Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV"
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Das Industrie- und Gewerbegebiet Schirum besteht bisher aus den Teilgewerbegebieten Schirum I bis III. Die Grundstücksflächen des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum I und II sind bereits vollständig vermarktet. Im Gewerbegebiet Schirum III stehen derzeit noch rd. 7 ha. Nettobaufläche in der Vermarktung. Weitere Gewerbeflächen sin zurzeit in den Industrie- und Gewerbegebieten Aurichs nicht verfügbar. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 5,00 Mio. Euro brutto. In der Finanzplanung wird davon ausgegangen, dass sich das Land an den förderfähigen Kosten in Höhe von rd. 2,40 Mio. Euro mit 60 %, mithin rd. 1,44 Mio. Euro beteiligt. Die restlichen Kosten werden als Eigenanteil über den Haushalt 2019 ff. der Stadt Aurich abgedeckt. Projektträger und -management Die in der Mitte Ostfrieslands gelegene Stadt Aurich (ca. 42.000 Einwohner, Kreisstadt) hat im Rahmen ihrer nach dem Kommunalverfassungsrecht verankerten Allzuständigkeit die Aufgabe, die erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang kommt der Schaffung ausreichender und bedarfsorientierter wirtschaftsnaher Infrastruktur eine besondere Bedeutung zu. Als selbständige Stadt verfügt die Stadt Aurich über die erforderliche Verwaltungskraft, um das beabsichtigte Projekt erfolgsorientiert umsetzen zu können. Seit Mitte des vorherigen Jahrzehnts konnten mehrere Großprojekte durch die Stadt Aurich erfolgreich umgesetzt werden. Aufbauend auf die in diesem Zusammenhang erworbenen Erfahrungen darf von einer erfolgreichen Umsetzung des hier in Rede stehenden Projekts ausgegangen werden. Zudem lebt sie das Leitbild einer wirtschaftsfreundlichen Kommune. Projekt Gegenstand des Projektes ist die Erschließung von Erweiterungsflächen des Industrie- und Gewerbegebiets Schirum IV in Aurich-Schirum. Der Grund für die Erschließung liegt in der starken Nachfrage nach Industrie- und Gewerbeflächen in Aurich. Es stehen derzeit noch rund 7 ha Gewerbeflächen zur Verfügung. Über einen großen Teil dieser Flächen werden bereits Verkaufsgespräche geführt. Das geplante Industrie-und Gewerbegebiet umfasst 11,5 ha. Brutto und 8,5 ha Nettogewerbeflächen entlang der Bundesstraße. Für die beantragte Zuwendung ist die Fläche 3 (siehe Abbildung 2) von ca. 6,1 ha Brutto zugrunde gelegt. Dieser Bereich des Gewerbegebietes Schirum IV soll weitgehend als uneingeschränktes Gewerbegebiet entwickelt werden. Unternehmen, die die KMU Voraussetzungen erfüllen sollen bevorzugt werden. In dem nicht zuwendungsfähigen Bereich (Fläche 1) soll insbesondere die Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistungen aus dem medizinischen Bereich angestrebt werden. Ein entsprechender Kreuzungsbereich ist bereits vorhanden. Die Erschließung des Gewerbegebiets umfasst 5 Straßenabschnitte. Die zentrale Erschließung erfolgt über die Planstraße A und dem Lehmdobbenweg. Die Planstraße B erschließt die Fläche 1. Innerhalb der Fläche 3 werden die Planstraßen C und D erschlossen. Die Kostenverteilung ist entsprechend den Flächen 1 bis 3 zugeordnet. Für den Antrag sind nur die Kosten der Fläche 3 und anteilig der Fläche 2 berücksichtigt worden.
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Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt aus Richtung Osten über den bestehenden "lehmdobbenweg", der an der Bundesstraße B72 anschließt. Weiterhin ergeben sich zwei Anschlusspunkte an das umliegende Straßennetz. Richtung Süden an den "Lehmdobbenweg" und Richtung Norden an den "Bengenkampsweg". Die innere Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über eine Haupterschließungsstraße mit einer abzweigenden Verbindungsstraße sowie zwei Erschließungsstichen die am Ende jeweils mit einer Wendeanlage ausgestattet sind. Für den östlichen Bereich, der für die gewerbliche Nutzung vorgesehen ist, sind Nebenanlagen für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Im weiteren Planungsgebiet sind Nebenanlagen vorerst nicht vorgesehen. Optional besteht allerdings die Möglichkeit die Versorgungsstraßen perspektivisch als Geh-und Radwege auszubauen. Der bestehende Lehmdobbenweg wird auf einen Teilabschnitt, mit einer Länge von ca. 240 m zurückgebaut.
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Projektbeschreibung
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Zusammenfassung Die Stadt Aurich beabsichtigt die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV (siehe Abbildung 1) sowie die Anbindung des Gesamtgebietes an das überregionale Verkehrsnetz und der Errichtung von Kommunikationsverbindungen. Damit soll die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken in der Region bedient werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 335 umfasst ca. 11,1 ha. Brutto und 8,5 ha Nettogewerbeflächen. Das Planungsgebiet befindet sich ca. 3 Kilometer südlich vor dem Stadtzentrum der Stadt Aurich, im Ortsteil Schirum. Die bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche umschließt zudem einen landwirtschaftlichen Hof und mehrere Wallhecken. Das Planungsgebiet grenzt im Osten an die Bundesstraße B72 und im Westen an den Mooräckerschloot mit dahinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen. Im Norden verläuft die einspurige Erschließungsstraße "Bengenkampsweg" an die angeschlossen wird. Südlich wird die Planungsfläche durch die VOST (Verein Ostfriesischer Stammviehzüchter), einen geplanten Regenrückhaltebecken sowie bestehender Wohnbebauung begrenzt. Projektbeschreibung
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Wirtschaftsstandort
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Die Kreisvolkshochschule am Standort Aurich ist eine der umfassendsten Weiterbildungseinrichtungen in der deutschen Volkshochschullandschaft. Ein vielseitiges Kurs- und Lehrprogramm, Weiterbildungsangebote sowie berufliche Qualifizierungen und Ausbildungen in mehreren Berufsfeldern und Ausbildungsberufen gehören zum Angebot. Mit ihren Projekten der beruflichen Bildung geht die Kreisvolkshochschule auf die arbeitsmarktrelevanten Entwicklungen ein. Nähere Informationen unter https://www.kvhs-aurich.de .
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Für Unternehmer*innen
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Alle interessierten Unternehmer*innen können mitmachen. Eine kostenlose Anmeldung kann unter www.stadtgutschein-aurich.de vorgenommen werden. Präsentieren Sie Ihr Unternehmen und seien Sie Teil eines lokalen Netzwerkes an Geschäften, Gastronomen und Dienstleistern. mehrlink Weitere Informationen: Anleitung für die Registrierung [PDF] Kurzanleitung Gutscheinentwertung per App [PDF] Kurzanleitung Gutscheinentwertung per Web [PDF] Flyer Stadtgutschein Aurich [PDF] Für Unternehmer*innen
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Newsletter Anmeldung
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„ Aber die personalisierte Ansprache im Newsletter ist so wichtig. “ Ja, und uns ist die Datenminimierung auch wichtig. Vor ein paar Tagen ergab sich ein interessantes Gespräch, dass wir hier an dieser Stelle teilen möchten. Es ging darum, ob wir unsere Newsletter-Abonnenten persönlich ansprechen möchten – also „ Moin Frau Janssen “ oder doch lieber bei der allgemeinen Ansprache – „ Sehr geehrte Damen und Herren “, bleiben werden. Definitiv finden die meisten Menschen eine persönliche Ansprache in einem Newsletter besser. Immerhin entsteht der Eindruck, dass der oder die Leser:in den Newsletter persönlich vom Bürgermeister persönlich erhält. Und ja, auch die Statistik zeigt uns, dass ein Newsletter mit einer persönlichen Ansprache deutlich öfter gelesen wird. Dagegen steht der § 3a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) . Demnach sind öffentliche und nicht öffentliche Stellen angehalten, nur solche personenbezogenen Daten zu speichern, zu nutzen und zu verarbeiten, die für die Erfüllung des jeweils zugrundeliegenden Zwecks nötig sind. Mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) im Mai 2018 wurde das Prinzip der Datensparsamkeit durch die „ Datenminimierung “ ersetzt. Allerdings sind nicht nur öffentliche Stellen angehalten sich um diese Dinge zu kümmern, sondern auch die Betroffenen selbst sollten sich bei der Preisgabe ihrer personenbezogenen Daten dem Prinzip der Datensparsamkeit verschreiben und nicht jedem alles mitteilen . Stellen Sie sich gern selbst folgende Fragen: Akzeptieren Sie grundsätzlich alle Cookies, um schnell an die gesuchten Inhalte zu kommen oder passen Sie die Einstellungen an? Welche Felder füllen Sie aus, wenn Sie online einkaufen? Nur die Pflichtfelder oder füllen Sie brav alle Felder aus, die angegeben werden? Wenn Sie online etwas bestellen müssen Sie natürlich Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben, damit die Ware überhaupt geliefert werden kann. Die Abfrage nach Ihrer Telefonnummer bzw. nach dem Geburtsdatum darf nur freiwillig sein. Denn diese Daten sind für die Lieferung nicht notwendig. Ausnahmen können hier natürlich sein, wenn Sie Produkte kaufen, die nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen oder wenn eine Spedition die Ware liefern wird und ein Termin abgesprochen werden soll. In diesem Zusammenhang kommt also ein weiteres Datenschutzgrundprinzip zum Tragen: die Zweckbindung . Behörden und Unternehmen müssen zunächst festlegen, zu welchem Zweck die personenbezogenen Daten gesammelt werden sollen . Hiernach lässt sich festlegen, welche Daten für die Erfüllung tatsächlich benötigt werden. Nur die wirklich sinnvollen personenbezogenen Daten dürfen dann ggf. gespeichert, genutzt oder verarbeitet werden. Hier greift dann also wieder die Vorgabe der Datensparsamkeit. Daher haben wir uns entschieden für unseren Newsletter lediglich Ihre E-Mail-Adresse abzufragen. Wir möchten relevante Informationen teilen – für unsere Bürger:innen, Unternehmer:innen, Touristen und Investoren. Auf die Verarbeitung Ihrer Namen wollen wir aus Gründen der Datenminimierung verzichten. Somit bleiben wir bei der Ansprache: „Sehr geehrte Damen und Herren“ in unserem Newsletter.
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