Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der Geltungsbereich der 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Gewerbegebiet östlich Dornumer Straße" liegt im Ortsteil Tannenhausen und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan Nr. 325 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 325 "Gewerbegebiet östlich Dornumer Straße" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 12. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 01.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2019
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Der Bebauungsplan mit der Begründung wird im Rathaus der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 03.05.2019 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2019.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt. Gem. § 4a Absatz 4 BauGB sind die Planunterlagen auch im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de abrufbar. Aurich, den 23.04.2019 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der Geltungsbereich der 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Dreiecksfläche Fankeweg" liegt im Ortsteil Schirum und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 "Dreiecksfläche Fankeweg" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 18. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 01.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der Geltungsbereich der 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Südlich Lüchtenburger Weg" liegt im Stadtgebiet Aurich und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan Nr. 262 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 262 "Südlich Lüchtenburger Weg" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 16. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 01.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2017
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Der Geltungsbereich der 13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes "Östlich Jahnstraße/Familienzentrum" liegt im Stadtgebiet Aurich und ist aus dem Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan Nr. 308 wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13a (BauGB) durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes Nr. 308 "Östlich Jahnstraße/Familienzentrum" gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die 13. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird im Rathaus der Stadtverwaltung Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich im Fachdienst 21 - Planung, 2. OG unbefristet bereitgehalten und kann von jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses und im Internet unter www.aurich.de/Bauen & Wohnen/bauleitplanung.html wird hingewiesen. 26603 Aurich, den 01.08.2017 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Die Bebauungspläne mit den Begründungen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen der Bebauungspläne oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung des dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 01.07.2022 treten die Bebauungspläne Nr. 68/13 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, Nr. 298/2 „Osterstraße“ und Nr. „EG3/1 Egels3 Schoolpad/Im Hook“ in Kraft sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne für die jeweils überlagerten Bereiche. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen/wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene/wirksamrechtskraeftig/2022.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Bebauungspläne mit den Begründungen dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal gemäß § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 29.06.2022 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
Information
Die Bebauungspläne mit den Begründungen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen der Bebauungspläne oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung des dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 01.07.2022 treten die Bebauungspläne Nr. 68/13 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, Nr. 298/2 „Osterstraße“ und Nr. „EG3/1 Egels3 Schoolpad/Im Hook“ in Kraft sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne für die jeweils überlagerten Bereiche. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen/wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene/wirksamrechtskraeftig/2022.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Bebauungspläne mit den Begründungen dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal gemäß § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 29.06.2022 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
Information
Der Bebauungsplan Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“ wurde im beschleunigten Verfahren unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB durchgeführt. Die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen“ wurde ebenfalls im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Verfahren an eine nachträgliche nachrichtliche Anpassung an die Bebauungspläne der Innenentwicklung gem. § 13a Abs.1 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der angeführten 25. und 33. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurden die Darstellungen der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung der Bebauungspläne gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die Berichtigungen des Flächennutzungsplanes können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. In einem solchen Termin wird die Möglichkeit gegeben in einer abgegrenzten Räumlichkeit unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregelungen Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Die vollständige Bekanntmachung ist im Aushangkasten des Rathauses einzusehen und im Internet dauerhaft unter: https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2021.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 08.12.2021 Der Bürgermeister Feddermann
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