Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Einladung zur Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wiesens am 02.06.2026 2 <p class="text-center"><strong>Bekanntmachung </strong><br><br> </p> <p>Am 02.06.2026 findet um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Wiesens eine Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wiesens statt. Auf die Einladung im Aushang des Rathauses weise ich hin. <br> Aurich, 21.04.2026<br><br>Stadt Aurich <br>Der Bürgermeister <br>Im Auftrage <br>Berends</p> 0 0
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Straßenarbeiten im Haselweg
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Wegen Kanalbauarbeiten kommt es in der Zeit vom 04.05. bis längstens zum 08.05.2026 zu Einschränkungen im “Haselweg” in Höhe der Haus-Nr. 1-3 in 26605 Aurich, Ortsteil Egels. Im Baustellenbereich wird eine Straßensperrung eingerichtet. Eine Umleitung wird eingerichtet. Straßenarbeiten im Haselweg
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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
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Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt: Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 Begründung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 Schalltechnische Stellungnahme Verkehrsgutachten Vorprüfung des Einzelfalls Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden. Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. Ebenso ist die Planung im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar. Aurich, den 14.04.2026 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Am Deepstück“ einschließlich der 37. Berichtigung des Flächennutzungsplanes hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 13.04.2026 die Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Am Deepstück“ beschlossen. Die Stadt Aurich überarbeitet alte, rechtsverbindliche Bebauungspläne im Stadtgebiet und der umliegenden Ortsteile. Innerhalb des Geltungsbereiches des bestehenden Bebauungsplanes sind fast ausschließlich allgemeine Wohngebiete in zweigeschossiger Bauweise festgesetzt worden. Entgegen der festgesetzten Ausnutzbarkeit ist im überwiegenden Teil des Plangebietes eine eingeschossige Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern entstanden. Die bereits bestehenden textlichen Festsetzungen lassen insgesamt bauliche Ausnutzungen zu, die sich aus städtebaulicher Sicht nicht in die vorhandenen Strukturen einfügen. Daher sollen die textlichen Festsetzungen überarbeitet werden, um die Einfügung zu ermöglichen. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Satz 2 und Anlage 2 zum BauGB durchgeführt. Die Vorprüfung des Einzelfalls wurde gem. 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt, wonach keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum vom 27.04.2026 bis einschließlich 05.06.2026 im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift). Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 55/3 Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
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Stellenangebote
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Mitarbeiter*in (m/w/d) für die Stadtbibliothek 2 <p>Bei der Stadt Aurich (Ostfriesland) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als </p> <p class="text-center"> </p> <p class="text-center"><strong>Mitarbeiter*in (m/w/d)</strong></p> <p class="text-center"><strong>für die Stadtbibliothek</strong></p> <p>in Vollzeit vorerst befristet für die Dauer von 18 Monaten als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zu besetzten. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet. Es erfolgt eine Prüfung des Teilzeitwunsches unter Abwägung der dienstlichen Anforderungen.</p> 0 fal fa-user mehr erfahren t3://page?uid=5490 0
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Mitarbeiter*in (m/w/d) für die Stadtbibliothek
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Bei der Stadt Aurich (Ostfriesland) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Mitarbeiter*in (m/w/d) für die Stadtbibliothek in Vollzeit vorerst befristet für die Dauer von 18 Monaten als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zu besetzten. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet. Es erfolgt eine Prüfung des Teilzeitwunsches unter Abwägung der dienstlichen Anforderungen. Ihre Aufgaben: Ausleihverbuchung und alle damit verbundenen Aufgaben im Benutzungsservice Auskunftsdienst Hilfestellung für Kunden bei der Bedienung von technischen Geräten (z. B. Selbstverbuchungsautomaten, eBook-Reader, etc.) Mitarbeit bei Veranstaltungen Mitarbeit in der Medienausleihe und -rückgabe sowie im Kundenservice Informations- und Auskunftsdienst an der Servicetheke Mitwirkung bei der Medienbearbeitung (Erwerbung, Katalogisierung, Pflege des Bestandes) Ordnungsarbeiten: Sortieren nach der Rückgabe, Einstellarbeiten und Regalkontrolle, Umräumen Betreuung und Durchführung von Angeboten für Kindergartengruppen und Schulklassen Mitwirkung und Durchführung bei Veranstaltungen der Bibliothek für Erwachsene Eine Änderung des Aufgabenbereiches bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wie erwarten: Abgeschlossene Ausbildung zur / zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bibliothek (m/w/d), zur/ zum Buchhändler*in (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation Alternativ: Eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich sowie berufliche Erfahrungen im Bereich des Bibliothekswesens Kenntnisse der Software allegro OEB bzw. einer gängigen Bibliotheksoftware oder die Bereitschaft sich diese anzueignen Kenntnisse in Social Media und ihre Umsetzung für die Bibliothek sind vorteilhaft Gute EDV-Anwenderkenntnisse Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit Bereitschaft zur flexiblen Ableistung der Arbeit (Samstagsdienste) Kommunikationsfähig und kundenorientiertes Arbeiten sowie ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Flexibilität Wir bieten: Eine Vergütung je nach persönlicher Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Eine interessante, vielseitige und eigenverantwortliche Tätigkeit in einem kollegialen und motivierten Team Unterstützung bei der Einarbeitung Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements Teilnahme am Firmenfitnessprogramm „Hansefit“ Betriebliche Zusatzversorgung nach den tariflichen Bestimmungen Ein familienfreundliches Arbeitsklima Bewerber*innen (m/w/d) mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als Ansprechpartnerin für etwaige Fragen steht Ihnen Frau Rabenstein vom Sachgebiet 11.1 – Personal (Durchwahl-Nr. 04941/12-1105, E-Mail: bewerbungen@stadt.aurich.de ) zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen spätestens bis zum 03.05.2026 per E-Mail an bewerbungen@stadt.aurich.de oder an die Stadt Aurich, Sachgebiet 11.1, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich
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