Bekanntmachungen
Sitzungstermine
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates Brockzetel/Wiesens | |
| Termin: | Mittwoch, 29.04.2026, 19:00 Uhr |
| Ort: | Gaststätte "Zum Sandkrug", Egelser Straße 176, 26605 Aurich |
Vor der Sitzung findet eine Straßen- und Wegebereisung statt.
Treffpunkt: 17:00 Uhr, Gaststätte „Zum Sandkrug“, Egelser Straße 176, 26605 Aurich
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 11.03.2026 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung |
| 6. | Einwohnerfragestunde |
| 7. | Kenntnisgaben |
| 8. | Teil-Endwidmung Appelhofsweg in Wiesens |
| 9. | Beratung 1. Nachtragshaushalt 2026/2027 |
| 10. | Berichte, Wünsche, Anregungen |
| 11. | Anfragen an die Verwaltung |
| 12. | Einwohnerfragestunde |
| 13. | Schließung der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates Popens | |
| Termin: | Donnerstag, 07.05.2026, 19:00 Uhr |
| Ort: | Hotel "Waldquelle" (Clubraum), Egelser Straße 161, 26605 Aurich |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 02.04.2026 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung zur vorherigen Straßen- und Wegebereisung |
| 6. | Einwohnerfragestunde |
| 7. | Kenntnisgaben |
| 8. | Beratung 1. Nachtragshaushalt 2026/2027 |
| 9. | Berichte, Wünsche, Anregungen |
| 10. | Anfragen an die Verwaltung |
| 11. | Einwohnerfragestunde |
| 12. | Schließung der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Am 02.06.2026 findet um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Wiesens eine Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wiesens statt. Auf die Einladung im Aushang des Rathauses weise ich hin.
Aurich, 21.04.2026
Stadt Aurich
Der Bürgermeister
Im Auftrage
Berends
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Am Deepstück“ einschließlich der 37. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 13.04.2026 die Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Am Deepstück“ beschlossen.
Die Stadt Aurich überarbeitet alte, rechtsverbindliche Bebauungspläne im Stadtgebiet und der umliegenden Ortsteile. Innerhalb des Geltungsbereiches des bestehenden Bebauungsplanes sind fast ausschließlich allgemeine Wohngebiete in zweigeschossiger Bauweise festgesetzt worden. Entgegen der festgesetzten Ausnutzbarkeit ist im überwiegenden Teil des Plangebietes eine eingeschossige Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern entstanden. Die bereits bestehenden textlichen Festsetzungen lassen insgesamt bauliche Ausnutzungen zu, die sich aus städtebaulicher Sicht nicht in die vorhandenen Strukturen einfügen. Daher sollen die textlichen Festsetzungen überarbeitet werden, um die Einfügung zu ermöglichen.
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Satz 2 und Anlage 2 zum BauGB durchgeführt.
Die Vorprüfung des Einzelfalls wurde gem. 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt, wonach keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum
vom 27.04.2026 bis einschließlich 05.06.2026
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 55/3
Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:
- Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55
- Begründung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55
- Schalltechnische Stellungnahme
- Verkehrsgutachten
- Vorprüfung des Einzelfalls
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Ebenso ist die Planung im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar.
Aurich, den 14.04.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Stadt Aurich
Fachdienst Planung
Öffentliche Bekanntmachung
Umbenennung von Straßen
Der Ortsrat für den Bereich Schirum hat über die Straßenumbenennung in seiner Sitzung am 24.03.2026 abgestimmt und die in dem Plan dargestellte Straßenverkehrsfläche von „Kroglitzweg“ in
„Rußland“
umbenannt. Die Straße „Rußland“ erhält den bestehenden Straßenschlüssel 2068.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Hinweis:
Die Klage kann auch nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz vom 21.10.2011 (Nds. GVBI. S. 367), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.11.2015 (Nds. GVBI. S. 335), über das elektronische Gerichtspostfach erhoben werden.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bekanntmachungen.html wird hingewiesen.
Aurich, den 14.04.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Stadt Aurich
Fachdienst Planung
Bekanntmachung der Stadt Aurich
hier: Aufhebungsverfahren
Die Aufhebungen der Aufstellungsbeschlüsse nachfolgender Bauleitpläne werden hiermit bekannt gegeben.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat in seiner Sitzung am 13.04.2026 die Aufhebungen der Bauleitpläne
Nr. 1/3 Jann-Berghaus-Straße
Nr. 26A/1 Südlich Westgaster Weg
Nr. 26A/N Westgaster Weg/Berliner Ring/Kirchdorfer Straße
Nr. 26B/N Brandenburger Straße
Nr. 57A/2 Fischteichweg/Lüchtenburger Weg
Nr. 79/1 Finkenburgweg
Nr. 129/3 Großes Sett – Hafen
28. Änderung des Flächennutzungsplanes
31. Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen.
Die Geltungsbereiche sind den nachstehenden Lageplänen zu entnehmen. Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Die Aufhebung der Bauleitplanverfahren tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich in Kraft. Die Öffentlichkeit kann sich über die Aufhebung der Bauleitplanung informieren und die Unterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technische Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, Fachdienst Planung einsehen.
Die Aufhebungen sind im Internet unter: https://www.aurich.de/buergerinformation/bekanntmachungen.html sowie gem. § 4a Absatz 4 BauGB auch unter https://uvp.niedersachsen.de ab dem 24.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026 abrufbar.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses der Stadt Aurich und die Veröffentlichung im Amtsblatt am 24.04.2026 des Landkreises Aurich wird hingewiesen.
Aurich, den 14.04.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
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Geltungsbereiche
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| Bebauungsplan Nr. 1/3 „Jann-Berghaus-Straße“ | ||
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/3 wurde im Verwaltungsausschuss am 20.06.1994 beschlossen. Der konkrete Anlass der Aufstellung kann nicht mehr ermittelt werden, sodass der Bebauungsplan Nr. 1/3 aufzuheben ist. | ||
| Bebauungsplan Nr. 26A/1 „Südlich Westgaster Weg“ | ||
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 26A/1 wurde im Verwaltungsausschuss am 20.07.1999 beschlossen. Der Anlass für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26A ergab sich seinerzeit durch die bevorstehende Veräußerung einer relativ großen Teilfläche innerhalb des Geltungsbereichs. Durch die Überplanung des gesamten Geltungsbereichs durch den Bebauungsplan Nr. 26A/N ist somit der Bebauungsplan Nr. 26A/1 aufzuheben. | ||
| Bebauungsplan Nr. 26A/N „Westgaster Weg/Berliner Ring/Kirchdorfer Straße“ | ||
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 26A/N wurde im Verwaltungsausschuss am 11.06.2018 beschlossen. Der Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 26A/N war die Überplanung des gesamten Bereichs des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 26A/1 aus der Notwendigkeit heraus die bestehenden Festsetzungen zu aktualisieren, um eine Einfügung in die Bestandssituation sicherzustellen. Das Verfahren wurde nicht weitergeführt, sodass der Bebauungsplan aufzuheben ist. | ||
| Bebauungsplan Nr. 26B/N „Brandenburger Straße“ | ||
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 26B/N wurde am 16.01.2017 im Verwaltungsausschuss beschlossen. Der Anlass der Aufstellung war die Neuüberarbeitung des Bebauungsplans. Das Verfahren wurde nicht weitergeführt, sodass der Bebauungsplan aufzuheben ist. | ||
| Bebauungsplan Nr. 57A/2 „Fischteichweg/Lüchtenburger Weg“ | ||
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57A/2 wurde am 26.09.1994 im Verwaltungsausschuss beschlossen. Der Anlass der Aufstellung war eine mögliche ungewollte städtebauliche Entwicklung im Bereich des Fischteichweg/Lüchtenburger Weg. Um einer derartigen Entwicklung vorzubeugen, war eine Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erforderlich. Das Verfahren wurde nicht weitergeführt, sodass der Bebauungsplan aufzuheben ist. | ||
| Bebauungsplan Nr. 79/1 „Finkenburgweg“ | ||
| Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79/1 wurde am 23.02.1998 im Verwaltungsausschuss beschlossen. Der Anlass der Aufstellung war die Erweiterung des Gebäudes auf dem Grundstück „Finkenburgweg 9“ um drei Büros. Das Verfahren wurde nicht weitergeführt, sodass der Bebauungsplan aufzuheben ist. | ||
| Bebauungsplan Nr. 129/3 Großes Sett – Hafen | ||
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129/3 wurde am 11.09.2003 im Rat beschlossen. Der Anlass der Aufstellung war die geplante Teilaufstockung des Finanzamtes auf den Grundmauern des vorhandenen Gebäudes. Das Verfahren wurde nicht weitergeführt, sodass der Bebauungsplan aufzuheben ist. | ||
| 28. Änderung des Flächennutzungsplanes | ||
Die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 08.05.2008 im Verwaltungsausschuss beschlossen. Der Anlass der Aufstellung war die Erweiterung der am Dreekamp ansässigen Forschungseinrichtungen für erneuerbare Energien. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollte die planungsrechtliche Zulässigkeit der Bebauung einer landwirtschaftlich genutzten Weidefläche vorbereitet werden. Das Verfahren wurde nicht weitergeführt, sodass der Bebauungsplan aufzuheben ist. | ||
| 31. Änderung des Flächennutzungsplanes | ||
Die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 13.11.2008 im Rat beschlossen. Der Anlass der Aufstellung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Einzelhandelsflächen. Das Verfahren wurde nicht weitergeführt, sodass der Bebauungsplan aufzuheben ist. | ||
Stadt Aurich
Der Bürgermeister
Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft
Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Das freie Laufenlassen von Hunden ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. In diesem Zeitraum ist die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der das Wild sowie die sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigung besonders zu schützen sind.
Ausnahmen gibt es für Jagdhunde, Rettungs- oder Hütehunde, Hunde der Polizei und der Bundespolizei oder des Zolls, wenn sich diese Hunde im Einsatz befinden. Eine Ausnahme gilt ferner für ausgebildete Blindenführhunde.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Leinenpflicht mit einer Geldbuße geahndet werden.
Anmeldung
zur Einschulung der Schulanfänger
Schuljahr 2027 / 2028 in der Stadt Aurich
Schulanfänger
Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 geboren sind, werden von der zuständigen Grundschule schriftlich über die Anmelderegularien informiert. Die zur Anmeldung erforderlichen Formulare werden zugeschickt.
Die Rückgabe der Unterlagen hat in der Zeit vom 04.05. bis zum 29.05.2026 zu erfolgen. Kopien der Geburtsurkunde und des Impfausweises sind beizufügen. Die aus rechtlichen Gründen notwendige Vorlage der Originaldokumente wird zu gegebener Zeit von der jeweiligen Schule nachgefordert.
Für Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist bis zum 01.05.2026 gegenüber der Schule abzugeben.
Kinder, die ab dem 01.10.2021 geboren sind ("Kann-Kinder"), können erst im Februar 2027 angemeldet und zum Beginn des Schuljahres 2027/2028 aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.
Stadt Aurich / Ostfriesland, den 26.02.2026
Der Bürgermeister
Im Auftrage
-Weber-
Ankündigung von Vorarbeiten für Netzausbauvorhaben
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich
BalWin1 und BalWin2
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 298 „Osterstraße“ einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplans
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Aufgrund eines fehlerhaften Geltungsbereichs in der Bekanntmachung vom 18.09.2025 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits ausgelegten Planunterlagen inhaltlich nicht verändert wurden und die bisher eingegangen Stellungnahmen ihre Gültigkeit behalten.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.05.2025 die Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und Hinweisen mit der Begründung einschließlich der 35. Flächennutzungsplanberichtigung beschlossen.
Die Stadt Aurich beabsichtigt, die städtische Fläche des ursprünglich geplanten Parkhauses als öffentliche Parkfläche festzusetzen. Es werden ca. 45 ebenerdige, öffentliche Stellplätze nördlich des Georgswalls entstehen können. Eine weitere Planänderung betrifft das eingeschossige Speichergebäude südlich des Grundstückes Osterstraße 26. Dieses Gebäude ist als Baudenkmal zu erhalten und wird entsprechend festgesetzt. Da zusätzlich noch zwei Großbäume südwestlich des Speichergebäudes im Planänderungsverfahren als zu erhalten festgesetzt werden, wird die verkehrliche Erschließung des Plangebietes verändert.
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 „Osterstraße“ einschließlich der 35. Flächennutzugsplanberichtigung in dem Zeitraum
vom 23.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298
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Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung
- Begründung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
- Schalltechnische Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298
- Übersicht der Überlagerung rechtskräftiger Bebauungspläne
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 24.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ beschlossen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine Überarbeitung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 173, der durch das Planverfahren im überlagertem Bereich aufgehoben wird. Die Planaufstellung erfolgt auf der Grundlage der Rahmenplanung der Altstadtsanierung und dient u.a. dem Ziel, die Art und das Maß der baulichen Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches neu zu regeln. Insbesondere soll das Wohnen in den Randlagen und Obergeschossen gestärkt werden. Für bestimmte Bereiche soll in dem Stadtquartier das Planungsrecht für ebenerdige Stellplätze/ Bewohnerstellplätze geschaffen werden. Außerdem werden örtliche Bauvorschriften analog der bereits bestehenden Sanierungsbebauungspläne festgesetzt und denkmalschutzrechtliche Festsetzungen - insbesondere im Bereich der Nürnburger Straße - aufgenommen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum
vom 23.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 366
Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:
- Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
- Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
- Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich
BalWin1 und BalWin2
Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.
Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.
Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.
Serviceportal
Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren