Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
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Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt: Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 Begründung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 Schalltechnische Stellungnahme Verkehrsgutachten Vorprüfung des Einzelfalls Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden. Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht. Ebenso ist die Planung im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar. Aurich, den 14.04.2026 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
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Kindergarten Immenkörv
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In unserem Kindergarten erfolgt die Betreuung durch vier Fachkräfte und eine Ergänzungskraft. In einer Gruppe mit 24 anderen Kindern kann Ihr Kind bei uns soziale Kontakte knüpfen und neue Freunde finden. Die Gruppenräume sowie der Bewegungsraum sind lichtdurchflutet und bieten den Kindern viele Möglichkeiten zum freien aktiven Spiel. In diesem Bewegungsraum finden auch verschiedene musikalische und rhythmische Aktionen statt. In separaten Bau- und Kuschelecken können die Kinder in viele verschiedene Rollen schlüpfen und hier Erlebtes sowie ihrer Phantasie freien Lauf lassen. Unser großes Außengelände mit neuen Spielgeräten und einer Wasserbahn/einem Bachlauf lädt zum Matschen und Kreativsein ein. In einer fest verankerten Kooperation mit der GS Tannenhausen finden gemeinsame Projekte und Aktivitäten statt. Sprachförderprogramme und Bewegungsangebote wie Turnen sind in unserem Wochenplan enthalten. Angebote und Projekte zum festen Jahreskreislauf finden gruppenübergreifend statt. In unserem "Vorschulraum" bieten wir den zukünftigen Schulkindern unser "Logiko" Programm an, hier werden intensiv Projekte erarbeitet, wie beispielsweise Haus der kleinen Forscher, Wuppis Abenteuerreise, Faustlos und Zahlenland. Unser Kindergarten soll vor allem ein Ort der Menschlichkeit sein und ein Platz, an dem Wertschätzung erlebt und Meinungen aktiv ausgetauscht werden. Ein Ort, an dem sich Kinder und Erwachsene jeden Morgen treffen, sich miteinander wundern, forschen, spielen, lachen, sprechen, diskutieren, handeln und darüber reflektieren. Es ist für uns von großer Bedeutung, sich Zeit für die Kinder zu nehmen. Nur durch diesen intensiven Kontakt zum Kind gelingt es, sich gegenseitig wahrzunehmen und die einzelnen Bedürfnisse, Wünsche und Gefühle der Kinder zu erkennen. Das Kind hat ein natürliches Bedürfnis und Interesse, die Welt kennenzulernen und sie zu erforschen. Wir möchten es nach dem Grundsatz von Maria Montessori "Hilf mir es selbst zu tun" hierbei begleiten, unterstützen und eine Umgebung bereitstellen, um diesem Bedürfnis nachzukommen. Es soll sich in seiner Ganzheit entfalten und eigene Fähigkeiten und Ressourcen weiterentwickeln. Jedes Kind ist ein Einzelwesen mit unterschiedlichen Stärken, Fähigkeiten, Eigenschaften und auch Schwächen. Somit ist es uns sehr wichtig, jedes einzelne Kind genau kennenzulernen und auf seine jeweiligen Bedürfnisse einzugehen. Wir versuchen, den Kindern in ihren jeweiligen Bedürfnissen durch unsere verschiedenen Angebote und Projekte, dem Wochenablauf und mit unserem umfangreichen Raumangebot gerecht zu werden! Einmal in der Woche frühstücken wir gemeinsam, die restlichen Tage findet ein freies Frühstück statt. Für unser gemeinsames Frühstück sammeln wir einmal im Monat ein Frühstücks- und Saftgeld ein.
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Am Deepstück“ einschließlich der 37. Berichtigung des Flächennutzungsplanes hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 13.04.2026 die Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Am Deepstück“ beschlossen. Die Stadt Aurich überarbeitet alte, rechtsverbindliche Bebauungspläne im Stadtgebiet und der umliegenden Ortsteile. Innerhalb des Geltungsbereiches des bestehenden Bebauungsplanes sind fast ausschließlich allgemeine Wohngebiete in zweigeschossiger Bauweise festgesetzt worden. Entgegen der festgesetzten Ausnutzbarkeit ist im überwiegenden Teil des Plangebietes eine eingeschossige Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern entstanden. Die bereits bestehenden textlichen Festsetzungen lassen insgesamt bauliche Ausnutzungen zu, die sich aus städtebaulicher Sicht nicht in die vorhandenen Strukturen einfügen. Daher sollen die textlichen Festsetzungen überarbeitet werden, um die Einfügung zu ermöglichen. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Satz 2 und Anlage 2 zum BauGB durchgeführt. Die Vorprüfung des Einzelfalls wurde gem. 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt, wonach keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum vom 27.04.2026 bis einschließlich 05.06.2026 im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift). Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 55/3 Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Schließtag am 15. Mai 2026
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Das Rathaus, das Technische Rathaus sowie die Verwaltungsaußenstellen der Stadt Aurich bleiben am Freitag, den 15. Mai 2026 ganztägig geschlossen. Da auch der Betriebshof der Stadt Aurich an diesem Tag nicht besetzt sein wird, wenden Sie sich in dringenden Fällen an folgende Rufnummern: Bei Problembehandlungen Hauskläranlagen, Pumpstationen und Abwässer: Tel. 04941 - 32 34. In anderen Notfällen wenden Sie sich bitte an den technischen Notruf des Betriebshofes der Stadt Aurich unter Tel. 04941 - 12 25 25. Nutzen Sie für Ihre Antragstellung das Serviceportal OpenRathaus. Verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich werden online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren Schließtag am 15. Mai 2026
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Kanalbauarbeiten im Neusiedlerweg
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Wegen Kanalbauarbeiten kommt es in der Zeit vom 04.05. bis längstens zum 13.05.2026 zu Einschränkungen im “Neusiedlerweg” in Höhe der Haus-Nr. 6 in 26605 Aurich, Ortsteil Wiesens. Im Baustellenbereich wird eine Straßensperrung eingerichtet. Eine Umleitung wird eingerichtet. Kanalbauarbeiten im Neusiedlerweg
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Teilnehmende Betriebe in Aurich
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1|Modehaus Silomon|Burgstraße 4-8|26603 Aurich 2|Cafe Philipp|Burgstraße 28|26603 Aurich 3|Gaststätte "Zur Börse"|Burgstraße 50|26603 Aurich 4|Gaststätte "Pinte"|Carolinengang 3|26603 Aurich 5|Gaststätte "Brasserie" (Raucher)|Marktpassage 3|26603 Aurich 6|Schnellrestaurant Kochlöffel|Marktplatz 11|26603 Aurich 7|Begegnungsstätte "Das Eckhaus"|Osterstraße 41|26603 Aurich 8|Gaststätte "Kukelorum"|Boomweg 25|26605 Aurich 9|Bootsportverein Wiesens e. V. |Ems-Jade-Kanal-Schleuse Wiesens|26605 Aurich 10|Gaststätte "Dörpkroog"|Osterfeldstraße 20|26605 Aurich 11|Gaststätte "Hirsch"|Carolinengang 4|26603 Aurich Teilnehmende Betriebe in Aurich
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Stichwortverzeichnis
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R Rechnungsprüfungsverordnung Richtlinie für Grundstücksgeschäfte Richtlinien, Förderung Kindergärten freier Träger Richtlinien, Förderung Sportvereine Richtlinien, Vergabe der Turn- und Sporthallen für Sportzwecke
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Stichwortverzeichnis
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K Katzenschutzverordnung Kindergärten freier Träger, Richtlinie Förderung Kindertagesstätten/Kindertagespflege, Erhebung von Betreuungsentgelten Kindertagesstätten, Benutzung Kreditrichtlinie
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