Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
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Hoheberger Weg – Neue Markierungen
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Oktober 2025: Im Zuge der jährlich wiederkehrenden Markierungsarbeiten bedurfte es einer Erneuerung der weißen Furtmarkierungen entlang des Hoheberger Weges innerhalb der Einmündungsbereiche, die durch den vorhandenen Gehweg gekreuzt werden. Für eine maximale Langlebigkeit dieser Markierungen kamen hier sogenannte Markierungssteine zum Einsatz. Hoheberger Weg – Neue Markierungen
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Eickebuscher Weg/Ostfriesland-Wanderweg
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September 2025: Im Stadtgebiet wurde im April 2024 ein weiterer Abschnitt des Ostfriesland-Wanderweges neu gepflastert und in Folge dessen auf die neue Regelbreite von 3,00 m ausgebaut. Außerdem entstand eine Einengung des Querungsbereiches des Eickebuscher Weges, eine Aufpflasterung sowie eine geänderte Vorfahrtsregelung. Als ergänzende Maßnahme ist dort im Monat September 2025 ein Verkehrsspiegel errichtet worden, um die querenden Fußgänger und Radfahrer frühzeitig erkennen zu können und somit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Eickebuscher Weg/Ostfriesland-Wanderweg
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Sanierung der Kirchdorfer Straße
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Die Sanierungsarbeiten in der Kirchdorfer Straße (K111) sind am 15. September 2025 gestartet. Betroffen ist der Abschnitt zwischen der Brücke des Ems-Jade-Kanals und Fischteichweg/Julianenburger Straße. Fußgänger und Radfahrende sind von der Sperrung aktuell nicht betroffen. mehrlink Sanierung der Kirchdorfer Straße
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Bieterinformationen
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T. Diekmann
Ansprechpartner
Diekmann FD 50 - Prozesse und Change
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F. (FDL) Smolinski
Ansprechpartner
Smolinski FD 50 - Prozesse und Change
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
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Die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit. Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2025.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 19.09.2025 wird die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen. Aurich, den 12.09.2025 Der Bürgermeister Feddermann
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