Bekanntmachungen

Sitzungstermine

Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister

Bekanntmachung

 

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales

 

Termin:

Mittwoch, 18.06.2025, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 10.06.2025
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben der Verwaltung
 7.DRK Übernachtungsheim Zingelstraße
Vorlage: 25/129
 8.Anfragen an die Verwaltung
 9.Einwohnerfragestunde
 10.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

 

Öffentliche Bekanntmachungen

Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Wiesens

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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 395 „Nördlich Thiel“ und die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.05.2025 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 395 „Nördlich Thiel“ und der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Das grundlegende Planungsziel ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Middels.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 395 „Nördlich Thiel“ und der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum 


vom 26.05.2025 bis einschließlich 04.07.2025


im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.  Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 395 „Nördlich Thiel“ und der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 395

 

 

 

Geltungsbereich der 72. Änderung Flächennutzungsplan



Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 395
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 395_
- Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 395 und zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Planzeichnung Anbindung an die K 122 (Westerlooger Straße)
- Oberflächenentwässerungskonzept
- Städtebauliches Konzept
- Schalltechnische Stellungnahme

Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 395 mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung von 2025 zu 
  Bodenversiegelung, Regenwasserrückhaltung und –versickerung, Baumerhaltung, Lärmschutz und 
  Dacheindeckung,
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 395 von 2025 zu Bodenversiegelung, 
  Regenwasserrückhaltung/-versickerung, Trinkwassergewinnung, Bodenschutz, Lärmbelastungen, Biotoptypen 
  und Externausgleich in Georgsfeld,
- Oberflächenentwässerungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 395 von 2025,
- Schalltechnische Stellungnahme zum BPL 395 von 2024,
- Umweltbericht zur 72. Änderung Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan Nr. 395 von 2025 zu Plaggenesch, 
  Bodenversiegelung, Grundwasserneubildung, Wallhecken, Baumschutz, Eingriffsvermeidung, Artenschutz, 
  Biotoptypen, Externausgleich in Georgsfeld und Regenwasserrückhaltung/-versickerung,
- Bestandsplan Biotoptypen Anlage 1 zum Umweltbericht von 2021,
- Zwei Klimabaumartenlisten Anlage 2 zum Umweltbericht von 2024,
- Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor Anlage 3 zum Umweltbericht von 2015

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehe zur Einsicht zur Einsicht zur Verfügung:
- Stellungnahme des Landkreises Aurich zur Flächennutzungsplanänderung von 2025,
- Stellungnahme des Landkreises Aurich zum Bebauungsplan von 2025,
- Stellungnahme des NLWKN Aurich von 2025,
- Stellungnahme des LBEG Hannover von 2025,
- Stellungnahme des OOWV Brake von 2025,
- Stellungnahme der Sielacht Harlingerland Esens von 2025,
- Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft von 2025

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. 

Aurich, den 14.05.2025
Der Bürgermeister

Feddermann

Ankündigung von Vorarbeiten gemäß § 44 ENWG

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Aurich, Stadt

Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2

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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sandabbau“ im Stadtgebiet

Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sandabbau“ im Stadtgebiet beschlossen. 

Das grundlegende Planungsziel ist die städtebauliche Steuerung des Sandabbaues für eine mittel- bis langfristige Absicherung der Ziele der Stadtentwicklung. 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist der Vorentwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum

vom 12.05.2025 bis einschließlich 18.06.2025

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.  Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Der Geltungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in den nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. 

Geltungsbereiche der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes

  

 

  

 

   

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:
- Planzeichnung zum Vorentwurf zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Vorentwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Standortkonzept zur planerischen Steuerung des Rohstoffabbaus von Sanden und Kiessanden – 
  Erläuterungsbericht von April 2021
- Anhänge zum Standortkonzept: 
   - Karte 1a harte Tabuzonen – Siedlung und Flächennutzung
   - Karte 1b harte Tabuzonen – Infrastruktur
   - Karte 1c harte Tabuzonen – Natur und Landschaft
   - Karte 1d harte Tabuzonen – Raumordnung und Regionalplanung
   - Karte 1e harte Tabuzonen – Gesamtdarstellung
   - Karte 2a weiche Tabuzonen – Siedlung und Flächennutzung
   - Karte 2b weiche Tabuzonen – Infrastruktur
   - Karte 2c weiche Tabuzonen – Natur und Landschaft
   - Karte 2d weiche Tabuzonen – Raumordnung, Regionalplanung und weitere pauschale Steuerungskriterien 
   - Karte 2e weiche Tabuzonen – Gesamtdarstellung
   - Karte 3: nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen verbleibende Potenzialflächen
   - Karte 4: ausgewählte Belange der Einzelfallbetrachtung
   - Karte 5: zusammenfassende Bewertung der Potenzialflächen
- Anlage 1 zum Standortkonzept: Ermittlung Abbaumengen Restvolumen bestehender Bodenabbaustätten 
  Standortkonzept Sandabbau –Stadt Aurich
- Anlage 2 zum Standortkonzept: Sandabbau Pfalzdorfer Moorstraße
- Ermittlung Abbaumengen Standortkonzept Sandabbau 

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. 

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. 

Aurich, den 05.05.2025
Der Bürgermeister 

Feddermann

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und 81. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 06.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das grundlegende Planungsziel ist die Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) in den Ortsteilen Extum und Walle. 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sind die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum

vom 12.05.2025 bis einschließlich 18.06.2025

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.  Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt. 

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 401

Geltungsbereich 81. Änderung Flächennutzungsplan

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:

- Planzeichnung zum Vorentwurf zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Vorentwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 401
- Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 401
- Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 401 und zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Naturschutzfachliche Bestandsaufnahme der Fledermausfauna
- Bericht zur Brut- und Gastvogelkartierung
- Brutvogelerfassung 2021
- Gastvogelerfassung 2021
- Rastvogelauswertung Frühjahr 2021

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. 

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. 

Aurich, den 05.05.2025
Der Bürgermeister 

Feddermann

Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich

Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 399 „Langefeld/Nördlich Hohehan“ und die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.05.2025 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ und der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Das grundlegende Planungsziel ist die Erweiterung eines Wohnbaugebietes. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 399 „Langefeld/Nördlich Hohehan“ und der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum 

vom 12.05.2025 bis einschließlich 18.06.2025

im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, 2. OG, FD Planung eingesehen werden.  Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 399 „Langefeld / Nördlich Hohehan“ und der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.


Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 399

 

Geltungsbereich der 79. Änderung Flächennutzungsplan

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Entwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 399
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 399
- Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 399 und zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Oberflächenentwässerungskonzept
- Biotoptypenkartierung

Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 399 mit örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung von 2025 zu Bodenversiegelung, Regenwasserrückhaltung/–versickerung, Baumerhaltung, Trinkwassergewinnung, Außenwandziegeln und Dacheindeckung,
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 399 von 2025 zu Bodenversiegelung, Regenwasserrückhaltung/-versickerung, Trinkwassergewinnung, Bodenschutz, Außenwandziegeln und Dacheindeckung,
- Oberflächenentwässerungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 399 von 2024,
- Umweltbericht zur 79. Änderung Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan Nr. 399 von 2025 zu Artenschutz, Bodenversiegelung, Grundwasserneubildung, Baumerhaltung, Eingriffsvermeidung, Biotoptypen, Externausgleich in Georgsfeld und Regenwasserrückhaltung/-versickerung,
- Bestandsplan Biotoptypen Anlage 1 zum Umweltbericht von Juni 2024

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehe zur Einsicht zur Einsicht zur Verfügung:
- Stellungnahme des Landkreises Aurich zur Flächennutzungsplanänderung von 2025,
- Stellungnahme des Landkreises Aurich zum Bebauungsplan von 2025,
- Stellungnahme des Nieders. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz Aurich von 2024,
- Stellungnahme des OOWV Brake von 2024,
- Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2025,
- Pflege- und Entwicklungsplan Georgsfelder Moor von 2015

Schutzgebiete und Schutzobjekte im Bereich möglicher Umweltauswirkungen der Planung:
- Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 1 NNatSchG: 1 größerer Laubbaum mit Schutz nach der städtischen Baumschutzsatzung.

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Rathaus der Stadt Aurich, Raum 232, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. 

Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. 

Aurich, den 06.05.2025
Der Bürgermeister 

Feddermann

Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.

Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.

Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.

                                                                                                                                                                                                                Aurich, 25.03.2025

Stadt Aurich
Der Bürgermeister


 

Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft 



Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Das freie Laufenlassen von Hunden ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. In diesem Zeitraum ist die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der das Wild sowie die sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigung besonders zu schützen sind.

Ausnahmen gibt es für Jagdhunde, Rettungs- oder Hütehunde, Hunde der Polizei und der Bundespolizei oder des Zolls, wenn sich diese Hunde im Einsatz befinden. Eine Ausnahme gilt ferner für ausgebildete Blindenführhunde.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Leinenpflicht mit einer Geldbuße geahndet werden.

für die Ladekabeltrasse der Offshore-Projekte BalWin4 & LanWin1

Vorbereitende Maßnahmen - Baugrundhauptuntersuchung für die Landkabeltrasse der Netzanschlusssysteme BalWin4 & LanWin1

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öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales

 

Termin:

Mittwoch, 18.06.2025, 17:00 Uhr

 

Ort:

Ratssaal des Rathauses

 Tagesordnung:

 1.Eröffnung der Sitzung
 2.Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
 3.Genehmigung des Protokolls vom 10.06.2025
 4.Feststellung der Tagesordnung
 5.Einwohnerfragestunde
 6.Kenntnisgaben der Verwaltung
 7.DRK Übernachtungsheim Zingelstraße
Vorlage: 25/129
 8.Anfragen an die Verwaltung
 9.Einwohnerfragestunde
 10.Schließung der Sitzung

Im Auftrage

gez. Friedrichs

 

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