Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der Bebauungspläne Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“, Nr. 367 „Westlich Im Timp“, Nr. 234 „Esenser Straße/Alter Weg“ und die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Aquapark“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 03.06.2021 in öffentlicher Sitzung die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Aquapark“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung der 8. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 68 für den überlagerten Bereich beschlossen. Inclusive der dazugehörigen 33. Berichtigung des Flächennutzungsplanes. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Aurich am 22.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 367 „Westlich Im Timp“ beschlossen. Am 15.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 234 „Esenser Straße/Alter Weg“ sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Satzung Nr. 7 „Alter Weg“ für den überlagerten Bereich. Und ebenfalls am 15.07.2021 den Bebauungsplan Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“ einschließlich der 29. Berichtigung des Flächennutzungsplanes nach § 10 Abs. 1 BauGB mit den jeweils örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung als Satzung, beschlossen. Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der Flächennutzungsplanberichtigungen 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Esenser Postweg/K122“ im Ortsteil Langefeld 33. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Erholungsgebiet Tannenhausen“ im Ortsteil Tannenhausen Der Rat der Stadt Aurich hat den Bebauungsplan Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 15.07.2021 sowie die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 03.06.2021 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 84 vom 05.11.2021 trat der Bebauungsplan Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“ und die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen“ in Kraft. Mit der vollständigen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 10.12.2021 treten die 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans und die 33. Berichtigung des Flächennutzungsplans in Kraft. Die Geltungsbereiche der Berichtigungen des Flächennutzungsplans sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 385 „Nördlich Tannendörp“, Ortsteil Tannenhausen. Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 385 „Nördlich Tannendörp“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 73 für den überlagerten Bereich beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 385 im Ortsteil Tannenhausen ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 307 „südlich Burgstraße“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 14.12.2017 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 307 „südlich Burgstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung sowie die Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 49, Nr. 173 und Nr. 213 für die überlagerten Bereiche beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 307 ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttretens des Bebauungsplans Nr. 289 „Fremdenbeherbergung und Kurzzeitpflege/Neustadtweg“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 15.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 289 „Fremdenbeherbergung und Kurzzeitpflege/Neustadtweg“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 68-2 und Nr. 200 für die überlagerten Bereiche beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 289 sind in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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