4. Station: Das MachMitMuseum
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Das MachMitMuseum ist ein spannender Kommunikations- und Erfahrungsort für Kinder und Familien. Jährlich wechselnde Ausstellungen beschäftigen sich mit unterschiedlichen Themen, die von großen und kleinen Besuchern mit allen Sinnen erlebt werden können. Nicht die Objekte selbst, sondern der Umgang mit ihnen und das eigene Mitmachen stehen im Vordergrund. Ein lustvolles und nachhaltiges "Begreifen" wird ermöglicht. Die Ausstellungen werden in Zusammenarbeit mit der Kunstschule "miraculum" von Kindern, mit Kindern und für Kinder entwickelt und vorbereitet. Das MachMitMuseum ist Mitglied des Bundesverbandes der deutschen Kinder- und Jugendmuseen. Über das Thema unserer jeweils aktuellen Ausstellung können Sie sich hier informieren. mehrlink 4. Station: Das MachMitMuseum
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10. Station: Marstall
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Im Jahre 1561 verlegte Graf Edzard II. seine Residenz von Emden nach Aurich und ließ an dieser Stelle 1587 ein Gebäude mit einem höfischen Pferdestall im Erdgeschoss und sechs Herrengemächern im Obergeschoss errichten. Im Auftrag des Fürsten Georg Albrecht (Regierungszeit von 1708 bis 1734) vom Fürstengeschlecht der Cirksena wurde von dem fürstlichen Baumeister Anton Heinrich Horst das Obergeschoss vollkommen umgestaltet. Im Dachgeschoss an der Südseite befindet sich ein großes Giebeldreieck mit bekröntem Landeswappen. Der Balkon im Obergeschoss wird mit einem weißen schmiedeeisernen Geländer aus der Amsterdamer Schmiedearbeit abgegrenzt. Darin sind die Initialien G. A. des Fürsten Georg Albrecht enthalten. 10. Station: Marstall
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9. Station: Das Auricher Schloss
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Das Schloss wurde im Jahre 1852 erbaut. Der untere Teil des Südflügels mit Turm stammt aus dem 15. Jahrhundert. Das neue Schloss wurde während der Zugehörigkeit zum Königreich Hannover (1815 - 1866) erbaut. Als Verwaltungsgebäude trat es an die Stelle einer Burganlage der ostfriesischen Häuptlinge Cirksena. Das Landgericht hat seit dem Jahre 1879 seinen Sitz im östlichen Teil des Gebäudes. Von 1885 bis 1978 war der westliche Teil des Gebäudes Verwaltungssitz des Regierungspräsidenten in Osfriesland und danach ein Teil der Außenstelle der Bezirksregierung Weser-Ems bis zum Jahre 1997. Jetzt befindet sich neben dem Landgericht Aurich das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung im Schlossgebäude. Sowohl das Marstallgebäude als auch das Schlösschen sind Teile des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung Aurich. 9. Station: Das Auricher Schloss
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6. Station: Die Katholische Kirche
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Sehr bald nach der Reformation gab es in Ostfriesland keine katholischen Kirchen und fast keine katholischen Christen mehr. Nachdem die Zahl der Katholiken langsam wieder angestiegen war, erlaubte die königliche Regierung in Hannover am 2. Mai 1849 den Bau einer katholischen Kirche. Am 17. Oktober 1849 wurde sie geweiht. Die ursprüngliche Größe des Gebäudes entspricht der Länge, die durch die drei mittleren Fenster mit ihren Bögen aus dunkleren Ziegeln im Mauerwerk markiert ist. Im Jahr 1903 wurde die Kirche wegen der wachsenden Zahl der Kirchenbesucher durch den Anbau des Altarraumes und des Turmes vergrößert. In dieser Gestalt ist die Kirche heute Mittelpunkt der St. Ludgerus-Gemeinde, die vornehmlich durch den Zuzug von Vertriebenen aus Schlesien im Jahr 1946 heute über 3.000 Gemeindemitglieder hat. Die Kirche ist tagsüber geöffnet. Im Turm läuten zwei Glocken aus Schlesien. Sie wurden während des Krieges zur Rohstoffgewinnung beschlagnahmt, überlebten den Krieg jedoch auf dem "Glockenfriedhof" in Hamburg. 6. Station: Die Katholische Kirche
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2. Station: Die Reformierte Kirche
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Die Refomierte Kirche Aurich ist der einzige klassizistische Zentralbau im Weser-Ems-gebiet, als Rundbau konzipiert, mit von acht korintischen Säulen getragener Kuppel. Der Architekt und Baumeister Conrad Bernhard Meyer hat mit diesem außergewöhnlichen Bau (1812-14) ein herausragendes Beispiel bürgerlicher Sakralarchitektur geschaffen. Seit der Restaurierung von 2001-2003 zeigt sich Kirche und Orgel in weitgehend originalem Zustand und bilden zusammen mit dem Pfarrhaus (1859) ein kulturgeschichtlich bedeutsames Bauensemble. Die wertvollen Abendmahlsgeräte, Silber vergoldet, in den aparten Formen des Regence-Stils (Augsburg, um 1730) stammen aus dem Besitz des Fürstenhauses Cirksena. Sie sind - wie auch weiteres zur Kirche - im Historischen Museum Aurich zu besichtigen. 2. Station: Die Reformierte Kirche
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3. Station: Das Historische Museum
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Die "Alte Kanzlei", 1530 erbaut, ist seit 1986 Sitz des Historischen Museums. Bürgernah wird hier die Stadtgeschichte Aurichs erschlossen. In der jungen Tradition des Hauses werden die begonnenen Sammlungen aufgebaut. Wechselnde Ausstellungen zeigen das kulturelle Erbe der Stadt und ihrer Region. Das Museum arbeitet zusammen mit benachbarten Kultureinrichtungen und bildet zusätzlich eine Arbeitsgemeinschaft im Verbund der ostfriesischen Museen. Das Land Niedersachsen und die Stadt fördern diese Einrichtung zum Ausbau des Mittelzentrums Aurich und der regionalen Struktur Ostfrieslands. mehrlink 3. Station: Das Historische Museum
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Informationen zur Grundsteuerreform
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Duales Studium Verwaltungswissenschaft (m/w/d)
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Informationen zur Grundsteuerreform
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Zum 1. Januar 2025 traten die neuen Regelungen für die Grundsteuer in Kraft. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer waren im Vorfeld dazu verpflichtet, eine Grundsteuererklärung über ihr Eigentum beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte, war eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung zur Erhebung der Grundsteuer erforderlich. Meine Grundsteuer ist gestiegen. Welche Möglichkeiten habe ich noch, dagegen vorgehen zu können? Sollte im Einzelfall die Grundsteuerlast erheblich von der alten abweichen, ist dies in erster Linie auf die Neubewertung des Grundstücks durch das Finanzamt zurückzuführen. Zur Ermittlung der Grundsteuer wird der per Festsetzungsbescheid vom Finanzamt mitgeteilte Grundsteuermessbetrag seitens der Stadt Aurich mit dem Hebesatz für die Grundsteuer (A und B) multipliziert. Hier ist aber auch nicht auszuschließen, dass sich bei der Grundsteuererklärung (oder an anderer Stelle) der Fehlerteufel eingeschlichen haben könnte. Sollten Zweifel an der Richtigkeit eines Grundsteuerbescheids bzw. des Messbetrages bestehen, sollte man zunächst einem vom Finanzamtes bereitgestellten Prüfschema (siehe Downloads) folgen bzw. die dem Abgabenbescheid beigefügten Hinweise beachten. Dadurch wird der Stadtverwaltung und dem Finanzamt Zeit erspart, um notwendige Korrekturen zu erkennen und schneller durchzuführen. Im Rathaus der Stadt Aurich können Ihnen Fragen zum Grundsteuerhebesatz sowie zum Grundsteuerbescheid beantwortet werden. Aufgrund des erhöhten Andranges wird die Kontaktaufnahme per E-Mail empfohlen. Telefon: 04941 12 - 1206 oder 1207 Email: steueramt@stadt.aurich.de Bei Fragen oder Anträgen zum Grundsteuermessbetrag wird auf die Hotline des Finanzamtes Aurich-Wittmund verwiesen. Änderungsanträge bitte nur schriftlich und mit einer Wohnflächenberechnung einreichen. Hotline: 04941 175 954 Bei entsprechenden Anfragen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten: - Grundsteuerbescheid - Grundsteuermessbescheid sowie Grundsteueräquivalenzbescheid vom Finanzamt - Ggf. Änderungsbescheide - Ggf. ergänzende Unterlagen (z.B. angegebene Wohn- und Nutzflächenberechnung) In vielen Fällen werden sicherlich Korrekturen erforderlich sein und auch vorgenommen. Das heißt jedoch nicht, dass die veranlagte Grundsteuer zum Fälligkeitstermin 15.02. ausgesetzt werden kann. Das Finanzamt wird der Stadt Aurich die korrigierten Messbeträge mitteilen, woraufhin das Steueramt dann eine Gutschrift auf die bereits geleisteten Zahlungen veranlassen wird. Hebesätze der Stadt Aurich: Aufkommensneutraler Hebesatz 2025 Festsetzung Hebesatzsatzung 2025 Abweichung bisher Grundsteuer A (Betrieb der Land- und Forstwirtschaftliche) 505 v. H. 420 v. H. -85 v. H. 420 v. H. Grundsteuer B 368 v. H 368 v. H. 0 v. H. 441 v. H. Hinweis: Durch vereinzelte Korrekturen bei den Messbeträgen kann sich die Basis zur Ermittlung der aufkommensneutralen Hebesätze noch signifikant ändern. In diesem Fall kann durch Ratsbeschluss eine Anpassung der Hebesätze bis zum 30.06.2025 erfolgen.
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