Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
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Die Auslegungsunterlagen bestehen aus: Planzeichnung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung Begründung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplanes Schalltechnische Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 Übersicht der Überlagerung rechtskräftiger Bebauungspläne Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden. Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. Aurich, den 05.03.2026 Der Bürgermeister Feddermann
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Vergütete Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit
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Die Stadt Aurich (Ostfriesland) bietet in den städtischen Kindertagesstätten Praxisstellen im Rahmen einer vergüteten Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) in Teilzeit an. Dauer 3 Jahre, bei Quereinstieg 1,5 Jahre. Voraussetzung: als Einstellungsvoraussetzung ist ein Nachweis über die Zusage eines Schulplatzes an einer Berufsfachschule, unter anderem an der BBS Emden (bbs1emden.de), der Conerusschule Norden (bbsnorden.de) oder der BBS Wittmund-Esens (bbs-wittmund.de) vorzulegen. Die Zusage über einen Schulplatz muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. für die Aufnahme einer Tätigkeit ist ein Nachweis ausreichender Masern-Antikörper (Titer) mit ärztlichen Attest vorzulegen. Diese Masernimmunität kann ebenfalls durch zwei nachgewiesene Masernimpfungen belegt werden. Dies gilt nicht, sollten Sie vor 1970 geboren sein. Im Rahmen der Ausbildung in Teilzeitform werden Sie mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden in einem Kindergarten beschäftigt (3 Tage) und von einer pädagogischen Fachkraft angeleitet. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt an der Berufsfachschule (2 Tage). Weitere Aufstiegsmöglichkeiten, wie die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher, sind anschließend möglich. Die Vergütung während der Ausbildung zur „Sozialpädagogischen Assistentin“ bzw. zum „Sozialpädagogischen Assistenten“ erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), in der Entgeltgruppe S 02 TVöD-SuE. Die Beschäftigung erfolgt in Form von Jahresverträgen für ein Schuljahr mit Verlängerungsoption. Die Stadt Aurich betreibt derzeit 16 eigene Kindertagesstätten, die sich über das ganze Stadtgebiet verteilen. In den Einrichtungen werden Kinder in den Altersstufen von Krippe, über Kindergarten bis zum Hortbereich in verschiedenen Gruppenstrukturen und mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten betreut. Die praktische Ausbildung in der obigen Ausbildungsform wird im Elementarbereich (Kindergarten) durchgeführt. Die Stadt Aurich bietet zudem als Arbeitgeberin: eine Jahressonderzahlung sowie eine leistungsorientierte Bezahlung eine Altersvorsorge über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) die Möglichkeit der Teilnahme am Firmenfitnessprogramm „Hansefit“ neben 30 Tagen Urlaub zwei weitere Regenerationstage Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen Als Ansprechpartnerin für etwaige Fragen steht Ihnen Frau Schröder vom Sachgebiet 11.1 – Personal, Telefon-Nr. 0 49 41/12-11 15 zur Verfügung. Ihre Bewerbung und einen Lebenslauf und Schulplatzzusage richten Sie bitte an die Stadt Aurich, Sachgebiet 11.1, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich oder per E-Mail an ausbildung@stadt.aurich.de
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Bilanz der 36. Auricher Frauenwochen
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31.03.2026 - Mit mehr als 30 Veranstaltungen sind die 36. Auricher Frauenwochen unter dem Motto „Keinen Schritt zurück“ erfolgreich zu Ende gegangen. Zwischen dem 13. Februar und dem 8. März 2026 haben zahlreiche Initiativen, Organisationen und engagierte Menschen ein deutliches Zeichen für Gleichstellung, Selbstbestimmung und gegen Gewalt an Frauen gesetzt. Die aktuellen Debatten um digitale Gewalt gegen Frauen zeigen, dass solche Veranstaltungen noch lange nicht überflüssig geworden sind. Digitale Gewalt folgt oft einer gefährlichen Dynamik, die im Kleinen beginnt. Was häufig als scheinbar harmlose „Kritik“ oder subtile Abwertung getarnt ist, bildet die Basis für eine Eskalationsspirale. Diese Form der Gewalt fängt oft mit Alltagssexismus und kleinen Herabwürdigungen an, die darauf abzielen, die Kompetenz von Frauen in Frage zu stellen oder sie ins Lächerliche zu ziehen. Durch das Ignorieren von Grenzen oder das bewusste Verbreiten von Halbwahrheiten wird der digitale Raum schrittweise zu einem feindseligen Umfeld umgestaltet. Diese „kleinen“ Grenzüberschreitungen fungieren als Testlauf: Bleibt der Widerspruch aus, sinkt die Hemmschwelle für massive Angriffe wie Bedrohungen oder sexualisierte Gewalt. Ob Hasskommentare, Bedrohungen und Einschüchterungen oder sexualisierte Gewalt – digitale Gewalt ist längst Teil der Realität vieler Frauen, insbesondere, wenn sie sich politisch oder gesellschaftlich engagieren. Laut einer Studie der Organisation HateAid haben 63 % der politisch engagierten Frauen schon einmal digitale Gewalt erlebt, gegenüber 53 % der engagierten Männer. Für fast zwei Drittel der betroffenen Frauen zeigt sich die Gewalt in sexistischen oder frauenfeindlichen Aussagen, fast einem Viertel wurde sexuelle Gewalt angedroht. 1 Diese Zahlen verdeutlichen, dass digitale Gewalt oft ein gezieltes Instrument ist, um Frauen aus dem öffentlichen Diskurs zu verdrängen. „Diese Gewalt beschränkt sich oft nicht auf den digitalen Raum,“ unterstreicht Anna Eggers, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aurich. „Sie geht überproportional oft auch mit analoger Gewalt einher, wie z.B. Bedrohungen, sexueller Belästigung oder körperlichen Angriffen.“ Dies gilt auch für den Bereich der häuslichen Gewalt, in dem digitale Aspekte immer mehr an Relevanz gewinnen. Hier steht häufig die Überwachung der betroffenen Personen, die Kontrolle über ihre Geräte, Konten und Daten im Vordergrund. Insbesondere im Falle einer Trennung vom gewalttätigen Partner stellen Cyberstalking sowie die Verbreitung von realen oder KI-generierten Bild- und Videomaterialien eine Weiterführung der erfahrenen Gewalt dar. 2 Die Auricher Frauenwochen machen deutlich, dass der Einsatz für Gleichstellung und gegen Gewalt an Frauen weiterhin notwendig ist. Die hohe Beteiligung und das breite Spektrum an Themen verdeutlichen, dass Aufklärung, Vernetzung und gesellschaftlicher Einsatz unverzichtbar sind. Gerade vor dem Hintergrund wachsender digitaler Bedrohungen wird deutlich, dass es nachhaltige Strategien und entschlossenes Handeln braucht, um Frauen wirksam zu schützen und ihre Rechte zu stärken. 1 HateAid gGmbH (Hsg.), 2025, Angegriffen & alleingelassen. Wie sich digitale Gewalt auf politisches Engagement auswirkt. Ein Lagebild, Berlin. https://hateaid.org/wp-content/uploads/2025/01/hateaid-tum-studie-angegriffen-und-alleingelassen 2025.pdf?pid=65401 2 Frauenhauskoordinierung e.V. (Hrsg.), 2021, Fachinformation No 2 | 2021. Digitale Gewalt. https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Fachinformationen/2021 11-10_FHK-Fachinformation_DigitaleGewalt_2021-Nr02.pdf Bilanz der 36. Auricher Frauenwochen
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Kindergarten Tiddeltopp
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Anschrift: Kontakt: Kindergarten Tiddeltopp Extumer Weg 59 26605 Aurich Dorothea Oberdick Tel.: 04941 - 98 96 0 E-Mail: tiddeltopp@leila-aurich.de Homepage: https://www.leila-aurich.de Überblick: Anzahl Betreuungsplätze: 98 Betreuungszeiten: 7.30 - 16.00 Uhr Kindergarten Tiddeltopp
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Kindergarten Tiddeltopp
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Integrative Kindertagesstätte Tiddeltopp Aurich-Extum In unserer integrativen Kindertagesstätte betreuen wir insgesamt 98 Kinder – 86 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung in fünf Integrationsgruppen sowie 12 Kinder in zwei heilpädagogischen Kleingruppen. Grundlage unserer pädagogischen Arbeit ist ein teiloffenes Konzept, das den Kindern Raum zur selbstbestimmten Entfaltung bietet. Unsere Angebote orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen und Interessen der Kinder. Fachlich unterstützt wird unsere Arbeit durch Therapeuten verschiedener Fachrichtungen, die mit ihrem Wissen und Blick von außen wertvolle Impulse für die Entwicklungsbegleitung der Kinder geben. Öffnungszeiten und Betreuungszeiten Unsere Kita ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Randzeiten: 7:00–8:00 Uhr (für Integrationsgruppen). Betreuungszeiten nach Gruppen: Möwen & Seesterne: 8:00 – 15:00 Uhr Robben, Wattwürmer & Strandkrabben: 8:00 – 16:00 Uhr Muscheln & Fische (heilpädagogische Kleingruppen): 8:00 – 14:00 Uhr Hinweis: Die tägliche Betreuungszeit beträgt max. 8 Stunden pro Kind. Bei der Aufnahme Ihres Kindes gibt es folgende Regelungen zu beachten: Für die Integrationsgruppen ist der Einzugsbereich die Stadt Aurich, für die heilpädagogischen Gruppen der Altkreis Aurich. Für Regelkinder ist unsere Einrichtung beitragsfrei, für Kinder mit Förderbedarf werden die Kosten vom Landkreis Aurich übernommen.
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Sperrung im Wasserwerksweg
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In der Zeit vom 23.02. bis längstens zum 18.05.2026 werden Sanierungsarbeiten einer HD-Gasleitung in 26603 Aurich, “Wasserwerksweg” in Höhe der Haus-Nr. 18-20, durchgeführt. Während der Dauer der Arbeiten kommt es im Arbeitsbereich zu Einschränkungen. Eine Umleitung wird eingerichtet. Sperrung im Wasserwerksweg
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
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Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.‑Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 13.02.2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 284 Teilbereich I und II rückwirkend in Kraft. Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht. Aurich, den 05.02.2026 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2026
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Der Bebauungsplan mit der Begründung, kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bauleitplanes schriftlich gegenüber der Stadt Aurich, Bgm.‑Hippen-Platz 1, 26603 Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 13.02.2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 304 „An der Johanniskirche“ rückwirkend in Kraft. Auf die Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses, sowie im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html wird hingewiesen. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung dauerhaft ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de zugänglich gemacht. Aurich, den 05.02.2026 Der Bürgermeister Feddermann
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