Lebendiger FrauenKalender 2020
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Auch in 2020 wurde das Erfolgsmodell des "Lebendigen FrauenKalenders" fortgesetzt. Jeden Monat sollte auf der Ostfriesischen Halbinsel das Wirken einer bedeutsamen Frau vorgestellt werden. Es wurden sowohl historische Persönlichkeiten in den Mittelpunkt gerückt, als auch Themen aufgegriffen, die einen Bezug zur Gegenwart herstellen und Perspektiven für die Zukunft aufzeigen. Ein Beispiel dafür: Eine Veranstaltung, die den Karriereweg von Frauen in der Wissenschaft aufzeichnet. Ein aktuelles Thema über die Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und Chancen in einer wissenschaftlichen Ausbildung. In Kurzporträts und Gesprächsrunden sollten junge und erfahrene Wissenschaftlerinnen den Abend begleiten. Eine internationale Tagung sollte das FrauenLeben in Ostfriesland unter der Perspektive, wie der Kulturtourismus in ländlichen Räumen gestärkt wird, betrachten. Diese Beispiele verdeutlichen das Konzept des "Runden Tisches FrauenLeben in Ostfriesland": Aktuelle Themen werden aufgegriffen, historisch, kulturell, wissenschaftlich, didaktisch und touristisch aufbereitet und aus gleichstellungspolitischer Perspektive der Öffentlichkeit präsentiert. Dieses Ziel wird mit dem Kalender praktisch umgesetzt. Leider mussten aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die geplanten Veranstaltungen ausfallen. Lebendiger FrauenKalender 2020
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Lebendiger FrauenKalender 2021
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Trotz Corona stellte der Runde Tisch „ FrauenLeben in Ostfriesland“ den Kalender für 2021 vor. Bereits zum vierten Mal konnte ein „Lebendiger FrauenKalender“ der breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Trotz der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie ist es den Veranstalterinnen vom Runden Tisch „FrauenLeben in Ostfriesland“ wiederum gelungen, auch für 2021 ein interessantes und vielfältiges Veranstaltungsprogramm zusammenzustellen. So wurden 12 Veranstaltungen im Kalender angeboten, die das Wirken einer bedeutsamen Frau oder eines aktuellen Frauenthemas vorstellte. Hierbei wurden sowohl historische Persönlichkeiten in den Mittelpunkt gerückt, als auch Themen aufgegriffen, die einen Bezug zur Gegenwart herstellen und Perspektiven für die Zukunft aufzeigen. Beispielsweise eine Veranstaltung, die als Erzähltheater eine Sängerin vorstellte, eine weitere regte zur Spurensuche der vergessenen Frauenarbeitslager an, eine als Onlineveranstaltung organisierte, zeichnete den Karriereweg von Frauen in der Wissenschaft auf. Eine weitere erinnerte an die Frauen und ihr Erleben nach dem 2. Weltkrieg. Um das Thema Frauen und Forschung oder Frauenleben auf dem Lande ging es in anderen Monaten des Kalenderjahres 2021. Die Eröffnung eines neuen frauenORTES mit Sara Oppenheimer konnte im Oktober 2021 in Esens begangen werden. Führungen, Lesungen und Fahrraderkundungen, Stadtrundgänge und politische oder musikalische Spurensuchen rundeten das Bild der unterschiedlichen Veranstaltungen ab. Die Herausforderungen für diesen Kalenderinhalt bestanden 2021 in der Berücksichtigung der pandemischen Bedingungen, die nicht nur in den AHA-Regeln zu sehen waren. Heraus kamen neue, zum Teil digitale Veranstaltungsformate oder eher unbekannte Veranstaltungsorte. Die Beispiele verdeutlichen das Konzept des Runden Tisches FrauenLeben in Ostfriesland: Aktuelle Themen werden aufgegriffen, historisch, kulturell und touristisch aufbereitet und aus gleichstellungsrelevanter Perspektive der Öffentlichkeit präsentiert. Lebendiger FrauenKalender 2021
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Lebendiger FrauenKalender 2022
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Bereits zum fünften Mal kann ein „Lebendiger FrauenKalender“ der breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden - trotz der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie. Wiederum ist es den Veranstalterinnen vom Runden Tisch „FrauenLeben in Ostfriesland“ gelungen, für 2022 ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm zusammenzustellen. Die Veranstaltungen finden an unterschiedlichen Orten auf der Ostfriesischen Halbinsel von Emden bis Wilhelmshaven statt. Es sind 12 Veranstaltungen im Kalender, für jeden Monat eine, die das Wirken einer bedeutsamen Frau oder eines aktuellen Frauenthemas vorstellen. Hierbei werden sowohl historische Persönlichkeiten in den Mittelpunkt gerückt, als auch Themen aufgegriffen, die einen Bezug zur Gegenwart herstellen und Perspektiven für die Zukunft aufzeigen. Beispiele hierfür sind Lesungen, Stadtführungen, ein Salon, eine Diskussion zur Gründung als Karriereperspektive, Fahrraderkundungen, eine Ausstellung sowie eine szenische Darstellung, teils mit musikalischer Untermalung, die allesamt dazu anregen, Frauenleben auf der ostfriesischen Halbinsel kennenzulernen. Wiederum bestanden die Herausforderungen in der Einhaltung der Coronaregeln, die nicht nur in den AHA-Regeln zu sehen waren. Herausgekommen sind zum Teil digitale Veranstaltungsformate oder eher unbekannte Veranstaltungsorte. Die Beispiele verdeutlichen das Konzept des Runden Tisches FrauenLeben in Ostfriesland: Aktuelle Themen werden aufgegriffen, historisch, kulturell und touristisch aufbereitet und aus gleichstellungsrelevanter Perspektive der Öffentlichkeit präsentiert. Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Anmeldung zu den Veranstaltungen unbedingt erforderlich. Es können sich jederzeit aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens Änderungen ergeben. Deshalb: Bitte vorab im Internet oder bei den Veranstalterinnen informieren! Der Lebendige FrauenKalender 2022, der in einer Auflage von 3.300 Exemplaren in Ostfriesland, dem Landkreis Friesland bis nach Wilhelmshaven verteilt wird, ist kostenlos erhältlich und liegt in vielen öffentlichen Einrichtungen, Volkshochschulen, Touristikbüros und der Ostfriesischen Landschaft ab sofort aus. Informieren können sich Interessierte ebenfalls im Internet unter: www.emden.de/frauenlebeninostfriesland . Männer sind zu den Veranstaltungen natürlich ebenfalls herzlich willkommen. Für weitere Auskünfte steht die AG Kalender des Runden Tisches „FrauenLeben in Ostfriesland“ gerne zur Verfügung. Anja Zimmermann, Gleichstellungsbeauftragte Gemeinde Moormerland, Tel. 04954-801207, E-Mail: a.zimmermann@moormerland.de Frauke Jelden, Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Aurich, Tel. 04941-161660, E-Mail: fjelden@landkreis-aurich.de Elke Rohlfs-Jacob, Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Friesland, Tel. 04461-9196161, E-Mail: e.rohlfs-jacob@friesland.de Lebendiger FrauenKalender 2022
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Lebendiger FrauenKalender 2023
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20.01.2023 Der „Lebendige FrauenKalender“ erscheint 2023 bereits zum sechsten Mal. Die Veranstalterinnen vom Runden Tisch „FrauenLeben in Ostfriesland“ haben für 2023 wieder ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm zusammengestellt. Die Veranstaltungen finden an unterschiedlichen Orten auf der Ostfriesischen Halbinsel statt. In jedem Monat gibt es eine Veranstaltung, die das Wirken historisch bedeutsamer Frauen oder eines aktuellen Frauenthemas in den Mittelpunkt rückt. Das Programm umfasst u. a. neben Vorträgen, Ausstellungen und Führungen eine Radtour, ein Schauspiel und ein Kabarett. Im Rahmen der Gezeitenkonzerte der Ostfriesischen Landschaft spielt das Trio Orleon "Beethovens Töchter". Der Lebendige FrauenKalender 2023, der in Ostfriesland, dem Landkreis Friesland bis nach Wilhelmshaven verteilt wird, ist kostenlos erhältlich und liegt in vielen öffentlichen Einrichtungen, Volkshochschulen, Touristikbüros und der Ostfriesischen Landschaft aus. Lebendiger FrauenKalender 2023 [PDF] Lebendiger FrauenKalender 2023
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Lebendiger FrauenKalender 2024
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14.12.2023 - Der Runde Tisch „FrauenLeben in Ostfriesland“ feiert 2024 sein zehnjähriges Bestehen. Er wurde 2014 in Aurich gegründet und besteht aus den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Region sowie der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule Emden/Leer. Dieses besondere Jubiläum spiegelt sich im Jahresprogramm des Lebendigen FrauenKalenders 2024 mit einer digitalen Jubiläumsveranstaltung am 25. April wider. Seit zehn Jahren stehen starke Frauen auf der ostfriesischen Halbinsel im Mittelpunkt der Arbeit des Runden Tisches. Wie vielfältig dieses Frauenleben in Ostfriesland ist, soll an dem Abend unter Beweis gestellt werden. Auch sonst ist Vielfalt ein Erkennungsmerkmal des Lebendigen Frauenkalenders. In jedem Monat gibt es eine Veranstaltung, die das Wirken historisch bedeutsamer Frauen oder ein aktuelles Frauenthema in den Mittelpunkt rückt. Ob als Vortrag, Konzert, Ausstellung oder Führung wird jeweils ein interessantes und gleichstellungsrelevantes Thema aufgegriffen, um Frauen und ihr Leben auf der ostfriesischen Halbinsel näher kennenzulernen. Aus organisatorischen Gründen ist für viele Angebote eine Anmeldung erforderlich. Deshalb werden Interessierte gebeten, sich vorab im Internet oder bei den Veranstalterinnen zu informieren. Der Lebendige FrauenKalender 2024 ist kostenlos erhältlich und liegt in Ostfriesland, dem Landkreis Friesland und der Stadt Wilhelmshaven in vielen öffentlichen Einrichtungen, den Volkshochschulen und den Touristikbüros etc. ab sofort aus. Lebendiger FrauenKalender 2024 [PDF] Lebendiger FrauenKalender 2024
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Schul- und Bildungswesen
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2019
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Die Satzung Nr. 58 (Briesestraße) mit der Begründung wird im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten (Mo – Mi) von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 01.02.2019 tritt diese Satzung in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html wird hingewiesen. Aurich, den 29.01.2019 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Der Bebauungsplan mit seiner Begründung wird im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 23.11.2018 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt. Aurich, den 20.11.2018 Der Bürgermeister Windhorst
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