerbegebiet Middels III“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 380 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Der Bebauungsplan mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Die Stadt Aurich bittet weiterhin um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121 . Es gelten weiterhin die allgemein gültigen Corona Regelungen sowie die Hygienevorschriften. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Flächennutzungspläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und der Stadt Emden am 08.07.2022 tritt der Bebauungsplan Nr. 380 „Gewerbegebiet Middels III“ in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2022.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich gemacht. Aurich, den 06.07.2022 Der Bürgermeister Feddermann Anlagen: Bebauungsplan Nr. 380 Gewerbegebiet Middels III [PDF] Begründung zum Bebauungsplan Nr. 380 Gewerbegebiet Middels III [PDF] Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 380 Gewerbegebiet Middels III [PDF] Biotoptypen-Bestandsplan Gewerbegebiet Middels III [PDF] Tabelle Fledermausaktivitäten [PDF] Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 380 Gewerbegebiet Middels III [PDF] Einzelhandelskonzept für die Stadt Aurich vom 28.10.2015 [PDF] Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan Nr. 380 Gewerbegebiet Middels III [PDF] Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich Inkrafttreten der 34. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Erholungsgebiet Tannenhausen Reisemobilstellplatz“ im Ortsteil Tannenhausen Der Rat der Stadt Aurich hat die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen-Reisemobilstellplatz“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 17.03.2022 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 35 vom 01.07.2022 trat die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen-Reismobilstellplatz“ in Kraft. Mit der vollständigen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 19.08.2022 tritt die 34. Berichtigung des Flächennutzungsplans in Kraft. Der Geltungsbereich der Berichtigung des Flächennutzungsplans ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen-Reisemobilstellplatz“ wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 13a BauGB durchgeführt. Im Verfahren an eine nachträgliche nachrichtliche Anpassung an den Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der angeführten 34. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplans gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 34. Berichtigung des Flächennutzungsplans kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. In einem solchen Termin wird die Möglichkeit gegeben Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Die vollständige Bekanntmachung ist im Aushangkasten des Rathauses und im Internet dauerhaft unter: https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2022.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 17.08.2022 Der Bürgermeister Feddermann Anlage: 34. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aurich [PDF]
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