Führung in der Auricher Stiftsmühle
(13.09.2025 16:00:00 - 13.09.2025 16:45:00)
Veranstaltung
Erleben Sie die über 160 Jahre alte Stiftsmühle in Aurich hautnah. Unser Müller führt Sie durch die fünf Stockwerke der höchsten intakten historischen Windmühle Deutschlands bis hinauf zur Galerie in luftiger Höhe. Entdecken Sie in unserem Mühlenfachmuseum zahlreiche historische Funde und lauschen den spannenden und kuriosen Geschichten über das harte Leben der Müllerinnen und Müller. Rund 160 Jahre ist die alte Dame alt. Sie misst fast 30 Meter und der fünfstöckige Unterbau wurde aus über 200.000 Ziegelsteinen gemauert. Das macht die Stiftsmühle zu einem weithin sichtbaren Wahrzeichen der Stadt Aurich. Für Gruppen sind Führungen jederzeit nach Vereinbarung möglich. Öffnungszeiten: Mitte April bis Ende Oktober Das Open-Air Café an der Stiftsmühle lädt alle Gäste nach der Mühlenbesichtigung oder auch während einer Radtour zu einer gemütlichen Pause, mit unterschiedlichen Köstlichkeiten ein. Tipp: Die „Stiftsmühle“ liegt direkt an der Auricher Mühlentour. Auf dieser schönen Radtour (32 km) entdecken Sie alle fünf historischen Auricher Mühlen. Hinweis: Möchten Sie Ihr E-Bike aufladen? An der Stiftsmühle haben Sie während der Öffnungszeiten die Möglichkeit. Einen 3D-Rundgang durch das Mühlenfachmuseum Stiftsmühle erleben Sie hier: 3D-Visualisierung Mühlenfachmuseum Stiftsmühle Eintrittskarten für den Besuch des Mühlenfachmuseums Stiftsmühle können sie hier online buchen: Führung in der Auricher Stiftsmühle event
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Führung in der Auricher Stiftsmühle
(06.09.2025 16:00:00 - 06.09.2025 16:45:00)
Veranstaltung
Erleben Sie die über 160 Jahre alte Stiftsmühle in Aurich hautnah. Unser Müller führt Sie durch die fünf Stockwerke der höchsten intakten historischen Windmühle Deutschlands bis hinauf zur Galerie in luftiger Höhe. Entdecken Sie in unserem Mühlenfachmuseum zahlreiche historische Funde und lauschen den spannenden und kuriosen Geschichten über das harte Leben der Müllerinnen und Müller. Rund 160 Jahre ist die alte Dame alt. Sie misst fast 30 Meter und der fünfstöckige Unterbau wurde aus über 200.000 Ziegelsteinen gemauert. Das macht die Stiftsmühle zu einem weithin sichtbaren Wahrzeichen der Stadt Aurich. Für Gruppen sind Führungen jederzeit nach Vereinbarung möglich. Öffnungszeiten: Mitte April bis Ende Oktober Das Open-Air Café an der Stiftsmühle lädt alle Gäste nach der Mühlenbesichtigung oder auch während einer Radtour zu einer gemütlichen Pause, mit unterschiedlichen Köstlichkeiten ein. Tipp: Die „Stiftsmühle“ liegt direkt an der Auricher Mühlentour. Auf dieser schönen Radtour (32 km) entdecken Sie alle fünf historischen Auricher Mühlen. Hinweis: Möchten Sie Ihr E-Bike aufladen? An der Stiftsmühle haben Sie während der Öffnungszeiten die Möglichkeit. Einen 3D-Rundgang durch das Mühlenfachmuseum Stiftsmühle erleben Sie hier: 3D-Visualisierung Mühlenfachmuseum Stiftsmühle Eintrittskarten für den Besuch des Mühlenfachmuseums Stiftsmühle können sie hier online buchen: Führung in der Auricher Stiftsmühle event
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Bei Fragen und für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die
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Anschrift Stadt Aurich Bgm.-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Tel.: 04941/12-0 Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch: 08.00 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 08.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 bis 12.30 Uhr Presseanfragen Bei Presseanfragen wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle der Stadt Aurich. E-Mail: presse@stadt.aurich.de Bei Fragen und für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die
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Kontakt und Öffnungszeiten
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Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten in folgenden Bereichen:
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Kontakt und Öffnungszeiten
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Kontakt und Öffnungszeiten
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Öffnungszeiten
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Montag - Freitag|14.00 - 20.00 Uhr|| Samstag und Sonntag|12.00 - 20.00 Uhr|| Öffnungszeiten
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Der Bebauungsplan mit der Begründung wird im Rathaus der Stadt Aurich im Erdgeschoss, Raum 023, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie ist das Rathaus bis auf Weiteres wieder zugänglich. Die Stadt Aurich bittet um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 30.10.2020 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet sowie gem. § 4a Absatz 4 BauGB unter: https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 28.10.2020 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
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Der Bebauungsplan mit der Begründung wird im Rathaus der Stadt Aurich im Erdgeschoss, Raum 023, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie ist das Rathaus bis auf Weiteres wieder zugänglich. Die Stadt Aurich bittet um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 16.10.2020 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet sowie gem. § 4a Absatz 4 BauGB unter: https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 14.10.2020 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2020
Information
Der Bebauungsplan mit der Begründung wird im Rathaus der Stadt Aurich im Erdgeschoss, Raum 023, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, während der Öffnungszeiten, Mo – Mi von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Do von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr sowie Fr. von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie bittet die Stadt Aurich um Terminabsprache unter folgender Rufnummer: 04941 – 12 2121. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder dessen Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (§ 44 Abs. 1 BauGB) beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 18.09.2020 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2020.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet sowie gem. § 4a Absatz 4 BauGB unter: https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 18.09.2020 Der Bürgermeister In Vertretung Kuiper
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