Erarbeitung eines Nachnutzungskonzeptes
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Die Entwicklung der ehemaligen Blücher-Kaserne ist eines der zentralen Stadtentwicklungsthemen in Aurich. Die zentrale Zielsetzung ist, ein schlüssiges Nachnutzungskonzept zu erarbeiten, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger Aurichs mit Ihren Ideen wiederfinden. Mit der Auftaktveranstaltung am 02. April 2014 im Ostfrieslandhaus begann der offizielle Startschuss für den Bürgerbeteiligungsprozess. Bereits an diesem Abend wurde eine Vielzahl an Ideen und Projektvorschlägen für die zukünftige Nutzung des Kasernengeländes entwickelt und diskutiert. Das Ergebnisprotokoll der Auftaktveranstaltung sowie eine Karte von Maßnahmenvorschlägen können Sie hier einsehen: Ergebnisprotokoll der Auftaktveranstaltung Karte von Maßnahmenvorschlägen Im weiteren Prozess gingen über die E-Mail-Adresse und dem im Rathaus installierten Briefkasten weitere Nutzungsvorschläge ein. Darüber hinaus kamen am ersten Besichtigungstag (16. Mai 2014) zahlreiche Projektideen durch Bürgerinnen und Bürger zusammen. Ein Zwischenergebnis der gesammelten Ideen wurde in einer öffentlichen Arbeitsgruppensitzung den Mitgliedern am 04. Juni 2014 im Rathaus der Stadt Aurich vorgestellt. Ein weiterer Besichtigungstag fand am 26. September 2014 statt. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wurden am 27.04.2015 die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses und die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen vorgestellt: Ideen und Vorschläge für den Bürgerbeteiligungsprozess Nutzungskonzept - Variante 1 - Nutzungskonzept - Variante 2 - Erarbeitung eines Nachnutzungskonzeptes
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Stadtentwicklung
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Einzelhandelskonzept
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Der Rat der Stadt Aurich hat am 16.06.2016 das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Grundlage des Einzelhandelskonzeptes bilden umfangreiche Strukturdatenerhebungen und empirische Untersuchungen des Einzelhandels im Stadtgebiet Aurich. Die Ergebnisse sind detailliert im Einzelhandelskonzept dargelegt. Im Rahmen des Konzepts wurden Leitlinien für die mittelfristige Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet Aurich entwickelt. Wesentliche Zielsetzungen der künftigen Einzelhandelsentwicklung betreffen die Weiterentwicklung, insbesondere des großflächigen Einzelhandels, in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt. Der zentrale Versorgungsbereich im planungsrechtlichen Sinn ist der Innenstadtbereich Aurichs. Darüber hinaus sind im Stadtgebiet Aurich die Versorgungsschwerpunkte Aurich-Süd und Aurich-West angesiedelt. Bei diesen Versorgungsschwerpunkten handelt es sich um Fachmarktzentren mit hoher Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit Einzelhandelsgütern. Die Fachmarktzentren weisen jedoch nicht den erforderlichen Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiemix auf, der planungsrechtlich für zentrale Versorgungsbereiche erforderlich ist. Insbesondere durch die Novellierung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) 2017 wurden neue Rahmenbedingungen und Bewertungsgrundlagen für die Einzelhandelsentwicklung eingeführt. Dabei wurden vor allem die Regelungen zu großflächigen Einzelhandelsprojekten und mögliche Ausnahmeregelungen im Rahmen der LROP Änderung 2017 angepasst. Die Teilfortschreibung dient der Ergänzung des bestehenden Einzelhandelskonzepts 2015 hinsichtlich der Beurteilung der Nahversorgungsstandorte und greift damit die möglichen Ausnahmeregelungen im Rahmen des LROP auf.
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Berichtszeitraum 2019 - 2021
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Bericht des Bürgermeisters und der Gleichstellungsbeauftragten über Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Stadt Aurich (§ 9 NKomVG): Berichtszeitraum 2019 - 2021 [PDF] Präsentation Gleichstellungsbericht Berichtszeitraum 2019 - 2021 [PDF] Berichtszeitraum 2019 - 2021
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Stadtführungen mit der Stadtführervereinigung
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Gruppenangebote Führungen für Gruppen werden ganzjährig nach vorheriger Vereinbarung angeboten. Zusätzlich können Busbegleitungen durch die hiesige Region ganzjährig gebucht werden. Entdecken Sie auch die weiteren Angebote! mehrlink
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Stadtführungen mit der Stadtführervereinigung
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Treffpunkt:|Verkehrsverein/ZOB, Norderstraße 32, 26603 Aurich Dauer:|ca. 1,5 Stunden Preis:|pro Person: 5,00 Euro
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Aktuelle Nachweise über den Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII, dem Wohngeldgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz Soweit keine der o. g. Leistungen bezogen werden, sind dem Antrag folgende Nachweise beizufügen : Ein lückenloser Nachweis des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate für alle im Haushalt des Antragstellers lebenden Personen Der Einkommensbescheid bei Einkünften aus selbständiger Arbeit Nachweis über den Bezug von ALG I Bei sog. Zählkindern ist ein Kindergeldbescheid vorzulegen Nachweis über den Bezug von Unterhalt/ Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Aktueller Rentenbescheid/ letzte Rentenerhöhungsmitteilung Nachweis über die Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung Nachweis über Einkünfte aus Kapitalvermögen Sonstige Einkünfte Zusätzlich ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich. Welche Unterlagen werden benötigt?
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