Die Stadt Aurich weist auf die Anmeldepflicht für das Abbrennen von Osterfeuern hin. Anmeldungen im Stadtgebiet können noch bis zum 31. März 2026 vorgenommen werden. Mehr erfahren
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Osterfeuer nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden dürfen. Verstöße gegen die abfall-, ordnungs- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden.