Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2018
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2019
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Der Geltungsbereich der 45. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes "Neuausweisung von Windparkflächen" Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 22.11.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossene 45. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtgebiet mit zwei Sondergebieten im Bereich Meerhusener Moor und der Erweiterung des Bürgerwindparks Königsmoor mit der Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen außerhalb der Sondergebiete für Windenergieanlagen für das übrige Gemeindegebiet im baurechtlichen Außenbereich gemäß § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB mit Verfügung vom 30.04.2019, Az. IV/60.1-2019/04-AUR-45Ä-Ca, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Auflagen genehmigt. Außerhalb der dargestellten Sondergebiete (Windenergie und Flächen für die Landwirtschaft) zur Steuerung der Zulässigkeit von privilegierten Windenergieanlagen sind gemäß § 35 Absatz 3, Satz 3 BauGB im gesamten Außenbereich der Stadt Aurich in der Regel keine weiteren Windenergieanlagen gemäß § 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB zulässig. Dies betrifft sowohl Windparks als auch Einzelanlagen. Der Geltungsbereich der 45. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Aurich mit Darstellung der zusätzlich geplanten Sondergebiete für Windenergie und Landwirtschaft mit Ausschlusswirkung für die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Außenbereich gem. § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB ist den nachfolgenden Karten, die Bestandteil dieser Bekanntmachung sind, zu entnehmen: Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 323 “Westlich Sexter Weg“ Der Rat der Stadt Aurich hat am 03.04.2019 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 323 “Westlich Sexter Weg“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten der Satzung Nr. 58 (Briesestraße) Der Rat der Stadt Aurich hat am 14.06.2018 die Satzung Nr. 58 (Briesestraße) nach § 10 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 6 BauGB als Satzung beschlossen. Inhalt der Satzung ist die Realisierung von ca. 4 – 5 Bauvorhaben. Der Geltungsbereich der Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 271 „Neubau eines Radweges Zum Haxtumerfeld“, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Marktplatz/Wallstraße“ und den Bebauungsplan Nr. 298 „Osterstraße“. Der Rat der Stadt Aurich hat am 30.10.2006 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 271 „Neubau eines Radweges Zum Haxtumerfeld“, am 10.12.2015 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Marktplatz/Wallstraße“ und am 20.09.2018 den Bebauungsplan Nr. 298 „Osterstraße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung treten die Bebauungspläne gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die jeweiligen Geltungsbereiche der einzelnen Bebauungspläne sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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