Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der Flächennutzungsplanberichtigungen 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Esenser Postweg/K122“ im Ortsteil Langefeld 33. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Erholungsgebiet Tannenhausen“ im Ortsteil Tannenhausen Der Rat der Stadt Aurich hat den Bebauungsplan Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 15.07.2021 sowie die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 03.06.2021 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 84 vom 05.11.2021 trat der Bebauungsplan Nr. 374 „Esenser Postweg/K122“ und die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 „Erholungsgebiet Tannenhausen“ in Kraft. Mit der vollständigen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 10.12.2021 treten die 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans und die 33. Berichtigung des Flächennutzungsplans in Kraft. Die Geltungsbereiche der Berichtigungen des Flächennutzungsplans sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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27. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Tannendörp“ im Ortsteil Tannenhausen 32. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich Wallster Loog“ im Ortsteil Walle 26. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nahversorgung Wiesenstraße“ im Ortsteil Sandhorst 23. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Fachmarktzentrum West“ im Ortsteil Extum Der Rat der Stadt Aurich hat den Bebauungsplan Nr. 385 „Nördlich Tannendörp“, den Bebauungsplan Nr. 381 „Südlich Wallster Loog“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 15.07.2021 sowie den Bebauungsplan Nr. 382 „Nahversorgung Wiesenstraße“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 03.06.2021 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Aurich die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 252 „Fachmarktzentrum West“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 03.04.2019 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 79 vom 01.10.2021 trat der Bebauungsplan Nr. 385 „Nördlich Tannendörp“ in Kraft. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 80 vom 08.10.2021 trat der Bebauungsplan Nr. 381 „Südlich Wallster Loog“ in Kraft. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 70 vom 20.08.2021 trat der Bebauungsplan Nr. 382 „Nahversorgung Wiesenstraße“ in Kraft. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 vom 24.05.2019 trat die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 252 „Fachmarktzentrum West“ in Kraft. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich und der Stadt Emden am 12.11.2021 treten die oben genannten Berichtigungen des Flächennutzungsplans in Kraft. Die Geltungsbereiche der Berichtigungen des Flächennutzungsplans sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2021
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