Zum bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadt Aurich auf die geltenden Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk hin und bittet alle Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortungsvollen und rücksichtsvollen Umgang.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland nur am Mittwoch, 31. Dezember 2025 und am Donnerstag, 01.01.2026 durch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt.
Es gibt besondere Verbots- und Schutzbereiche, in denen das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich untersagt ist. Hierzu zählen insbesondere:
• die unmittelbare Nähe von Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, Kirchen, Kinder- und Jugendeinrichtungen,
• Bereiche mit brandempfindlichen Gebäuden, insbesondere Reetdachhäuser.
Auch aus Gründen des Tier- und Umweltschutzes wird dringend darum gebeten, rücksichtsvoll und zurückhaltend mit Feuerwerkskörpern umzugehen. Haustiere und Wildtiere reagieren häufig sehr empfindlich auf Knall- und Lichteffekte.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Feuerwerkskörper nur gemäß der Gebrauchsanweisung verwendet werden dürfen und dass das Zünden in alkoholisiertem Zustand ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Illegales oder nicht zugelassenes Feuerwerk ist verboten und kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Es wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, den Jahreswechsel besonnen, sicher und rücksichtsvoll zu feiern. Ein umsichtiges Verhalten trägt dazu bei, Unfälle und Brände zu vermeiden und so die Einsatzkräfte spürbar zu entlasten.
Die Stadt Aurich wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und sicheren Jahreswechsel.
Plakat: bvpk | Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e. V.