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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 196 „Düfferstraße Der Rat der Stadt Aurich hat am 22.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 196 „Düfferstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO (Niedersächsische Bauordnung) einschließlich der Begründung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 196 „Düfferstraße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
Information
Der Bebauungsplan Nr. 357 „Osterfeldstraße“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2025.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 25.07.2025 tritt der Bebauungsplan Nr. 357 „Osterfeldstraße“ in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 17.07.2025 Der Bürgermeister Feddermann
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Behindertenbeirat
Information
Menschen mit Behinderung sind nach wie vor leider immer noch vielen Benachteiligungen ausgesetzt. Für sie ist es oft schwieriger, eine Arbeit oder eine nach ihren Bedürfnissen ausgestattette Wohnung zu finden. Probleme gibt es häufig auch bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Oftmals sind Menschen mit Behinderung dem Besuch von Regelschulen vielfältigen Problemen ausgesetzt. Die Benachteiligungen von behinderten Menschen sind sehr vielfältig und gehen über die genannten Beispiele hinaus. Seit 2010 vertritt der Behindertenbeirat im Landkreis Aurich die Interessen ihrer Einwohner mit einer Behinderung. Der Behindertenbeirat beschäftigt sich mit verschiedenen Themen aus dem Leben von Menschen mit Behinderung. Mit seiner Arbeit leistet der Behindertenbeirat einen wichtigen Beitrag zur Normalisierung des Lebens von Menschen mit Behinderung. Erfahren Sie mehr über den Behindertenbeirat im Landkreis Aurich auf der Homepage des Landkreises Aurich unter https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/soziales/behindertenbeirat.html .
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Behindertenbeirat
Information
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Artikel 3 Grundgesetz Abs. 3 Satz 2
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Behindertenbeirat
Information
Behindertenbeirat|Frau Bärbel Pieschke Telefon|04941/6 42 22 E-Mail|behindertenbeirat@stadt.aurich.de
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Entdecken Sie Aurich – „Auf Wolke 7“
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