Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen
Erneute Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 143 „Ellernfeld“
Der Rat der Stadt Aurich hat am 09.07.2015 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 143 „Ellernfeld“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Begründung als Satzung beschlossen.
Die Ausfertigung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 143 „Ellernfeld“ hat vor seiner Bekanntmachung zu erfolgen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 143 „Ellernfeld“ im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB hiermit erneut bekannt gemacht. Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 143 „Ellernfeld“ wird damit rückwirkend zum 11.03.2016 in Kraft gesetzt.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 143 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend,
wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 12.12.2025 tritt die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 143 „Ellernfeld“ rückwirkend in Kraft.
Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2025.html wird hingewiesen.
Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht.
Aurich, den 27.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 395 „Nördlich Thiel“
Der Rat der Stadt Aurich hat am 18.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 395 „Nördlich Thiel“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 395 „Nördlich Thiel“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 395 „Nördlich Thiel“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung, dem Umweltbericht und den Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit.
Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2025.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 12.12.2025 tritt der Bebauungsplan Nr. 395 „Nördlich Thiel“ in Kraft.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen.
Aurich, den 01.12.2025
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich Thiel“
Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 18.09.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene 72. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 18.11.2025, Az. 142/2025, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Der Geltungsbereich der 72. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 - 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit.
Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2025.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 12.12.2025 wird die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen.
Aurich, den 01.12.2025
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung
Am 18.12.2025 findet um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Walle eine Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Walle statt. Auf die Einladung im Aushang des Rathauses weise ich hin.
Aurich, 03.12.2025
Stadt Aurich
Der Bürgermeister
Im Auftrage
Berends
Die Stadt Aurich weist auf die bestehende Streu- und Räumpflicht der Haus- und Grundstückseigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Aurich hin.
Mehr erfahrenBekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung zum Bebauungsplan PO 11/N „Egelser Straße/Popenser Straße/Husteder Weg“
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans PO 11/N „Egelser Straße/Popenser Straße/Husteder Weg“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und Hinweisen einschließlich der Begründung beschlossen.
Die Stadt Aurich beabsichtigt, für das obengenannte Plangebiet das bestehende städtebauliche Erfordernis einer Nahverdichtung in Form einer rückwärtigen Bebauung der Grundstücke zu schaffen. Hierfür sollen die städtebaulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass sich zukünftige Bauvorhaben in die bestehende Struktur und die Charakteristik des Ortes einfügen. Die Baugrenzen werden dafür so angepasst, dass das Nachverdichtungspotential auf den Grundstücken vollständig ausgeschöpft werden kann. Im westlichen Teil des Plangebiets ist eine Überplanung des kleinen Waldstücks mit Wohnbebauung vorgesehen. Als Kompensation für die Waldfläche wird eine entsprechende Ausgleichsmaßnahme in Spekendorf textlich festgesetzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes PO 11/N wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Es wurde eine Umweltprüfungs-Vorprüfung gem. § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt, wonach keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes PO 11/N „Egelser Straße/Popenser Straße/Husteder Weg“ in dem Zeitraum
vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. PO 11/N „Egelser Straße/Popenser Straße/Husteder Weg“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich des Bebauungsplans PO 11/N
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Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. PO 11/N mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und
örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans PO 11/N nebst Umweltprüfungs-Vorprüfung
- Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplans Nr. PO 11/N
- Erläuterungsbericht des Entwässerungskonzeptes im Entwurf mit Anlagen
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 06.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 396 „Bestattungswald Popens“ und die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 396 „Bestattungswald Popens“ und die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Stadt Aurich beabsichtigt, den zunehmenden Wunsch nach Bestattungsmöglichkeiten in einem Bestattungswald nachzukommen. Um geeignete Flächen zu finden, hat die Stadt Aurich verschiedene bestehende Waldflächen im Stadtgebiet Aurichs in Augenschein genommen. Als geeignete Fläche für die Ausweisung eines Bestattungswaldes kristallisierten sich die Flächen des Popenser Gehölzes heraus.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 396 „Bestattungswald Popens“ und der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Zeitraum
vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 –12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 396 „Bestattungswald Popens“ und der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 396
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Geltungsbereich 74. Änderung Flächennutzungsplan
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Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 396
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 396
- Umweltbericht
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Bodengutachten
- Brutvogelkartierung mit Anlagen
- Fledermauskartierung mit Anlagen
Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Begründung zum Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Brutvögeln, Fledermäusen,
Gehölzpflege, Trinkwasserschutz und Bodenschutz von 2025
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 396 zu Grundwasserschutz und Flächenbefestigungen
von 2025
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 396 mit Brutvögeln, Fledermäusen, Gehölzpflege,
Trinkwasserschutz und Bodenschutz von 2025
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 396 und zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes mit
Brutvögeln, Fledermäusen, Gehölzpflege, Trinkwasserschutz und Bodenschutz von 2025
- Bodengutachten mit Grundwasserstandsmessung von 2024
- Brutvogelkartierung mit Anlagen von 2025
- Fledermauskartierung mit Anlagen von 2025
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:
- Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten Forstamt Neuenburg von 2024
- Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2024
- Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2024
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Aurich von 2024
- Stellungnahme der Entwässerungsverbandes Aurich von 2024
- Stellungnahme der Jägerschaft Aurich von 2024
Folgende Schutzgebiete sind betroffen:
- Landschaftsschutzgebiet LSG AUR 9 „Popenser Gehölz und Umgebung“ nach § 26 BNatSchG und § 19
NNatSchG im gesamten Plangebiet.
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 10.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Stadt Aurich beabsichtigt, die geplante FFPV Anlage an diesem Standort zu errichten, da die Fläche aufgrund der bereits bestehenden Windkraft- und Photovoltaikanlagen sowie der vorhandenen Netzinfrastruktur gut für die nachhaltige Energieerzeugung geeignet ist.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Zeitraum
vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 –12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr. 401 „Erneuerbare Energien, im Extumer Moor“ und der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 401
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Geltungsbereich 81. Änderung Flächennutzungsplan
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Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 401
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 401
- Umweltbericht
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Kurzbericht zur Brutvogelkartierung im Frühjahr 2025
- Plan: Nachkartierung von Brutvögeln im Frühjahr 2025
- Bericht zur Brut- und Gastvogelkartierung
- Plan: Brutvogelerfassung 2021
- Plan: Gastvogelerfassung 2021
- Rastvogelauswertung Frühjahr 2021
- Bestandserfassung Fledermäuse
- Blendgutachten
Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Begründung zum Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes zu Extensivgrünland und Bodenschutz von
2025
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 401 zu Ausgleichsmaßnahmen, Wallheckenschutz,
Gehölzpflanzungen und Extensivgrünland von 2025
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 401 zu Blendwirkungen, Bodenversiegung,
Ausgleichsmaßnahmen, Wallheckenschutz, Gehölzpflanzungen und Extensivgrünland von 2025
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 401 und zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes zu
Bodenversiegelung, Ausgleichsmaßnahmen, Brutvögeln, Fledermäusen, Wallheckenschutz, Gehölzpflanzungen,
Landschaftsbild, Extensivgrünland und Bodenschutz von 2025
- Brut- und Gastvogelkartierung mit Anlagen von 2021
- Wiesenvogelkartierung mit Anlagen von 2025
- Blendgutachten zu Photovoltaik-Modulen von 2025
- Fledermauskartierung mit Anlagen von 2021
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:
- Stellungnahme Bürgerin 1 von 2025
- Stellungnahme Bürgerin 2 von 2025
- Stellungnahme Bürger 1 von 2025
- Stellungnahme Bürger 1 Bürger 2 Bürger 3 Bürger 4 Bürgerin 6 von 2025
- Stellungnahme Bürgerin 3 von 2025
- Stellungnahme Bürgerin 4 von 2025
- Stellungnahme Bürgerin 5 von 2025
- Stellungnahme Jagdgenossenschaft Extum von 2025
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau Energie und Geologie von 2025
- Stellungnahme des Landkreises Aurich von 2025
- Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2025
- Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes Emden von 2025
- Stellungnahme der Ersten Entwässerungsverbandes Emden von 2025
- Stellungnahme der Jägerschaft Aurich von 2025
Folgende Schutzgebiete sind betroffen:
- Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 22 Absatz 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz: ca. 620 m
Wallhecken im Plangebiet
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 10.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sandabbau“ im Stadtgebiet
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 03.11.2025 die Auslegung der 55. Flächennutzungsplanänderung „Sandabbau“ im Stadtgebiet beschlossen.
Das grundlegende Planungsziel ist die städtebauliche Steuerung des Sandabbaues für eine mittel- bis langfristige Absicherung der Ziele der Stadtentwicklung.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sandabbau“ im Stadtgebiet in dem Zeitraum
vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 –12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sandabbau“ im Stadtgebiet ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung sind, grau umrandet dargestellt. Die nicht als Sandabbau dargestellten Flächen im Stadtgebiet werden nach § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB vom Sandabbau ausgeschlossen.
Geltungsbereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Standortkonzept zur planerischen Steuerung des Rohstoffabbaus von Sanden und Kiessanden –
Erläuterungsbericht von April 2021
- Anlage 1 zum Standortkonzept: Ermittlung Abbaumengen – Restvolumen bestehender Bodenabbaustätten
- Anlage 2 zum Standortkonzept: Bodenuntersuchung Sandabbau Pfalzdorfer Moorstraße
- Anhänge zum Standortkonzept:
- Karte 1a harte Tabuzonen – Siedlung und Flächennutzung
- Karte 1b harte Tabuzonen – Infrastruktur
- Karte 1c harte Tabuzonen – Natur und Landschaft
- Karte 1d harte Tabuzonen – Raumordnung und Regionalplanung
- Karte 1e harte Tabuzonen – Gesamtdarstellung
- Karte 2a weiche Tabuzonen – Siedlung und Flächennutzung
- Karte 2b weiche Tabuzonen – Infrastruktur
- Karte 2c weiche Tabuzonen – Natur und Landschaft
- Karte 2d weiche Tabuzonen – Raumordnung, Regionalplanung und weitere pauschale
Steuerungskriterien
- Karte 2e weiche Tabuzonen – Gesamtdarstellung
- Karte 3: nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen verbleibende Potenzialflächen
- Karte 4: ausgewählte Belange der Einzelfallbetrachtung
- Karte 5: zusammenfassende Bewertung der Potenzialflächen
- Ermittlung Abbaumengen Standortkonzept Sandabbau
Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Begründung zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht zu
Grundwasserschutz, Verkehrslärm, Staubflug, Brut- und Gastvögeln und Sandlagerstätten sowie
Biotoptypenkartierungen der Sandabbauflächen von 2025
- Standortkonzept Erläuterungsbericht zu Grundwasserschutz, Schutzgebieten, Moorerhaltung, Lärmschutz
und Brut- und Gastvögeln von 2021
- Standortkonzept Karte 1c Natur und Landschaft harte Kriterien, Karte 2c Natur und Landschaft weiche
Kriterien und Karte 4 Belange der Einzelfallbetrachtung zu Schutzgebieten, Moorerhaltung und
Walderhaltung von 2021
- Standortkonzept Anlage 2 Bodenuntersuchung Sandabbau Pfalzdorfer Moorstraße von 2021
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:
- Gesamtstellungnahme des Landkreises Aurich von 2025
- Stellungnahme des Landkreises Aurich Untere Wasserbehörde von 2025
- Stellungnahme des NLWKN Aurich von 2025
- Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft von 2025
- Stellungnahme des Naturschutzbundes Aurich von 2025
- Stellungnahme des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes von 2025
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Aurich von 2025
- Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten Forstamt Neuenburg von 2025
- Stellungnahme der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Magdeburg von 2025
- Stellungnahme des Wasserstraßen- u. Schifffahrtsamts Ems-Nordsee Emden von 2025
Folgende Schutzgebiete sind betroffen:
- geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und § 22 Abs. 3 NNatSchG: Wallhecken auf den
Sandabbauflächen in Tannenhausen, Dietrichsfeld, Langefeld, Middels, Wiesens und Brockzetel
- Naturdenkmal ND AUR 121 „Heidemoor Brockzetel“ nach § 28 BNatSchG und § 21 NNatSchG: westlich
Landreiterweg
- Naturschutzgebiet NSG WE 257 „Kollrunger Moor“ nach § 23 BNatSchG und § 16 NNatSchG: Brockzetel
südlich Meerweg.
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 10.11.2025
Der Bürgermeister
Feddermann
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich, Stadt
BalWin1 und BalWin2
Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
Mehr erfahrenServiceportal
Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren