Bundestagswahl 2025
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secondary Zu den Wahlergebnissen der Bundestagswahl https://votemanager.kdo.de/20250223/03452001/praesentation/index.html _blank 1 fal fa-arrow-up-right-from-square 1 0 right 1 0 start 0
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Ergebnisse der Bundestagswahl
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Die Ergebnisse der Bundestagswahl in der Stadt Aurich können unter folgendem Link abgerufen werden: Ergebnisse der Bundestagswahl
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Bundestagswahl
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Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Der Deutsche Bundestag setzt sich aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden, zusammen. Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag fand als vorgezogene Neuwahl am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt. Bundestagswahl
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Bürgerbeteiligung Hafenplatz
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Bürgerbeteiligung Hafenplatz
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Treffpunkt für alle Generationen
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Die Einrichtung ist ein Treffpunkt für alle Generationen: Ein Ort der Begegnung und des Austausches – von Mensch zu Mensch. Gesellschaftliche Herausforderungen wie der demografische Wandel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft stellen sich auch uns als Bürgern der Stadt Aurich. Daraus resultiert eine große soziale Aufgabe, die nur gemeinschaftlich – das heißt, nur von allen Menschen einer Stadt zusammen – gelöst werden kann. Das Familienzentrum Aurich bietet die Rahmenbedingung für die Vernetzung und Bündelung von bürgerschaftlichem Engagement und professionellen Strukturen. Es stellt einen Ort der Begegnung, des Austausches, der Weiterbildung und der gegenseitigen Unterstützung dar. Jeder ist willkommen! Treffpunkt für alle Generationen
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
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Die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 06.02.2026 wird die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 28.01.2026 Der Bürgermeister Feddermann
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes „Langefeld / Nördlich Hohehan“ Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 18.09.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene 79. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 05.01.2026, Az. 3061/2025, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Geltungsbereich der 79. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
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