Initiativbewerbung - Verwaltungsfachangestellte/Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (m/w/d)
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Die Stadt Aurich beschäftigt derzeit rund 700 Mitarbeiter*innen in verschiedensten Bereichen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir daher regelmäßig Mitarbeiter*innen (m/w/d) mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten, mit erfolgreich abgeschlossenem Angestelltenlehrgang I oder mit der Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 „Allgemeine Dienste“ Ihr Profil: Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit Freundliches und aufgeschlossenes Auftreten gegenüber den Bürger*innen sowie den Kolleg*innen Gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Bereich der MS-Office-Anwendungen Wir bieten: Eine Besoldung / ein Entgelt nach dem NBesG bzw. TVöD je nach den Qualifikationen der Bewerber*innen und der Bewertung der zu besetzenden Stellen Unterstützung bei der Einarbeitung Teilnahme am Fitnessprogramm „Hansefit“ Attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche Telearbeit im Rahmen einer Dienstvereinbarung Betriebliche Zusatzversorgung nach den tariflichen Bestimmungen Als Ansprechpartnerin für etwaige Fragen steht Ihnen Frau Rabenstein (Telefon-Nr.: 04941/12-11 05) zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an die Stadt Aurich, Sachgebiet 11.1, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich oder per Mail an bewerbungen@stadt.aurich.de
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Stellenangebote
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Die Stadt Aurich ist eine selbständige Gemeinde mit rund 45.000 Einwohnern, die zentral im Herzen Ostfrieslands in der reizvollen Urlaubsregion Nordseeküste liegt. Als Mittelzentrum mit einer ausgesprochen dynamischen Entwicklung verfügt sie über eine hohe Lebensqualität und ein reichhaltiges Angebot an Schul-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Bei der Stadt Aurich sind derzeit rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedensten Bereichen beschäftigt. Zur Verstärkung unseres Teams werden regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (m/w/d) gesucht. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!
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Kindertagesstättenbenutzung und -gebühren
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Die Stadt Aurich unterhält Kindertagesstätten (Kindergärten und Horte) und Kinderspielkreise im Sinne des § 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder. Informationen zur Benutzung der städtischen Kindertagesstätten und zu den Gebühren können Sie hier nachlesen: Satzung der Stadt Aurich über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten (Kindertagesstätten-Benutzungssatzung) [PDF] Satzung über die Erhebung von Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege im Landkreis Aurich [PDF] Kindertagesstättenbenutzung und -gebühren
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Stichwortverzeichnis
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E Erschließungsbeitragssatzung
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
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Hinsichtlich der Corona-Pandemie ist das Rathaus bis auf Weiteres wieder geöffnet. Die Bebauungspläne mit den jeweiligen Begründungen und der zusammenfassenden Erklärung können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. In einem solchen Termin wird die Möglichkeit gegeben in einer abgegrenzten Räumlichkeit unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregelungen Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen der Bebauungspläne oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden gem. § 10 Absatz 3 BauGB treten die Bebauungspläne Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“, Nr. 367 „Westlich Im Timp“, Nr. 234 „Esenser Straße/Alter Weg“ sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Satzung Nr. 7 „Alter Weg“ und die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Aquapark“ sowie die Aufhebung der 8. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 68 für die überlagerten Bereiche, am 05.11.2021 in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2021.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Bebauungspläne mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 03.11.2021 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
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Hinsichtlich der Corona-Pandemie ist das Rathaus bis auf Weiteres wieder geöffnet. Die Bebauungspläne mit den jeweiligen Begründungen und der zusammenfassenden Erklärung können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. In einem solchen Termin wird die Möglichkeit gegeben in einer abgegrenzten Räumlichkeit unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregelungen Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen der Bebauungspläne oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden gem. § 10 Absatz 3 BauGB treten die Bebauungspläne Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“, Nr. 367 „Westlich Im Timp“, Nr. 234 „Esenser Straße/Alter Weg“ sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Satzung Nr. 7 „Alter Weg“ und die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Aquapark“ sowie die Aufhebung der 8. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 68 für die überlagerten Bereiche, am 05.11.2021 in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2021.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Bebauungspläne mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 03.11.2021 Der Bürgermeister Feddermann
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