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Klimaveränderung
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Seit Beginn der Industrialisierung haben wir Menschen in kurzer Zeit eine enorme Menge an fossilen Energieträgern (wie z. B. Kohle, Erdöl, Holz, Gas) verbrannt. Durch das Verbrennen entstehen Treibhausgase, die in die Atmosphäre gelangen. Zusätzlich werden durch die intensive Land- und Viehwirtschaft außerdem Methan (CH4) und Lachgas (N2O) ausgestoßen. Durch unser menschliches Handeln ist in einer sehr kurzen Zeitspanne die CO2-Konzentration in der Atmosphäre bis im Jahr 2020 auf ein so hohes Niveau angestiegen, wie es seit mindestens 800.000 Jahren nicht mehr der Fall war (BMU, 2021). Das hat zur Folge, dass bereits heute die globale Temperatur um ca. 1,2°C angestiegen ist im Vergleich zu den Durchschnitttemperaturen im vorindustriellen Zeitalter (ca. 1850-1900) (BMU 2021; IPCC, 2018). Klimaveränderung
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Treibhausgase
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Als Treibhausgase werden vor allem Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O) und noch einige fluorierte Treibhausgase (F-Gase) bezeichnet. Der Ausstoß dieser Treibhausgase in die Atmosphäre führt dazu, dass der Treibhauseffekt, also die weltweite Erderwärmung, zunimmt. (BMU, 2020; DWD, 2021; UBA, online)
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Klima vs. Wetter
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Klima und Wetter sind nicht das Gleiche. Wetter ist das, was gerade im Moment an einem Ort stattfindet. Beispielsweise scheint vielleicht jetzt gerade in Aurich die Sonne, während es auf den ostfriesischen Inseln regnet. Oder umgekehrt. Von Klima hingegen ist die Rede, wenn sich Wissenschaftler*innen über einen langen Zeitraum, meist ca. 30 Jahre, für ein bestimmtes Gebiet die Temperaturen, Niederschläge, Wind und andere Daten anschauen. Aus diesen Daten werden u. a. Mittelwerte, Abweichungen und Trends berechnet. Die Ergebnisse geben darüber Aufschluss, ob und wie sich das Klima heute im Vergleich zur Vergangenheit verändert hat. Gleichzeitig können mit Hilfe der Daten zukünftige Klimaveränderungen prognostiziert werden. (DWD, online)
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Strategiepapier Kommunaler Klimaschutz in der Stadt Aurich
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung am 01.06.2018 wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden bei der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 u. 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die Planunterlagen sind im Internet unter www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/Bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html dauerhaft hinterlegt. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen. Aurich, den 30.05.2018 Der Bürgermeister Windhorst
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Der Bebauungsplan kann einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden bei der Stadt Aurich, Fachdienst Planung, II. Obergeschoss, Bgm. Hippen Platz 1, 26603 Aurich, eingesehen werden. Jedermann kann diese Unterlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden am 16.03.2018 tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Planunterlagen sind im Internet unter www.aurich.de/buergerinformation/bauleitplanung/Bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig.html dauerhaft hinterlegt. Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses wird hingewiesen. Aurich, den 14.03.2018 Der Bürgermeister Windhorst
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