Bekanntmachungen
Sitzungstermine
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kultur | ||
| Termin: | Donnerstag, 18.06.2026, 17:00 Uhr | |
| Ort: | Ratssaal des Rathauses | |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 09.04.2026 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Vorstellung Idee Verwaltungstrakt Grundschule Wiesens |
| 6. | Vorstellung geplanter Neubau Mensa Grundschule Wallinghausen |
| 7. | Vorstellung Ergebnisse aus Schulbereisung 2022 |
| 8. | Antrag auf Kostenübernahme für Wasserspender im Rahmen des Ganztagsausbaus für alle Auricher Grundschulen - Vorlage: 26/087 |
| 9. | Antrag der Fraktion DIE LINKE, hier: Darstellung der derzeitigen Personalsituation und des tatsächlichen Personalbedarfs in der Stadtbibliothek - Vorlage: ANTRAG 26/021 |
| 10. | Antrag 26/011, Antrag der Fraktion GFA; hier: Gedenkplakette für den Auricher Nobelpreisträger Rudolf Christoph Eucken (ehem. Antrag 25/054) Vorlage: ANTRAG 26/011 |
| 11. | Erlass der 1. Nachtragssatzung für den Doppelhaushalt 2026/2027 Vorlage: 26/093 |
| 12. | Einschulungszahlen zum Schuljahr 2026/2027 ; Sachstand Ende Mai 2026 Vorlage: 26/119 |
| 13. | Einwohnerfragestunde |
| 14. | Kenntnisgaben der Verwaltung |
| 15. | Anfragen an die Verwaltung |
| 16. | Einwohnerfragestunde |
| 17. | Schließung der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales | |
| Termin: | Dienstag, 16.06.2026, 17:00 Uhr |
| Ort: | Ratssaal des Rathauses |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 15.04.2026 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| 6. | Kenntnisgaben der Verwaltung |
| 7. | Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Aurich e.V.; hier Informationen zum derzeitigen Sachstand durch den Vorstand |
| 8. | Sportentwicklungsplanung Stadt Aurich - Vorstellung Konzept Vorlage: 26/117 |
| 9. | Übersicht über die finanzielle Unterstützung der Sportvereine durch die Stadt Aurich für den Zeitraum ab 2021 Vorlage: 26/122 |
| 10. | LAB-Aurich e.V. - LangeAktivBleiben Vorlage: 26/116 |
| 11. | Antrag der Fraktion AWG; hier: Anschaffung von (Senioren-)Sportgeräten Vorlage: ANTRAG 26/020 |
| 12. | Jahresbericht Tagesaufenthalt für Wohnungslose Aurich Vorlage: 26/115 |
| 13. | Vereinbarung zur weiteren Finanzierung des DRK Übernachtungsheims in der Zingelstraße Vorlage: 26/120 |
| 14. | Fortschreibung der Kindertagestätten-Bedarfsplanung des LK Aurich für das Kindergartenjahr 2026/2027 Vorlage: 26/121 |
| 15. | Erlass der 1. Nachtragssatzung für den Doppelhaushalt 2026/2027 Vorlage: 26/093 |
| 16. | Anfragen an die Verwaltung |
| 17. | Einwohnerfragestunde |
| 18. | Schließung der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Sandhorst
Termin: Montag, 15.06.2026, 19:00 Uhr
Ort: ENERGIE ERLEBNIS ZENTRUM Ostfriesland, - Seminarraum 1 -, Osterbusch 2, 26607 Aurich
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 09.04.2026
4. Feststellung der Tagesordnung
5. Einwohnerfragestunde
6. Kenntnisgaben
7. Erlass der 1. Nachtragssatzung für den Doppelhaushalt 2026/2027
Vorlage: 26/093
8. Berichte, Wünsche, Anregungen
9. Anfragen an die Verwaltung
10. Einwohnerfragestunde
11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Öffentliche Bekanntmachungen
Jagdgenossenschaft Wiesens
Am Mittwoch, den 24 Juni 2026 findet um 19.30 Uhr in der Gaststätte "Zum Sandkrug" eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Wiesens statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Verlesung des Protokolls
4. Bericht des Vorsitzenden
5. Kassenbericht
6. Wahl des Kassenprüfers
7. Entlastung des Vorstandes
8. Verwendung des Jagdgeldes
9. Verschiedenes
Der Vorstand
Wahlbekanntmachunq
und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters am 13. September 2026
Am 13. September 2026 wird im Wahlgebiet der Stadt Aurich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die hauptamtliche Bürgermeisterin/der hauptamtliche Bürgermeister gewählt. Auf eine eventuell notwendig werdende Stichwahl für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters am 27.09.2026, ebenfalls in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, wird hingewiesen.
1. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Das Wahlgebiet der Stadt Aurich besteht aus einem Wahlbereich und wird gemäß § 8 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) für die Stimmabgabe in 47 Wahlbezirke aufgeteilt.
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Nach §§ 45a, 45b Abs. 4 NKWG i.V.m. § 32 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters aufgefordert.
Wahlvorschläge können nach §§ 45a, 45d, 21 NKWG von Parteien, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerberinnen/Einzelbewerber) eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein.
Jeder Wahlvorschlag darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.
3. Unterschriften für Wahlvorschläge (§ 45d Abs. 3 NKWG)
Die Wahlvorschläge für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters müssen nach § 45d Abs. 3 NKWG zusätzlich von mindestens fünfmal so viel Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein,wie der Vertretung Abgeordnete angehören. Dementsprechend sind mindestens 200 Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Das Erfordernis der Unterstützungsunterschriften gilt nach § 45d Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 10 NKWG nicht für folgende Parteien und Wählergruppen:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Auricher Wählergemeinschaft (AWG)
Gemeinsam für Aurich — Stadt und Landkreis (GFA)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Grün-Alternative Politik (GAP)
DIE LINKE. Niedersachen (DIE LINKE.)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Alternative für Deutschland (AfD Niedersachsen)
4. Inhalt und Form der Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Hierzu wird insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 21 ff. i. V. m. § 45a, 45d NKWG und der §§ 32 if. NKWO hingewiesen.
5. Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Einreichungsfrist endet gemäß § 45d Abs. 6 NKWG am 69. Tag vor der Wahl um 18:00 Uhr. Die Frist endet somit am Montag, 06.07.2026, um 18:00 Uhr.
6. Wahlanzeige
Die unter §§ 45a i.V.m. § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige-hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 90. Tag vor der Wahl (15.06.2026) bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffsgraben 12, 30159 Hannover einzureichen.
Aurich, 13.05.2026
Stadt Aurich
Der Stadtwahlleiter
Lücht
Wahlbekanntmachung
und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl und Ortsratswahlen am 13. September 2026
Am 13. September 2026 werden im Wahlgebiet der Stadt Aurich ein neuer Stadtrat sowie neue Ortsräte gewählt.
1. Zahl der Vertreter:
a) Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder beträgt 40.
b) Die Zahl der zu wählenden Ortsratsmitglieder beträgt in den Ortschaften:
Aurich (Kernstadt): 11 Vertreter/innen
Brockzetel/Wiesens: 5 Vertreter/innen
Egels/Wallinghausen: 7 Vertreter/innen
Extum/Haxtum/Kirchdorf/Rahe: 7 Vertreter/innen
Dietrichsfeld/Pfalzdorf/Plaggenburg: 5 Vertreter/innen
Georgsfeld/Tannenhausen: 5 Vertreter/innen
Langefeld/Middels/Spekendorf: 5 Vertreter/innen
Popens: 5 Vertreter/innen
Schirum: 5 Vertreter/innen
Sandhorst: 7 Vertreter/innen
Walle: 7 Vertreter/innen
2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Das Wahlgebiet der Stadt Aurich wird in 3 Wahlbereiche eingeteilt:
Wahlbereich I: Stadtteil Aurich (Kernstadt)
Wahlbereich II: Ortsteile Schirum, Extum, Haxtum, Kirchdorf, Rahe, Walle, Georgsfeld, Tannenhausen, Sandhorst
Wahlbereich Ill: Ortsteile Dietrichsfeld, Plaggenburg, Pfalzdorf, Langefeld, Middels, Spekendorf, Brockzetel, Wiesens, Egels, Wallinghausen, Popens
3. Höchstzahl der Bewerber (§ 21 Nds. Kommunalwahlqesetz - NKWG)
a) Rat:
Der Wahlvorschlag einer Partei oder einer Wählergruppe darf höchstens 17 Bewerber/innen enthalten. Die Wahlvorschläge gelten jeweils für einen Wahlbereich.
b) Ortsrat:
Auf jeden Vorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf höchstens die folgende Anzahl an Bewerbern / Bewerberinnen benannt werden:
Aurich (Kernstadt): 16 Bewerber
Brockzetel/Wiesens: 10 Bewerber
Egels/Wallinghausen: 12 Bewerber
Extum/Haxtum/Kirchdorf/Rahe: 12 Bewerber
Dietrichsfeld/Pfalzdorf/Plaggenburg: 10 Bewerber
Georgsfeldfrannenhausen: 10 Bewerber
Langefeld/Middels/Spekendorf: 10 Bewerber
Popens: 10 Bewerber
Schirum: 10 Bewerber
Sandhorst: 12 Bewerber
Walle: 12 Bewerber
c) Einzelbewerber
Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten.
4. Unterschriften für Wahlvorschläge (§ 21 Abs. 9 NKWG)
Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein.
Die Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates müssen zusätzlich von mindestens 30 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 9 NKWG). Folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber sind von diesen Unterschriften gem. § 21 Abs. 10 NKWG befreit:
Christlich-Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
DIE LINKE. Niedersachsen (Die LINKE.)
Alternative für Deutschland (AfD)
Auricher Wählergemeinschaft (AWG)
Gemeinsam für Aurich — Stadt und Landkreis (GFA)
Grün-Alternative Politik (GAP)
Die Wahlvorschläge für die Wahlen der folgenden Ortsräte müssen zusätzlich von mindestens 20 Wahlberechtigten des jeweiligen Ortsrates unterzeichnet sein:
Aurich (Kernstadt)
Egels/Wallinghausen
Extum/Haxtum/Kirchdorf/Rahe
Dietrichsfeld/Pfalzdorf/Plaggenburg
Langefeld/Middels/Spekendorf
Sandhorst
Walle.
Folgende Ortsräte benötigen mindestens 10 Unterschriften von Wahlberechtigten des jeweiligen Ortsrates:
Brockzetel/Wiesens
Georgsfeld/Tannenhausen
Popens
Schirum
Folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber sind von diesen Unterschriften gem. § 21 Abs. 10 NKWG befreit:
Christlich-Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
DIE LINKE. Niedersachsen (Die LINKE.)
Alternative für Deutschland (AfD)
Auricher Wählergemeinschaft (AWG)
Gemeinsam für Aurich — Stadt und Landkreis (GFA)
Grün-Alternative Politik (GAP)
5. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretungen müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und § 32 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.
6. Einreichungsfrist
Die Einreichungsfrist endet gemäß § 21 Abs. 2 NKWG am 55. Tag vor der Wahl.
Die Wahlvorschläge sind somit spätestens bis zum 20. Juli 2026 um 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, Erdgeschoss, Zimmer 013 oder Zimmer 017, einzureichen. Eine möglichst frühzeitige Einreichung der Wahlvorschläge ist zweckmäßig.
7. Wahlanzeige
Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist nach der näheren Regelung der vorgenannten Bestimmung bis zum 90. Tage vor der Wahl (15. Juni 2026) bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffsgraben 12, 30159 Hannover, einzureichen. Die Vorschriften des § 22 NKWG und 34 NKWO sind zu beachten.
Aurich, 13.05.2026
Stadt Aurich
Der Stadtwahlleiter
Lücht
Stadt Aurich
Der Bürgermeister
Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft
Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Das freie Laufenlassen von Hunden ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. In diesem Zeitraum ist die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der das Wild sowie die sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigung besonders zu schützen sind.
Ausnahmen gibt es für Jagdhunde, Rettungs- oder Hütehunde, Hunde der Polizei und der Bundespolizei oder des Zolls, wenn sich diese Hunde im Einsatz befinden. Eine Ausnahme gilt ferner für ausgebildete Blindenführhunde.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung können vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Leinenpflicht mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ankündigung von Vorarbeiten für Netzausbauvorhaben
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich
BalWin1 und BalWin2
Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.
Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.
Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.
Serviceportal
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