Ausschreibungen
Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken im Bereich der Altstadt Aurich
Die Stadt Aurich beabsichtigt die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken im Bereich der Altstadt Aurich mit dem Ziel einer städtebaulichen und gestalterischen Aufwertung und sucht Investoren, die an diesen Zielen mitwirken. Es handelt sich um das bebaute Grundstück Osterstraße 28/30, um das mit einem Baudenkmal bebaute Grundstück Osterstraße 32 und die Grundstücke Osterstraße 34 und 36. Die Gebäude Osterstraße 34 und 36 werden durch die Stadt abgerissen.
Das Gebäude Osterstraße 28 wurde ca. 1955 und das Gebäude Osterstraße 30 ca. 1906 errichtet. Beide Gebäude wurden ca. 1982 um das Hinterhaus erweitert und das Gesamtgebäude wurde bis in die 1990er als Möbelhaus genutzt. Das Gebäude ist teilw. unterkellert mit Erdgeschoss, erstem und zweitem Obergeschoss (teilw.) Bis auf die Kellerräume wurde das Gebäude bis heute genutzt. Das Vorderhaus des Gebäudes Osterstraße 30 ist kein Baudenkmal, aber mit dem geschweiften Schildgiebel von städtebaulicher und baukultureller Bedeutung und zwingend zu erhalten. Ein Gutachten über den Verkehrswert liegt vor. Das teils zweigeschossige Gebäude Osterstraße 32 steht bis zu einer Gebäudetiefe von 10,62m unter Denkmalschutz. Der eingeschossige Anbau kann abgerissen werden. Das Gebäude steht seit geraumer Zeit leer. Ein Gutachten über den Verkehrswert liegt vor. Die Grundstücke sind nur zusammen veräußerbar.
Interessenten haben ein unverbindliches Kaufangebot mit Angabe des Nutzungskonzeptes abzugeben.
Öffentliche Ausschreibungen
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ex-post-Transparenz
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind bei Bauaufträgen nach der VOB/A im Anschluss an durchgeführte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Freihändigen Vergaben vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz auf geeignete Weise (z. B. auf Internetportalen) zu veröffentlichen, sofern das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer einen Wert von 25.000,- Euro (bei Beschränkten Ausschreibungen) bzw. 15.000,- Euro (bei Freihändigen Vergaben) übersteigt:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
- gewähltes Vergabeverfahren
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Name des beauftragten Unternehmens
Bei Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A hat der Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder seiner Internetseite zu informieren.
Die der Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A unterliegenden Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Aurich finden Sie hier:
Kontakt
Stadt Aurich
Zentrale Vergabestelle
Technisches Rathaus
Leerer Landstraße 5-9
26603 Aurich
E-Mail: vergabestelle@stadt.aurich.de