Stadtplan für sehbehinderte und blinde Menschen
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Auf der Grundlage des Stadtplans von Aurich für Menschen mit Behinderung wurde auch ein Stadtplan für sehbehinderte und blinde Menschen herausgebracht. Der Stadtplan hat eine Größe von ca. 33 x 40 cm. Aufgedruckt sind der Innenstadtbereich mit den wichtigsten Straßen, Plätzen und Gebäuden. Anhand einer Kunststofffolie, auf der die Informationen in Blindenschrift geprägt sind, kann der Plan ertastet werden. Der Stadtplan weist auch die Standorte von Ampeln und Taxiständen aus. Zum Stadtplan gibt es ein Heft mit Erklärungen zu Aurichs Sehenswürdigkeiten, natürlich in der Brailleschrift. Herausgegeben wurde der Stadtplan vom Verkehrsverein Aurich/Ostfriesland e. V., dem Behindertenbeirat (Bärbel Pieschke), dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen/Ortsverein Aurich (Hannelore Folkerts) und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Aurich. Hergestellt wurde der Plan in Handarbeit von der Deutschen Zentralbücherei für Blinde (DZB) in Leipzig. Der spezielle Stadtplan kann gegen ein Pfand bei der Stadt Aurich, beim Verkehrsverein Aurich/Ostfriesland e. V., beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen/Ortsverein Aurich sowie beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Aurich ausgeliehen werden. Stadtplan für sehbehinderte und blinde Menschen
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Aurichs Partnerstadt Appingedam
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Seit September 1989 ist die niederländische Stadt Appingedam die Partnerstadt von Aurich. Appingedam liegt im Norden der Niederlande, fast an der Ems und unweit der Stadt Groningen. Die Verbindungen zwischen Aurich und Appingedam gehen bis in das 13. Jahrhundert zurück. 1327 erhielt Appingedam offiziell die Selbstständigkeit in Gerichtsbarkeit und Verwaltung. Das Stadtsrechtprivileg wurde im so genannten 'Buurbrief' festgelegt. Es ist vermutlich in Aurich beschlossen worden, dem Ort, wo einst die friesischen Länder zusammenkamen. Weitere Informationen über Appingedam... mehrlink Aurichs Partnerstadt Appingedam
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Unterstützung für die Klimaschutzarbeit
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Alle sind willkommen und werden gebraucht! Sehr wichtig ist die Beteiligung aller relevanten Akteurinnen und Akteure. Ob aus der Stadtverwaltung und der Politik, engagierten Gruppen oder durch Privatpersonen und Fachleute. mehrlink Unterstützung für die Klimaschutzarbeit
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Klimaschutz in der Stadt Aurich
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Die Stadt Aurich richtet seit geraumer Zeit ihre Aktivitäten auf einen gesteigerten Klimaschutz aus. Die kontinuierliche wachsende Stadtbevölkerung, die Industrie und das Gewerbe sowie der zunehmende Verkehr stellen dabei starke Herausforderungen dar. Seit 2016 setzt die Stadt Aurich hier Entscheidungs- und Orientierungsmarken, die eine strategische, strukturierte und bereichsübergreifende Umsetzung der notwendigen Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen sollen: Die Entscheidung zur Einrichtung einer Stelle zum Klimaschutzmanagement fiel mit der Förderzusage durch das BMU. Hierzu wurde auf der Grundlage der Kommunalrichtlinie eine Förderzusage von 65% der geplanten Kosten der 2-jährigen Projektlaufzeit bei der Nationalen Klimaschutzinitiative eingeworben. Ziel der Projektstelle ist die Erarbeitung eines Integrierten Klimaschutzplans bis Mai 2022. Der Rat der Stadt Aurich hat die Stelle der Klimaschutzmanagerin/des Klimaschutzmanagers mit weiteren Beschlüssen flankiert. Unter anderem sind dies Strategiepapier Kommunaler Klimaschutz in Aurich (vom Dezember 2018) Masterplan Radverkehr 2030 (vom Februar 2019) [PDF] Klimaschutz in der Stadt Aurich
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Protokolle zum Nachlesen
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Die Protokolle der öffentlichen Veranstaltungen können Sie hier nachlesen: Protokoll vom 26.02.2014 Protokoll vom 04.06.2014 Protokoll vom 02.07.2014 Protokolle zum Nachlesen
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Der Bebauungsplan mit seiner Begründung wird im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten (Mo – Mi) von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Be-bauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 15.06.2018 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html wird hingewiesen. Aurich, den 11.06.2018 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung am 15.06.2018 wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden bei der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 u. 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 15.06.2018 tritt der Flächennutzungsplan in Kraft. Die Planunterlagen sind im Internet unter www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/Bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html dauerhaft hinterlegt. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen. Aurich, den 11.06.2018 Der Bürgermeister Windhorst
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