Bekanntmachung_Einladung_Jagdgenossenschaft_Wiesens_18.06.25.pdf
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Fahrkostenzuschüsse für schwerbehinderte Menschen
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Schwerbehinderte können nur eingeschränkt am sozialen Leben teilhaben. Eine Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist nicht oder allenfalls mit Hilfe durch Begleitpersonen möglich. Eine Beförderung Schwerbehinderter ohne Begleitperson ist in der Regel nur mit Spezialfahrzeugen und entsprechend geschultem Personal möglich. Diesen Personenkreis will die Stadt Aurich mit Erstattung der außergewöhnlichen Belastung des Grundpreises (Grundpreis von 15,00 Euro je Fahrt inkl. 5 km Fahrtstrecke) für maximal zwei Fahrten - jeweils einfache Fahrt - pro Monat fördern. Es werden jedoch nur Fahrkosten bezuschusst, für die nicht andere Leistungsträger zuständig sind (z. B. Krankenkassen für Arztbesuche). Die Gutscheine sollen von den beteiligten Beförderungsunternehmen formlos mit der Stadt Aurich abgerechnet werden. Mit diesen Gutscheinen werden nur Fahrten gefördert, die im Stadtgbiet beginnen oder enden. Tageszeitlich und wochentäglich wird die Nutzung der Gutscheine nicht reglementiert. Die Zuschüsse werden auf Antrag vergeben. Antragsberechtigt sind Schwerbehinderte mit Hauptwohnsitz in der Stadt Aurich und einem gültigem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) und/oder H (Hilflos) und/oder mindestens dem Pflegegrad 3 . Es erfolgt keine Anrechnung von Einkommen und keine Prüfung über die Verfügbarkeit eines eigenen Kraftfahrzeuges. Der Zuschuss wird in Form von Gutscheinen gewährt. Die Anträge können schriftlich bei der Stadt Aurich, Fachdienst Bildung/Soziales/Sport Bgm-Hippen-Platz 1 26603 Aurich gestellt werden. Der Schwerbehindertenausweis ist dem Antrag beizufügen bzw. bei persönlicher Antragstellung vorzulegen. Ein Antragsformular steht auch hier zum Download zur Verfügung. Es ist mit der Einwilligungserklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Stadt Aurich einzureichen. Fahrkostenzuschüsse für schwerbehinderte Menschen
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1. Verfassung und allgemeine Verwaltung
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Hauptsatzung der Stadt Aurich PDF Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse und die Ortsräte der Stadt Aurich PDF Satzung der Stadt Aurich über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, Fahrkostenvergütung und Erstattung des Verdienstausfalles für Ratsfrauen und Ratsherren und andere ehrenamtlich tätige Mitglieder von Ausschüssen und von Entschädigungen für die Geschäftsbedürfnisse von Gruppen und Fraktionen PDF Satzung der Stadt Aurich über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) inkl. Gebührentarif PDF Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aurich PDF 1. Verfassung und allgemeine Verwaltung
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2. Station: Die Reformierte Kirche
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Die Refomierte Kirche Aurich ist der einzige klassizistische Zentralbau im Weser-Ems-gebiet, als Rundbau konzipiert, mit von acht korintischen Säulen getragener Kuppel. Der Architekt und Baumeister Conrad Bernhard Meyer hat mit diesem außergewöhnlichen Bau (1812-14) ein herausragendes Beispiel bürgerlicher Sakralarchitektur geschaffen. Seit der Restaurierung von 2001-2003 zeigt sich Kirche und Orgel in weitgehend originalem Zustand und bilden zusammen mit dem Pfarrhaus (1859) ein kulturgeschichtlich bedeutsames Bauensemble. Die wertvollen Abendmahlsgeräte, Silber vergoldet, in den aparten Formen des Regence-Stils (Augsburg, um 1730) stammen aus dem Besitz des Fürstenhauses Cirksena. Sie sind - wie auch weiteres zur Kirche - im Historischen Museum Aurich zu besichtigen. 2. Station: Die Reformierte Kirche
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1. Station: Die Lambertikirche
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Die evangelisch-lutherische Lambertikirche wurde 1834/35 im klassizistischen Stil als Nachfolgebau einer zweischiffigen Kirche errichtet. Der Kirchbau geht auf Pläne des Architekten und Baumeisters Conrad Bernhard Meyer zurück, der in Aurich weitere Gebäude entworfen und ausgeführt hat. So unter anderem auch das Eingangsgebäude zum Friedhof der Gemeinde. Das Altarretabel (1505/15) wurde von der Lucas Gilde in Antwerpen für das Zisterzienserkloster in Ihlow angefertigt. Nach der Reformation kam das Retabel 1529 in die Auricher Schlosskapelle - später in die Lambertikirche. Ein großer flämischer Kronleuchter aus Messing von 1630 mit habsburgischem Doppeladler und zwei kleinere Leuchter aus der Mitte das 18. Jahrhunderts schmücken die Kirche. 1. Station: Die Lambertikirche
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