Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
Information
Der Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht und den Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 06.02.2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 28.01.2026 Der Bürgermeister Feddermann
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
Information
Ergebnis anzeigen
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Information
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 18.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
Information
Ergebnis anzeigen
Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
Information
Ergebnis anzeigen
Gewerbe- und Industriegebiete
Information
Aurich hat in den letzten 20 Jahren eine rasante Entwicklung erlebt. In diesem Zeitraum sind rund 10.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstanden. Neben der Windenergie gibt es heute einen vielfältigen Branchenmix, der sich in einer Reihe von neuen Gewerbe- und Industriegebieten entwickelt hat. Insbesondere wurden die Gebiete Aurich-Nord (Sandhorst/Tannenhausen), Aurich-Süd (Schirum) und Aurich-Middels laufend weiterentwickelt, die alle über eine gute verkehrliche Anbindung verfügen. Weitere Informationen finden Sie unter www.regisonline.de Gewerbe- und Industriegebiete
Ergebnis anzeigen
Gewerbe- und Industriegebiete
Information
Ergebnis anzeigen
Informationen
Information
Stadt Aurich Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Ihr Ansprechpartner: Herr Reinecke Tel.-Nr. (0 49 41) 12 - 12 30 Email: wirtschaft@stadt.aurich.de Informationen
Ergebnis anzeigen
Frei Gewerbeflächen
Information
Frei Gewerbeflächen
Ergebnis anzeigen