Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 395 „Nördlich Thiel“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 18.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 395 „Nördlich Thiel“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 395 „Nördlich Thiel“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2025
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Abschlussbericht für die Stadt Aurich [PDF] Informationen
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Weitere Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung erhalten Sie auf der Internetseite der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen . Informationen
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Was bedeutet die Wärmeplanung für die Auricher BürgerInnen?
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Zunächst einmal hat die Wärmeplanung keine unmittelbaren Auswirkungen für die BürgerInnen. Im Rahmen der Erstellung wurden die AuricherInnen im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen an der Wärmeplanung beteiligt. Der Wärmplan gibt eine Übersicht, welche Wärmeversorgungsarten voraussichtlich zur Verfügung stehen werden. EigentümerInnen von Grundstücken und Gebäuden können somit frühzeitig planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie sinnvoll ist und welche Art der Versorgung in Frage kommt. Was bedeutet die Wärmeplanung für die Auricher BürgerInnen?
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Wie heizen die AuricherInnen heute?
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95 % der Auricher Haushalte werden zur Zeit mit den fossilen Brennstoffen Gas und Öl versorgt. Der Umstieg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung trägt maßgeblich dazu bei, das Ziel der Stadt Aurich, bis 2045 klimaneutral zu sein, zu erreichen. Wie heizen die AuricherInnen heute?
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Verpflichtet mich die Kommunale Wärmeplanung nun zu einem Austausch meiner alten Öl- oder Gasheizung?
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Nein. Der kommunale Wärmeplan löst keine Pflicht zum Austausch fossiler Heizsysteme aus. Beim Heizungstausch sind u. a. die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu beachten. Informationen dazu finden sie hier Verpflichtet mich die Kommunale Wärmeplanung nun zu einem Austausch meiner alten Öl- oder Gasheizung?
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Was ist ein digitaler Zwilling?
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Eine Besonderheit des Projektes ist die Nutzung eines sogenannten „digitalen Zwillings“ für die Planerstellung. Es handelt sich um ein spezialisiertes digitales Kartentool, welches ein virtuelles, gebäudescharfes Abbild des Projektgebiets darstellt. Dieses bildet nicht nur die Grundlage für die Analysen, sondern dient zugleich als zentraler Ort für die Datenhaltung im Projekt. Dies bietet mehrere Vorteile wie eine homogene Datenqualität, die für fundierte Analysen und Entscheidungen unabdingbar ist, erleichtert die Zusammenarbeit im Projektteam und ermöglicht eine effizientere Prozessgestaltung. Was ist ein digitaler Zwilling?
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Was beinhaltet die Kommunale Wärmeplanung?
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Bei der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans werden 4 Schritte durchlaufen: 1. Bestandsanalyse Datenerhebung des aktuellen Wärmebedarfs, der THG-Emissionen und Erfassung der Gebäude- und Versorgungsstruktur 2. Potentialanalyse Ermittlung Potenziale: Erneuerbare Energien, Abwärme, Effizienzsteigerung Gebäudezustand 3. Aufstellung Zielszenario Szenario für die Jahre 2030 und 2040: Darstellung der notwendigen Versorgungsstruktur, Ziel: klimaneutrale Bedarfsdeckung 4. Wärmewendestrategie Erstellung eines Transformationspfades: Maßnahmenkatalog, Umsetzung von mind. fünf Maßnahmen in den ersten 5 Jahren Zusätzlich wird der Prozess mit Veranstaltungen zur Information und Beteiligung von Politik, wichtigen Akteuren und der Öffentlichkeit begleitet. Was beinhaltet die Kommunale Wärmeplanung?
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