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Christian Wolfgang von Spies (1805 - 1810) - Christian Wolfgang von Spies wurde als Sohn eines Regierungsrates und Geheimen Archivars im Jahre 1774 geboren. Sein Geburtsort ist wahrscheinlich Bayreuth, wo der Vater tätig war. Wie kam der junge Adelige aus Franken auf diesen Posten der Residenzstadt Aurich? Der Grund ist wohl die Heirat einer Auricherin, die Tochter des Kriegs- und Domänenrates Boden, Cornelia Elisabeth. mehrlink
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Albert Bolenius (1632 - 1638) - Albert Bolenius legte sich den lateinischen Namen Albertus zu und trat als promovierter Jurist in den Dienst der ostfriesischen Grafen. Er wurde Assessor am Hofgericht und war für Familienangelegenheiten zuständig. Die Kanzler Dothias Wiarda und Arnoldus van Boland empfahlen dem ostfriesischen Grafen Ulrich III, Bolenius das Auricher Bürgermeisteramt zu übertragen. Der Graf folgte diesem Rat. Es ist anzunehmen, dass er in Bolenius einen Verfechter seiner Interessen im ostfriesischen Landtag suchte. mehrlink
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Bole Hayen (1608 - 1620) - Bole Hayen (auch Bohle Hajen oder Bohle vom Felde genannt) musste sein Amt mit jeweils drei anderen Kollegen teilen. Die anderen Bürgermeister hießen: Heinrich Evers (1608-1618), Stephan Evers (1618-1622), Burchart Strüwing (1591-1620) und Hinrich Erpenbeck (1608-1617). Der Grund für die vierfache Besetzung des Bürgermeisterpostens ist nicht genau zu sagen. Es scheint aber ein Zusammenhang mit der damaligen angespannten politischen Lage in Ostfriesland zu bestehen. Diese war geprägt durch den Streit zwischen dem vom reichen Emden beherrschten Landtag und dem Grafen. mehrlink
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Christian Blancke (1588 - 1604) - Christian Blancke stammte aus Meppen. Er übte das Amt des Bürgermeisters den größten Teil zusammen mit Burchard Strüwing aus: Blancke von 1588 bis 1604 und Strüwing von 1591 bis 1620. Aus zwei Gründen ist Christian Blancke aus der langen Reihe der Auricher Bürgermeister bis heute bekannt geblieben. Er ist der erste Bürgermeister, der sich um Wohnungsbau für die ärmere Bevölkerungsschicht bemüht hat - und er ist der erste Bürgermeister, von dem wir ein Bildnis besitzen. mehrlink
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Harm Scutendüvel (1530 - 1553) - Nach den historischen Quellen zu urteilen, muss Scutendüvel ein sehr angesehener Bürger der Stadt gewesen sein. In anderen Quellen ist er als "Burger-Meister" und "Secretarius" genannt. Als "Secretarius" hatte er folgende Funktionen: "Vertrit die vices des Secretarii und führet die protocolla biß 16. December 1542". ("Vicis" heißt lateinisch das Amt, die Aufgabe). mehrlink
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Aktuelle Ausschreibungen Hochbauarbeiten
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Fördermaßnahme "Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Schirum IV"
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Im Entwurf für das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich wird der Geltungsbereich vorliegender Planänderung als Vorranggebiet für industrielle Anlagen und Gewerbe darstellt. Die direkt am Geltungsbereich vorbeilaufende B 72 "Leerer Landstraße" ist als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Darüber hinaus werden in der beschreibenden Darstellung des RROP die nachfolgend aufgeführten Aussagen getroffen. Das Mittelzentrum Aurich soll in seiner Funktion als Standort für die gewerbliche Entwicklung gesichert und weiterentwickelt werden. Aurich ist als Standort für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten festgelegt. Hier ist ein entsprechendes Angebot an Arbeitsstäten zu sichern und zu entwickeln, dabei soll eine funktional sinnvolle Zuordnung zu den Wohngebieten angestrebt werden. Die räumlichen Rahmenbedingungen sollen die Wirtschaftskraft des Landkreises nachhaltig stärken und weiterentwickeln, dabei soll das Beschäftigungsniveau erhöht und die Arbeitslosenquote unter den Landesdurchschnitt gebracht werden. Dies soll u.a. durch die Ansiedelung neuer Betriebe, insbesondere des produzierenden Gewerbes, erreicht werden. Wirtschaftliches Wachstum, Verringerung der Arbeitslosenquote und Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe bedürfen eines ausreichenden Angebots an Gewerbebauflächen. Nur durch die ausreichende Ausweisung gewerblicher Bauflächen kann das gewünschte wirtschaftliche Wachstum mit Konsolidierung der Beschäftigtensituation erreicht werden. Die Entwicklung des Plangebiets zu Flächen für Gewerbebetriebe entspricht den Maßgaben der sonstigen Erfordernisse der Raumordnung des Landkreises Aurich. Folglich besteht kein Konflikt zwischen Raumordnung und verbindlichen Bauleitplanung. Schon die Ausweisung Aurichs als Mittelzentrum in der niedersächsischen Landesraumordnung unterstreicht die Wichtigkeit einer gewerblichen Entwicklung für die allgemeine Wirtschaft, Arbeitsmarktsituation sowie die niedersächsische Standortwettbewerbsfähigkeit im Allgemeinen. Weiterhin wird der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Aurich als Vorranggebiet für industrielle Anlagen und Gewerbeflächen dargestellt. Insgesamt betrachtet erfüllt die vorliegende Planung die Ziele der Raumordnung, verhindert eine Zersiedelung, trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung Aurichs bei und ermöglicht dadurch eine geordnete Städtebauliche Entwicklung. Der gesamte Geltungsbereich ist im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Damit liegt diese Fläche planungsrechtlich im ungeplanten Außenbereich (gem. § 35 BauGB), wonach eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen wird. Um eine Gewerbegebietserweiterung umzusetzen ist daher eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan notwendig. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Aurich wird für den Änderungsbereich überplant. Das Plangebiet wird in der 52. Änderung als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt. Die Stadt Aurich entwickelt zusammen mit der Firma B.A.U.M. Consult GmbH ein Strategiepapier "kommunaler Klimaschutz in der Stadt Aurich". In Beratung und Abstimmung werden Konzepte entwickelt und umgesetzt, um einen Beitrag zum Klimaschutz und damit zum Umweltschutz in unserer Region zu leisten.
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Landkreis Aurich
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Anschrift: Fischteichweg 7-13 26603 Aurich Telefon: 04941 / 16 - 0 Fax: 04941 / 16 - 10 99 E-Mail: info@landkreis-aurich.de Homepage: https://www.landkreis-aurich.de Landkreis Aurich
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