Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
Information
Hinsichtlich der Corona-Pandemie ist das Rathaus bis auf Weiteres wieder geöffnet. Die Bebauungspläne mit den jeweiligen Begründungen und der zusammenfassenden Erklärung können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. In einem solchen Termin wird die Möglichkeit gegeben in einer abgegrenzten Räumlichkeit unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregelungen Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen der Bebauungspläne oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden gem. § 10 Absatz 3 BauGB treten die Bebauungspläne Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“, Nr. 367 „Westlich Im Timp“, Nr. 234 „Esenser Straße/Alter Weg“ sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Satzung Nr. 7 „Alter Weg“ und die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Aquapark“ sowie die Aufhebung der 8. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 68 für die überlagerten Bereiche, am 05.11.2021 in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2021.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Bebauungspläne mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 03.11.2021 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Der Bebauungsplan mit der Begründung wird im Rathaus der Stadt Aurich im Erdgeschoss, Raum 023, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie ist das Rathaus bis auf Weiteres wieder zugänglich. Die Stadt Aurich bittet um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 30.10.2020 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet sowie gem. § 4a Absatz 4 BauGB unter: https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 28.10.2020 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Die Bebauungspläne mit den Begründungen können zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich eingesehen werden. Zur Einsichtnahme der Unterlagen kann daher ein Termin im Rathaus unter der Telefonnummer 04941 – 12 2121 vereinbart werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen der Bebauungspläne oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung des dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitpläne schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 01.07.2022 treten die Bebauungspläne Nr. 68/13 „Erholungsgebiet Tannenhausen/Reisemobilstellplatz“, Nr. 298/2 „Osterstraße“ und Nr. „EG3/1 Egels3 Schoolpad/Im Hook“ in Kraft sowie die Aufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne für die jeweils überlagerten Bereiche. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen/wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene/wirksamrechtskraeftig/2022.html wird hingewiesen. Des Weiteren werden gemäß § 10a Abs. 2 BauGB die in Kraft getretenen Bebauungspläne mit den Begründungen dauerhaft ins Internet der Stadt Aurich sowie über das Landesportal gemäß § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 29.06.2022 Der Bürgermeister Feddermann
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Kindertagesstätten und Spielkreise
Waldkindergarten Aurich e. V. Waldkindergarten Aurich e. V. Anschrift: Kontakt: Waldkindergarten Aurich e. V. "Die Pfifferlinge" und "Die Fliegenpilze" Südeweg 42 26607 Aurich Sabine Matthiesen Tel.: 04941 - 9 90 14 95 E-Mail: info@waldkindergarten-aurich.de Homepage: https://waldkindergarten-aurich.de Überblick: Anzahl Betreuungsplätze: 2 x 15 Betreuungszeiten: 8.00 - 13.00 Uhr Anzahl der Kindergärten: 2 Anzahl Betreuer: 2 je Kindergarten Treffpunkt "Pfifferlinge": Sandhorster Allee (bei der umgestürzten Buche) Treffpunkt "Fliegenpilze": Am Hoheberger Weg beim Kletterwald "Kraxel Maxel" Über uns: Wir sind zwei Waldkindergärten mit jeweils 15 begeisterten Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. An fünf Vormittagen in der Woche werden "Die Pfifferlinge" und "Die Fliegenpilze" von unseren Erzieherinnen und pädagogischen Mitarbeiterinnen im Wald betreut. Wir spielen und lernen, singen und springen, matschen und quatschen, träumen und forschen ... und das bei jedem Wetter und zu jeder Jahreszeit. Die Eltern unterstützen uns bei all unseren Vorhaben. Wir lieben diesen Wald, weil er uns für alle Bedürfnisse den passenden Raum bietet. Die Kinder finden Platz, ihren Bewegungsdrang auszuleben. Es gibt Sand zum Buddeln, Bäume zum Klettern, gemütliche Ecken zum Träumen, Lesen und Verstecken, Wasser zum Umleiten. Selbst im Winter gibt es Hügel zum Schlittenfahren. Übersicht Ansprechpartner Bürgerservice Kontakt und Öffnungszeiten Bürgersprechstunde Terminvergabe im Bürgerbüro Fundsachen online Informationen zur Grundsteuerreform Meldung defekter Straßenlaternen Was erledige ich wo? Serviceportal Formulare Ortsrecht Übersicht Stichwortverzeichnis Schiedsamt Verwaltung Ausschreibungen Übersicht Interessenbekundungsverfahren für den Erwerb eines Grundstücks zum Bau einer Kindertagesstätte in Aurich - Haxtum, Extum, Rahe Hochbauarbeiten Tiefbauarbeiten Grünflächenarbeiten Lieferungen und Leistungen nach UVgO oder VgV ex-post-Transparenz Bekanntmachungen Stellenangebote Übersicht Leiter*in (m/w/d) des Sachgebietes Ordnungswesen Sachbearbeiter*in (m/w/d) in der Stabsstelle Bürgermeister Reinigungskraft (m/w/d) für die sanitären Anlagen am Auricher Hafen Sachbearbeiter*in (m/w/d) für den Vollstreckungsinnendienst Vergütete Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit Pädagogische Assistenz- und Fachkräfte (m/w/d) Raumpfleger*innen (m/w/d) Initiativbewerbung - Verwaltungsfachangestellte/Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (m/w/d) Initiativbewerbung - Verwaltungsfachwirt*in/Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (m/w/d) (ehem. gehobener Dienst) (m/w/d) Aushilfen Saunamitarbeiter/innen (m/w/d) bzw. Rettungsschwimmer/innen (m/w/d) Ausbildung Übersicht Vergütete Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit Haushalt Organigramm aktuell [PDF] Datenschutzbeauftragter Gleichstellungsbeauftragte Übersicht Aktuelles Arbeitsfelder Bericht nach § 9 NKomVG Gleichstellungsplan Hilfsangebote Netzwerke in Aurich frauenORT Aurich FrauenLeben in Ostfriesland Plattdeutschbeauftragte Politik Rat/Sitzungskalender Übersicht Login für Ratsmitglieder Login swa Login EAE Login abh Bürgerinfoportal Bundestagswahl 2025 Familie & Soziales Behindertenbeirat Ermäßigungskarte Fahrkostenzuschüsse für schwerbehinderte Menschen Kinderbetreuungsangebote Kindertagesstätten und Spielkreise Kita-Anmeldesystem Kinderferienbetreuung Familiengerechte Kommune Schul- und Bildungswesen Jugend- und Familienzentrum Prävention für Aurich e. V.
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