Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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27. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Tannendörp“ im Ortsteil Tannenhausen 32. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich Wallster Loog“ im Ortsteil Walle 26. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nahversorgung Wiesenstraße“ im Ortsteil Sandhorst 23. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Fachmarktzentrum West“ im Ortsteil Extum Der Rat der Stadt Aurich hat den Bebauungsplan Nr. 385 „Nördlich Tannendörp“, den Bebauungsplan Nr. 381 „Südlich Wallster Loog“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 15.07.2021 sowie den Bebauungsplan Nr. 382 „Nahversorgung Wiesenstraße“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 03.06.2021 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Aurich die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 252 „Fachmarktzentrum West“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 03.04.2019 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 79 vom 01.10.2021 trat der Bebauungsplan Nr. 385 „Nördlich Tannendörp“ in Kraft. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 80 vom 08.10.2021 trat der Bebauungsplan Nr. 381 „Südlich Wallster Loog“ in Kraft. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 70 vom 20.08.2021 trat der Bebauungsplan Nr. 382 „Nahversorgung Wiesenstraße“ in Kraft. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 vom 24.05.2019 trat die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 252 „Fachmarktzentrum West“ in Kraft. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 12.11.2021 treten die oben genannten Berichtigungen des Flächennutzungsplans in Kraft. Die Geltungsbereiche der Berichtigungen des Flächennutzungsplans sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der Bebauungspläne Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“, Nr. 367 „Westlich Im Timp“, Nr. 234 „Esenser Straße/Alter Weg“ und die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Aquapark“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 03.06.2021 in öffentlicher Sitzung die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Aquapark“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung der 8. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 68 für den überlagerten Bereich beschlossen. Inclusive der dazugehörigen 33. Berichtigung des Flächennutzungsplanes. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Aurich am 22.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 367 „Westlich Im Timp“ beschlossen. Am 15.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 234 „Esenser Straße/Alter Weg“ sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Satzung Nr. 7 „Alter Weg“ für den überlagerten Bereich. Und ebenfalls am 15.07.2021 den Bebauungsplan Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“ einschließlich der 29. Berichtigung des Flächennutzungsplanes nach § 10 Abs. 1 BauGB mit den jeweils örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung als Satzung, beschlossen. Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der Bebauungspläne Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“, Nr. 367 „Westlich Im Timp“, Nr. 234 „Esenser Straße/Alter Weg“ und die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Aquapark“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 03.06.2021 in öffentlicher Sitzung die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Aquapark“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung der 8. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 68 für den überlagerten Bereich beschlossen. Inclusive der dazugehörigen 33. Berichtigung des Flächennutzungsplanes. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Aurich am 22.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 367 „Westlich Im Timp“ beschlossen. Am 15.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 234 „Esenser Straße/Alter Weg“ sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Satzung Nr. 7 „Alter Weg“ für den überlagerten Bereich. Und ebenfalls am 15.07.2021 den Bebauungsplan Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“ einschließlich der 29. Berichtigung des Flächennutzungsplanes nach § 10 Abs. 1 BauGB mit den jeweils örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung als Satzung, beschlossen. Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der Bebauungspläne Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“, Nr. 367 „Westlich Im Timp“, Nr. 234 „Esenser Straße/Alter Weg“ und die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Aquapark“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 03.06.2021 in öffentlicher Sitzung die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Aquapark“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einschließlich der Begründung als Satzung sowie die Aufhebung der 8. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 68 für den überlagerten Bereich beschlossen. Inclusive der dazugehörigen 33. Berichtigung des Flächennutzungsplanes. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Aurich am 22.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 367 „Westlich Im Timp“ beschlossen. Am 15.07.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 234 „Esenser Straße/Alter Weg“ sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Satzung Nr. 7 „Alter Weg“ für den überlagerten Bereich. Und ebenfalls am 15.07.2021 den Bebauungsplan Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“ einschließlich der 29. Berichtigung des Flächennutzungsplanes nach § 10 Abs. 1 BauGB mit den jeweils örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 NBauO einschließlich der Begründung als Satzung, beschlossen. Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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