ex-post-Transparenz
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Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind bei Bauaufträgen nach der VOB/A im Anschluss an durchgeführte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Freihändigen Vergaben vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz auf geeignete Weise (z. B. auf Internetportalen) zu veröffentlichen, sofern das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer einen Wert von 25.000,- Euro (bei Beschränkten Ausschreibungen) bzw. 15.000,- Euro (bei Freihändigen Vergaben) übersteigt: Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers gewähltes Vergabeverfahren Auftragsgegenstand Ort der Ausführung Name des beauftragten Unternehmens ex-post-Transparenz
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Tourist-Info am ZOB
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Name Adresse Kontakt Verkehrsverein Aurich/Ostfriesland e.V. Norderstraße 3 26603 Aurich Tel. (04941) 44 64 Fax (04941) 106 55 E-Mail Zur Website Tourist-Info am ZOB
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2022
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2024
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31. Berichtigung des FNP
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2024
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Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173-4 „Markthalle“ erfolgte gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren. Im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs.1 Satz 2 und Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wurde von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Abgabe der Art verfügbarer umweltbezogener Informationen und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Im Rahmen der 31. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird die Darstellung der Art der Nutzung der Festsetzung zur Art und Nutzung des Bebauungsplanes gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Flächennutzungsplan angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes kann zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, Zimmer-Nr.: 232 eingesehen werden. Die vollständige Bekanntmachung ist im Aushangkasten des Rathauses und im Internet dauerhaft unter www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksamrechtskraeftig-2024.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste eingestellt. Aurich, den 17.01.2024 Der Bürgermeister Feddermann
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Bauleitpläne wirksam/rechtskräftig 2024
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Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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31. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Markthalle“ im Ortsteil Aurich Kernstadt Der Rat der Stadt Aurich hat den Bebauungsplan Nr. 173-4 „Markthalle“ einschließlich der Begründung in seiner Sitzung am 27.06.2019 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 38 vom 20.09.2019 trat der Bebauungsplan Nr. 173-4 „Markthalle“ in Kraft. Mit der vollständigen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich am 19.01.2024 tritt die 31. Berichtigung des Flächennutzungsplans in Kraft. Der Geltungsbereich der Berichtigung des Flächennutzungsplans ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt. Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
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Biodiversität
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Anlage einer Lilienwiese auf 100 m² (Pflanzung von Lilien und zusätzliche Einsaat mit Blühwiese) am „Erdbeerweg“ / „Ecke Heiratsweg“ im Auricher Ortsteil Extum.
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Plaggenburg Esenser Straße/Alter Weg
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