Die Stadt Aurich weist auf die Anmeldepflicht für das Abbrennen von Osterfeuern hin. Anmeldungen im Stadtgebiet Aurich können bis zum 31.03.2026 über ein Online-Formular auf dem Service Portal „OpenRathaus“ unter www.openrathaus.aurich.de/dienstleistungen (Anmeldung eines Brauchtums-feuers) vorgenommen werden.
Hier geht´s direkt zur Online-Anmeldung:
https://openrathaus.aurich.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1100/show
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Osterfeuer nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden dürfen. In einem ebenfalls im Serviceportal „OpenRathaus“ abrufbaren Merkblatt sind die Voraussetzungen für das Abbrennen von Osterfeuern aufgeführt. Verstöße gegen die abfall-, ordnungs- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden.
Bekanntmachungen
Sitzungstermine
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates Langefeld/Middels/Spekendorf | |
| Termin: | Mittwoch, 18.03.2026, 19:00 Uhr |
| Ort: | Vereinsheim in Spekendorf, Spekendorfer Straße 41, 26607 Aurich |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 18.02.2026 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| 6. | Kenntnisgaben |
| 7. | 55. Flächennutzungsplanänderung "Sandabbau" - Abwägungs- und Feststellungsbeschluss - Vorlage: 26/018 |
| 8. | Straßenunterhaltung 2026 im Stadtgebiet Stadt Aurich -Vorlage: 26/034 |
| 9. | Dimmkonzept für die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Stadt Aurich Vorlage: 26/037 |
| 10. | Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Middels III Vorlage: 26/048 |
| 11. | Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Middels II Vorlage: 26/049 |
| 12. | Termin für Straßen- und Wegebereisung |
| 13. | Teilnahme von Middelser Gruppen an das Auricher Stadtfest |
| 14. | Landpartie am 12. September in Middels-Westerloog. |
| 15. | Berichte, Wünsche, Anregungen |
| 16. | Anfragen an die Verwaltung |
| 17. | Einwohnerfragestunde |
| 18. | Schließung der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 08.12.2025 die Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ beschlossen.
Die Stadt Aurich beabsichtigt, am Standort Kreuzung Hasseburger Straße / Tannenbergstraße in unmittelbarer Nähe zum Auricher Hafen eine Fläche von circa 0,13 ha für die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen planungsrechtlich zu sichern.
Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 mit den mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum
vom 16.03.2026 bis einschließlich 22.04.2026
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 129/4
Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:
- Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129
- Begründung zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129
- Schalltechnische Stellungnahme
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Ebenso ist die Planung im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar.
Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung zum Bebauungsplan VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und die 84. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 23.02.2026 die Auslegung des Bebauungsplans VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und die 84. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Das grundlegende Planungsziel ist die Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPV) für die Ortsteile Georgsfeld und Tannenhausen. Die geplante FFPV Anlage soll an diesem Standort errichtet werden, da die Fläche aufgrund der bereits bestehenden Windkraftanlagen (Hybridpark) sowie der vorhandenen Netzinfrastruktur gut für die nachhaltige Energieerzeugung geeignet ist.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Zeitraum
vom 09.03.2026 bis einschließlich 15.04.2026
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 –12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich des Bebauungsplans VE 12
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Geltungsbereich 84. Änderung Flächennutzungsplan
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Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes VE 12
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes VE 12
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Erfassung Brutvögel und Biotoptypen
Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes zu Biotoptypen, Brutvögeln, Moorböden, Grundwasser, Landschaft, Waldflächen, Blendwirkungen und Gehölzpflanzungen von 2026
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VE12 zu Höhenbeschränkungen für PV-Module, Gehölz- und Röhrichtpflanzungen und Extensivgrünlandentwicklung mit örtlichen Bauvorschriften nach NBauO zu Einfriedungen und Leuchtwerbung von 2026
- Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VE12 zu Biotoptypen, Bodenversiegelung, Brutvögeln, Moorböden, Grundwasser, Landschaft, Waldflächen, Blendwirkungen, Gehölz- und Röhrichtpflanzungen, Extensivgrünlandentwicklung sowie Externausgleich Extensivgrünland für Kiebitze in Westerholt von 2026
- Brutvogelkartierung von 2013 und von 2025
- Biotoptypenkartierung von 2025
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:
- Stellungnahme vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Emden vom 06.10.2025
- Stellungnahme von PLEdoc vom 07.10.2025
- Stellungnahme von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 20.10.2025
- Stellungnahme von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 20.10.2025
- Stellungnahme vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen vom 24.10.2025
- Stellungnahme vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz vom 07.08.2025
- Stellungnahme vom OOWV vom 27.10.2025
- Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft vom 21.10.2025
- Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten vom 28.10.2025
- Stellungnahme des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 04.11.2025
- Stellungnahme des Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 05.11.2025
- Stellungnahmen vom Landkreis Aurich vom 04.11.2025
- Stellungnahme der ev.-luth. Kirchengemeinde Tannenhausen-Georgsfeld vom 05.11.2025
Folgende Schutzgebiete sind betroffen:
- Gesetzlich geschützter Biotop Naturnahes nährstoffreiches Stillgewässer nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 24 Absatz 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz: ca. 80 qm am Ostrand des Plangebietes
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 02.03.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Sandhorst Jagdgenossenschaftsversammlung
am 19.03.2026 um 20.00 Uhr
in der Reithalle de Buhr, Sandhorster Allee 35.
Tagesordnung: Hängt im Schaukasten der Stadt
Sandhorst
Jagdgenossenschaftsversammlung
Tagesordnung:
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Kassenbericht
3. Entlastung des Vorstandes
4. Jagdpachtverlängerung
5. Verschiedenes
Der Jagdvorstand
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und Betrieb der +/-525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und 2,
hier: Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis Raum Bösel, Planfeststellungsabschnitt 1
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich
BalWin1 und BalWin2
Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
Die Stadt Aurich weist auf die bestehende Streu- und Räumpflicht der Haus- und Grundstückseigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Aurich hin.
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Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren