Die Stadt Aurich weist auf die Anmeldepflicht für das Abbrennen von Osterfeuern hin. Anmeldungen im Stadtgebiet Aurich können bis zum 31.03.2026 über ein Online-Formular auf dem Service Portal „OpenRathaus“ unter www.openrathaus.aurich.de/dienstleistungen (Anmeldung eines Brauchtums-feuers) vorgenommen werden.
Hier geht´s direkt zur Online-Anmeldung:
https://openrathaus.aurich.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1100/show
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Osterfeuer nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden dürfen. In einem ebenfalls im Serviceportal „OpenRathaus“ abrufbaren Merkblatt sind die Voraussetzungen für das Abbrennen von Osterfeuern aufgeführt. Verstöße gegen die abfall-, ordnungs- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden.
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